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exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

Dies ist eine Diskussion zu exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 17.11.2011, 21:45
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exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

Nehmen wir mal an , student x hat in seinem dritte versuch eine klausur nicht bestandn( da er krank war , aber keine amtsärztliche bescheinigung vorlegen konnte, da er dazu 200km hätte fahren müssen )
Nach der klausurphase ging er zum prüfungsamt und wollte ein urlaubssemester einreichen.dort fragte er noch,ob mündliche prüfungen im urlaubsemester abgelegt werden müssen .dort wurde dieses verneint...student x reicht also den urlaubsantrag ein.auf dem zusazt zettel steht , das wären des urlaubssemesters keine leistungsnachweise oder an einer vorlesung teilgenommen werden darf.dort steht nix davon geschrieben , das mündliche prüfungen ausgeschlossen sind...x in wärend des urlaubsseemster in den usa gewesen und konnte somit auch nicht an der mündlichen prüfung teilnehmen und würde somit exmatrikuliert....
das prüfungsamt argumentierte damit, das sich die mündliche prüfung auf das letzte semster bezog, wo x noch im regulären studium war..aber im urlaubssemester antrag usw ist da nicht die rede von ..wie wäre denn in so einem fall die rechtslage ?. hätte x die möglichkeit da gegen an zu gehen ?
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Alt 17.11.2011, 22:03
V.I.P.
 
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AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

hä...?

wegen was genau soll x denn nun exmatrikuliert worden sein?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:25
Boardneuling
 
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AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

weil er nicht an der mündlichen prüfung teilnehmen könnte... da er davon ausging, da er im urlaubssemester keine prüfungen ablegen durfte .
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 22:33
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AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

X dürfte da ein gewaltiges Problem haben. Eine Prüfung muss organisatorisch nicht zwingend in dem Semester liegen, in dem sie zeitlich stattfindet.
Das Prüfungsamt hat nach dem Wortlaut auch keine falsche Auskunft gegeben, denn im Urlaubssemester müssen auch keine Prüfungen abgelegt werden. Das schließt aber aus dem vorherigen Semester nachgelagerte Prüfungen nicht aus.

X hätte sich deshalb wohl besser erkundigen müssen, so hart das klingt.
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  #5 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 00:01
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AW: exmatrikuliert wegen nicht bestandener prüfung

du hast doch selbst geschrieben, du bist für das aktuelle semester von den prüfungsleistungen befreit worden, nicht mehr, und hattest noch eine aus dem alten offen...wo hättest du über was informiert werden sollen?
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