Dies ist eine Diskussion zu Exmatrikulation und Semesterticket innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Exmatrikulation und Semesterticket Angenommen Person A ist Student an einer Uni in NRW und würde zum WS 2011/12 in das 3. Semester kommen, die 218€ Sozialbeitrag für die Rückmeldung hat er bereits überwiesen und ein neues Semesterticket zum ausdrucken bekommen, welches ab Oktober gilt. Jetzt hat A sich allerdings dazu entschlossen sich vor Vorlesungsbeginn exmatrikulieren zu lassen um an die Fernuni zu wechseln, an der es kein Semesterticket gibt. Würde A einen Antrag auf Erstattung einreichen würde er von der Uni ich die vollen 218€ zurück bekommen, wäre A berechtigt das Ticket weiterhin zu benutzen wenn er keinen Antrag einreicht? Asta sagte das geht nicht weil die Exmatrikulation vor Vorlesungsbeginn ist, aber hat A nicht trotzdem ein Recht auf die bezahlte Leistung? Und was könnte im schlimmsten Fall bei einer Kontrolle passieren? Vielen Dank |
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| AW: Exmatrikulation und Semesterticket Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Exmatrikulation und Semesterticket Ist der Beitrag für das Semesterticket in den 218 Euro enthalten? Wenn A die 218 Euro zurück bekommt, hat er doch die Leistung gar nicht bezahlt, oder? Das Semesterticket ist sehr wahrscheinlich (siehe vorherige Antwort - Vertragsbedingungen ...) an eine Immatrikulation gebunden, es kann also ein gültiger Studierendenausweis der Uni verlangt werden. Es würde sich somit um einen Betrug handeln, wenn man einem Kontrolleur oder Schaffner das Semesterticket vorlegt - und das könnte deutlich teurer als 60 Euro werden. Gruß Aurelian |
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