Dies ist eine Diskussion zu exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung Nach der klausurphase ging er zum prüfungsamt und wollte ein urlaubssemester einreichen.dort fragte er noch,ob mündliche prüfungen im urlaubsemester abgelegt werden müssen .dort wurde dieses verneint...student x reicht also den urlaubsantrag ein.auf dem zusazt zettel steht , das wären des urlaubssemesters keine leistungsnachweise oder an einer vorlesung teilgenommen werden darf.dort steht nix davon geschrieben , das mündliche prüfungen ausgeschlossen sind...x in wärend des urlaubsseemster in den usa gewesen und konnte somit auch nicht an der mündlichen prüfung teilnehmen und würde somit exmatrikuliert.... das prüfungsamt argumentierte damit, das sich die mündliche prüfung auf das letzte semster bezog, wo x noch im regulären studium war..aber im urlaubssemester antrag usw ist da nicht die rede von ..wie wäre denn in so einem fall die rechtslage ?. hätte x die möglichkeit da gegen an zu gehen ? |
| |||
| AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung hä...? wegen was genau soll x denn nun exmatrikuliert worden sein? |
| |||
| AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung weil er nicht an der mündlichen prüfung teilnehmen könnte... da er davon ausging, da er im urlaubssemester keine prüfungen ablegen durfte . |
| |||
| AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung X dürfte da ein gewaltiges Problem haben. Eine Prüfung muss organisatorisch nicht zwingend in dem Semester liegen, in dem sie zeitlich stattfindet. Das Prüfungsamt hat nach dem Wortlaut auch keine falsche Auskunft gegeben, denn im Urlaubssemester müssen auch keine Prüfungen abgelegt werden. Das schließt aber aus dem vorherigen Semester nachgelagerte Prüfungen nicht aus. X hätte sich deshalb wohl besser erkundigen müssen, so hart das klingt. |
| |||
| AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung du hast doch selbst geschrieben, du bist für das aktuelle semester von den prüfungsleistungen befreit worden, nicht mehr, und hattest noch eine aus dem alten offen...wo hättest du über was informiert werden sollen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| exmatrikulierung wegen angeblich endgültig nicht bestandener Prüdung | Schulrecht und Hochschulrecht | 03.08.2011 16:51 |
| Unterhalt bei nicht bestandener erster Ausbildung | Familienrecht | 03.02.2010 15:12 |
| Ausbildungsverhältnis wegen nicht bestandener Zwischenprüfung kündbar? | Arbeitsrecht | 12.02.2008 06:38 |
| volljährigenUnterhalt nach nicht bestandener Ausbildungsprüfung | Familienrecht | 13.12.2007 19:39 |
| Rechtsmittel gegen Exmatrikulation nach nicht bestandener Prüfung | Schulrecht und Hochschulrecht | 22.06.2005 14:30 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios