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Falsche Note im Abiturzeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Note im Abiturzeugnis innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 14:55
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Falsche Note im Abiturzeugnis

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf falsch ins Abiturzeugnis eingetragenen Noten.

Angenommen, im Abiturzeugnis sowie in der offiziellen Notenübersicht, welche noch vor Aushändigung des Abiturzeugnisses ausgegeben wird, ist eine schlechtere Note für die Abiturklausur in einem Leistungskurs eingetragen, als sie tatsächlich für die Klausur vergeben und auch im Klausurheft vom Lehrer vermerkt wurde.

Dies fällt nun allerdings erst 10 Jahre nach der Abiturprüfung, bei Aushändigung der Abiturklausuren, auf.
In der Zwischenzeit wurde keine Einsicht der Zeugnisse von Seiten des Inhabers des Abiturzeugnisses vorgenommen. Es ist auch nicht zu einer Schlechterstellung (Studienplatz nicht erhalten) aufgrund nicht ausreichender Abiturnote gekommen.

Ist in einem solchen Fall eine nachträgliche Änderung des Abiturzeugnisses auch nach Ablauf von 10 Jahren nach Zeugnisausstellung möglich?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 01:28
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Schulrecht ist Ländersache, daher ist das Bundesland nicht unwichtig.

Ich weiß es nicht genau, müsste auch erst nachschlagen. Zudem bin ich kein Jurist. Aber ich meine nach 10 Jahren wäre da nichts mehr zu machen. Ich hatte mal ein ähnliches Problem (NRW).
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 08:17
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Zitat:
Zitat von 2much
Aber ich meine nach 10 Jahren wäre da nichts mehr zu machen.
Hm. Hier könnte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sein, weil der Abiturient ja erst jetzt von dem widerrechtlichen Zustand seines Zeugnisses erfahren hat und es vorher nicht erfahren konnte.

Das Umschreiben des Zeugnisses an der Schule sollte möglich sein, wenn diese sich nicht wehrt (und noch Papier vorhanden ist und nicht nur EDV-Mist). Der Weg über das Verwaltungsgericht sollte innerhalb von vier Wochen nach dem Erfahren des Fehlers eingeschlagen werden, das ist die übliche Widerspruchsfrist.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 12:24
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Gefunden habe ich lediglich das hier:

Aus § 43 APO GOSt auslaufend (NRW):

Zitat:
Widerspruch und Akteneinsicht

(1) Gegen schulische Entscheidungen, die Verwaltungsakte sind, kann bei
der Schule Widerspruch eingelegt werden; hierüber sind die Schülerinnen
und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte schriftlich zu belehren.
Die Durchführung des Widerspruchsverfahrens richtet sich nach den geltenden
Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

(2) Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, entscheidet die obere
Schulaufsichtsbehörde. Bei Widersprüchen gegen Beschlüsse des Zentralen
Abiturausschusses und der Fachprüfungsausschüsse entscheidet
der bei der oberen Schulaufsichtsbehörde gebildete Widerspruchsausschuss.

(3) Der bei der oberen Schulaufsichtsbehörde gebildete Widerspruchsausschuss
besteht aus zwei für die gymnasiale Oberstufe zuständigen schulfachlichen
Dezernentinnen oder Dezernenten, von denen eine oder einer
den Vorsitz führt, sowie einer verwaltungsfachlichen Dezernentin oder einem
verwaltungsfachlichen Dezernenten. Die Leiterin oder der Leiter der
Behörde bestimmt die Mitglieder des Ausschusses und die Führung des
Vorsitzes. Bei Widersprüchen gegen Leistungsbeurteilungen zieht die
oder der Vorsitzende die zuständige Fachdezernentin oder den zuständigen
Fachdezernenten zur Beratung hinzu.

(4) Schülerinnen und Schüler, bei Minderjährigkeit deren Eltern, erhalten
auf Antrag Einsicht in die sie betreffenden Prüfungsakten. Der Antrag ist
innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung
bei der Schule zu stellen.
http://www.schulministerium.nrw.de/B...Oen/index.html
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 12:59
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

@Humungus, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es dann ausnahmsweise, wenn man entschuldbar an der Wahrung einer Frist gehindert war. Solche Entschuldigungsgründe sind nicht ersichtlich. Ich nehme an, man hätte rechtzeitig Einsicht in die Unterlagen nehmen können, hat dies aber ohne Entschuldigungsgründe unterlassen. Deshalb ist die Frist abgelaufen. Eine Wiedereinsetzung kommt nicht in Betracht.
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 18:08
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Es ist, soweit ich weiß, wohl schon der Fall, dass in Abiturzeugnisse Einblick genommen werden kann, wenn Zweifel an der Bewertung der Leistung bestehen. Einspruchsfrist sind hierbei 10 Jahre, daher müssen die Zeugnisse auch 10 Jahre aufbewahrt werden, bis sie ausgegeben werden.

In diesem fiktiven Fall sind der Schülerin nun nie Zweifel an der Richtigkeit der Benotung gekommen. Der Unterschied liegt nur in einem Punkt (z.B. 9 Punkte im Zeugnis eingetragen, tatsächlich sind es aber 10 Punkte), daher wurde auch keine Einsicht gefordert.

Frage ist, ob auch nach Ablauf der Frist eine Richtigstellung noch möglich ist (es ginge dabei lediglich um die Änderung des Zeugnisses, an eventuellen Schadensersatzforderungen bestünde kein Interesse).
Der Fehler wäre in diesem Fall dann bei der Übertragung der Note passiert, und liegt nicht in einer eventuell fälschlichen Bewertung des Lehrers - der Lehrer hat ja die Leistung eindeutig vergeben und der Fehler ist eigentlich offensichtlich und müsste nicht noch von einer dritten Instanz geprüft werden.

Einen großen juristischen Aufwand wäre diese Richtigstellung jedoch nicht wert, da es nur um das "Recht der Anerkennung der erbrachten Leistung" ginge - müsste Einspruch dann wirklich beim Landesgericht eingelegt werden, oder würde eine Anfrage bei der Schule auch ausreichen?
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2010, 19:06
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Zitat:
Zitat von fernetpunker
@Humungus, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gibt es dann ausnahmsweise, wenn man entschuldbar an der Wahrung einer Frist gehindert war.
Ich weiß, ich dachte aber, dass Einsicht in die Abiturklausuren erst nach 10 Jahren gewährt wird (ist i.diotisch, aber so wars bei mir verankert). In diesem Fall wäre es möglich gewesen.

Wenn der Schüler 10 Jahre Zeit hatte, sieht es natürlich anders aus.
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 16:52
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AW: Falsche Note im Abiturzeugnis

Zitat:
Zitat von Humungus
Ich weiß, ich dachte aber, dass Einsicht in die Abiturklausuren erst nach 10 Jahren gewährt wird (ist i.diotisch, aber so wars bei mir verankert). In diesem Fall wäre es möglich gewesen.

Wenn der Schüler 10 Jahre Zeit hatte, sieht es natürlich anders aus.
Wenn er erst nach 10 Jahren die Möglichkeit zur Kontrolle hätte, würde die Frist erst dann beginnen. Eine Einsetzung in den vorigen Stand wäre überflüssig. Das Rechtsinstitut hat hier einfach nichts zu suchen.
__________________
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