Dies ist eine Diskussion zu Exmatrikulation nach nur einer Nachschreibemöglichkeit? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Die durfte beide wiederholen, bestand jedoch wieder beide nicht. Mit der Bekanntgabe der Noten kam die Information, dass eine Exmatrikulation vorbereitet wird und das das Unternehmen unverzüglich darüber zu informieren ist. Die Hochschule berief sich auf einen Ausschnitt auf "Die Ordnung zur Durchführungen der Prüfungen" für diese Hochschule, wonach eine zweite Wiederholungsprüfung nur dann stattfinden kann, wenn in einem Semester nach Ausschöpfung der Wiederholungsmöglichkeiten nur in einer Modulprüfung mit nicht ausreichend bewertet wurde. Im Berliner Hochschulgesetzt heißt es allerdings, (§30 Abs 4) das jede Prüfung grundsätzlich mindestens zweimal nachgeschrieben werden darf. In einem Widerspruchsschreiben wurde von der Studentin eine 2. Wiederholungsmöglichkeit gemäß dem Berliner Hochschulgesetzt gefordert. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass "grundsätzlich bedeutet, dass Ausnahmen zulässig sind." Weiterhin solle man Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Würde es aussichtsreich sein zu klagen, um eine 2. Wiederholungsmöglichkeit zu bekommen? Gibt es die Möglichkeit sich wenigstens selber zu exmatrikulieren um nicht für diesen Studiengang gesperrt zu sein? |
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| AW: Exmatrikulation nach nur einer Nachschreibemöglichkeit? Also ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat ist so aus dem Sachverhalt schwer zu beurteilen, da es doch noch an vielen Details fehlt. Eine Möglichkeit wäre es auf einen Härtefall zu plädieren der vorliegen könnte. Da müssen aber besondere Umstände vorliegen die maßgeblich dafür verantwortlich waren, dass die beiden Prüfungen nicht bestanden werden konnten. Grundsätzlich bedeutet in der Tat nichts anderes außer "in der Regel" so das Ausnahmen zulässig sind. Solche Ausnahmen sind aber nur dann zulässig wenn sie für sich genommen auch verhältnismäßig sind. Auch dies beurteilt sich nur an Hand des Einzelfalls und insbesondere daran wie der Studiengang aufgebaut ist usw... |
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| exmatrikulation, klageeinreichung, prüfungen |
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