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exmatrikulierung wegen angeblich endgültig nicht bestandener Prüdung

Dies ist eine Diskussion zu exmatrikulierung wegen angeblich endgültig nicht bestandener Prüdung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 03.08.2011, 16:51
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exmatrikulierung wegen angeblich endgültig nicht bestandener Prüdung

Hi,
mal angenommen ;-) A bekommt von der Hochschule ein Exmatrikulationsschreiben zugeschickt. In diesem Schreiben steht, dass A aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung (also 3 nicht bestandene Versuche)im Fach XY exmatrikuliert werden soll.

A wendet sich an die Studentenbetreuung und fragt nach dem Exmatrikulationsgrund.
Die Studenbetreuerin S erklärt, dass die Klausur wegen zweimaliger unentschuldigter Nichtanwesenheit und eines nicht bestandenen Prüfungsversuchs endgültig nicht bestanden ist.

A legt dar, dass die Klausur entschuldigt wurde und die Krankmeldung per Einschreiben fristgerecht eingeschickt wurde (Attest liegt vor sowie Quittung des Einschreibens). Außerdem wurde die Klausur von A bisher nicht geschrieben, weshalb er nicht durchgefallen sein kann. A geht davon aus, dass zwei Versuche verbleiben müssten.

S rät einen Widerspruch zu schreiben. Wie müsste A den Widerspruch schreiben und wie schätzt ihr die Chancen ein?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Geändert von Studi86 (04.08.2011 um 10:24 Uhr). Grund: Rechtschreibfehler
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Stichworte
endgültig nicht bestanden, exmatrikulierun, widerpruch

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