Dies ist eine Diskussion zu Falsche Note im Abiturzeugnis innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Falsche Note im Abiturzeugnis meine Frage bezieht sich auf falsch ins Abiturzeugnis eingetragenen Noten. Angenommen, im Abiturzeugnis sowie in der offiziellen Notenübersicht, welche noch vor Aushändigung des Abiturzeugnisses ausgegeben wird, ist eine schlechtere Note für die Abiturklausur in einem Leistungskurs eingetragen, als sie tatsächlich für die Klausur vergeben und auch im Klausurheft vom Lehrer vermerkt wurde. Dies fällt nun allerdings erst 10 Jahre nach der Abiturprüfung, bei Aushändigung der Abiturklausuren, auf. In der Zwischenzeit wurde keine Einsicht der Zeugnisse von Seiten des Inhabers des Abiturzeugnisses vorgenommen. Es ist auch nicht zu einer Schlechterstellung (Studienplatz nicht erhalten) aufgrund nicht ausreichender Abiturnote gekommen. Ist in einem solchen Fall eine nachträgliche Änderung des Abiturzeugnisses auch nach Ablauf von 10 Jahren nach Zeugnisausstellung möglich? Vielen Dank im Voraus! |
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Schulrecht ist Ländersache, daher ist das Bundesland nicht unwichtig. Ich weiß es nicht genau, müsste auch erst nachschlagen. Zudem bin ich kein Jurist. Aber ich meine nach 10 Jahren wäre da nichts mehr zu machen. Ich hatte mal ein ähnliches Problem (NRW). |
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Zitat:
Das Umschreiben des Zeugnisses an der Schule sollte möglich sein, wenn diese sich nicht wehrt (und noch Papier vorhanden ist und nicht nur EDV-Mist). Der Weg über das Verwaltungsgericht sollte innerhalb von vier Wochen nach dem Erfahren des Fehlers eingeschlagen werden, das ist die übliche Widerspruchsfrist.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Gefunden habe ich lediglich das hier: Aus § 43 APO GOSt auslaufend (NRW): Zitat:
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis @Humungus, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es dann ausnahmsweise, wenn man entschuldbar an der Wahrung einer Frist gehindert war. Solche Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich. Ich nehme an, man hätte rechtzeitig Einsicht in die Unterlagen nehmen können, hat dies aber ohne Entschuldigungsgründe unterlassen. Deshalb ist die Frist abgelaufen. Eine Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Vielen Dank schon mal für die Antworten! Es ist, soweit ich weiß, wohl schon der Fall, dass in Abiturzeugnisse Einblick genommen werden kann, wenn Zweifel an der Bewertung der Leistung bestehen. Einspruchsfrist sind hierbei 10 Jahre, daher müssen die Zeugnisse auch 10 Jahre aufbewahrt werden, bis sie ausgegeben werden. In diesem fiktiven Fall sind der Schülerin nun nie Zweifel an der Richtigkeit der Benotung gekommen. Der Unterschied liegt nur in einem Punkt (z.B. 9 Punkte im Zeugnis eingetragen, tatsächlich sind es aber 10 Punkte), daher wurde auch keine Einsicht gefordert. Frage ist, ob auch nach Ablauf der Frist eine Richtigstellung noch möglich ist (es ginge dabei lediglich um die Änderung des Zeugnisses, an eventuellen Schadensersatzforderungen bestünde kein Interesse). Der Fehler wäre in diesem Fall dann bei der Übertragung der Note passiert, und liegt nicht in einer eventuell fälschlichen Bewertung des Lehrers - der Lehrer hat ja die Leistung eindeutig vergeben und der Fehler ist eigentlich offensichtlich und müsste nicht noch von einer dritten Instanz geprüft werden. Einen großen juristischen Aufwand wäre diese Richtigstellung jedoch nicht wert, da es nur um das "Recht der Anerkennung der erbrachten Leistung" ginge - müsste Einspruch dann wirklich beim Landesgericht eingelegt werden, oder würde eine Anfrage bei der Schule auch ausreichen? |
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Zitat:
Wenn der Schüler 10 Jahre Zeit hatte, sieht es natürlich anders aus.
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| AW: Falsche Note im Abiturzeugnis Zitat:
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