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Essen + Trinken

Dies ist eine Diskussion zu Essen + Trinken innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 13:39
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Essen + Trinken

Hallo,

also die Frage ist, ob der Lehrer oder die Schule das Essen oder Trinken im Unterricht verbieten darf, oder ob dies gegen Gesetze oder Menschenrechte verstößt.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 14:03
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AW: Essen + Trinken

Es ist schon eine Sklaverei ohne Ende, wenn man nicht ständig essen und trinken darf, sondern bis zur Pause warten muss, die es nach jeder Unterrichtsstunde gibt! Man sollte das Verhalten vor die UN-Menschenrechtskommission bringen.

Und jetzt mal die Frage: welches Menschenrecht sollte denn dadurch verletzt sein, dass man 45 Minuten lang weder essen noch trinken darf? Einzige Ausnahme, die ich sehen würde: Sportunterricht - wenn wirklich Sport betrieben wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 14:34
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AW: Essen + Trinken

Auf so unnötige Antworten kann ich verzichten.
Die Ironie weißt schon darauf hin, dass die Äußerung nicht auf gesetzlichem Grundstein aufbaut, sondern lediglich auf der eigenen Meinung.
Ich kenne mich zwar nicht gut mit Menschenrechten aus, aber meiner meiner nach verletzt es die Würde des Menschen, wenn diesem die Nahrungaufnahme nicht zu jeder Zeit gestattet wird. Der Lehrer kann den Hunger des Schülers nicht nachweisen und "JA" ab einer gewissen Grenze kann man die Verweigerung von Nahrungsaufnahme als "Sklaverei" ansehen, genauso wie psychische und physische Körperverletzung.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 14:38
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AW: Essen + Trinken

Zitat:
Zitat von Nate57 Beitrag anzeigen
Die Ironie weißt schon darauf hin, dass die Äußerung nicht auf gesetzlichem Grundstein aufbaut, sondern lediglich auf der eigenen Meinung.
Sagt jemand, der nach eigenem Bekunden keine Ahnung von Menschenrechten hat.
Zitat:
Ich kenne mich zwar nicht gut mit Menschenrechten aus,
Zitat:
meiner nach verletzt es die Würde des Menschen, wenn diesem die Nahrungaufnahme nicht zu jeder Zeit gestattet wird.
Meiner nicht.
Zitat:
Der Lehrer kann den Hunger des Schülers nicht nachweisen und "JA" ab einer gewissen Grenze kann man die Verweigerung von Nahrungsaufnahme als "Sklaverei" ansehen, genauso wie psychische und physische Körperverletzung.
Ein 45-minütiger Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahmeentzug stellt bei einem Schüler in durchschnittlichem Ernährungszustand sicherlich keine Gesundheitsbeeinträchtigung dar.

Im Übrigen ist hier ein Forum. Hier bestimmst Du nicht, welche Antworten Du kriegst.

Und immer noch brauche ich Deine Anspruchsgrundlage, um die jederzeitige Nahrungsaufnahme verlangen zu können. Ablehnen kann der Lehrer das, weil das Essen den Unterricht stört und die Konzentration des Essenden beeinträchtigt.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 14:51
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AW: Essen + Trinken

Zunächst gibt es keine Pause nach 45 min sondern nach 90 min. Danach gibt es eine 5- 10 min Pause. Wenn man in dieser Zeit nicht zum Essen kommt, da man z.B auf der Toilette sitzt oder Tafelwischen muss, willst du mir damit sagen, dass der Lehrer dem Schüler 190 Minuten lang Essen und Trinken verbieten darf? Meiner Meinung nach kann dies gesetzlich und menschenrechtlich nicht toleriert werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 15:17
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AW: Essen + Trinken

Gut, dann zeige ich Dir den rechtlichen Weg auf, den man gehen muss, um das durchzuklagen: man esse im Unterricht und lasse sich dafür einen Verwaltungsakt verpassen. Die Diskussion, ob ein schriftlicher Verweis als Verwaltungsakt gilt, gegen den rechtliche Schritte unternommen werden können, ist nicht letztendlich geklärt (Seite 3 in http://www.google.de/url?sa=t&source...ZFgzmgN71RtGYQ) pro, kontra http://www.google.de/url?sa=t&source...qhnmh92YLsBq8g
Spätestens gegen das Zeugnis kann dann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Dann geht es durch die Instanzen, bis eine Verfassungsklage angesagt ist. Verliert man da, kann man noch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
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  #7 (permalink)  
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AW: Essen + Trinken

Wow was würde dieser Schüler nur machen wenn er im Berufsleben ist? Und erst nach 4-5 Stunden Mittag machen kann. o0
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  #8 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 15:34
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AW: Essen + Trinken

Danke für die Antwort Humungus.Zur Antwort von Buddafly84 muss ich wohl nichts sagen...
Ich hab mich mal im Internet erkundigt und habe das hier gefunden:
Es geht um Toilettenverbot im Unterricht und meiner Meinung nach kann man die beiden Sachen gut miteinander vergleichen, da beides zu den natürlichen menschlichen Bedürfnissen gehört(Ist nur meine Meinung).
Für die, die es interessiert: http://www.anwalt.de/rechtstipps/toi...en_000191.html
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  #9 (permalink)  
Alt 23.03.2011, 15:53
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AW: Essen + Trinken

Zitat:
Zitat von Nate57 Beitrag anzeigen
Es geht um Toilettenverbot im Unterricht und meiner Meinung nach kann man die beiden Sachen gut miteinander vergleichen,
Da liegt ein erheblicher Unterschied: die Ausscheidung als Körperfunktion ist nicht zu steuern. Nur das Urinieren/Koten kann durch Zusammenziehen der Schließmuskel unterbunden werden. Der Zwang, diese Schließmuskel längere Zeit zu schließen, führt tatsächlich zu Schmerzen, im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden. Außerdem ist es möglich, dass zwangsuriniert/-gekotet wird, was tatsächlich entwürdigend sein kann (allerdings am ehesten für den Lehrer, der das erzwang).

Bei der Nahrungsaufnahme führt eine Karenz auch über drei Stunden weder zu Schmerzen noch zu Gesundheitsschäden. Ausnahme, wie gesagt: Trinken im Sportunterricht und Kollaps bei Unterzuckerung.
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Alt 23.03.2011, 16:00
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AW: Essen + Trinken

Achso ja das macht Sinn. Dennoch kann das Hungergefühl Bauschmerzen und Übelkeit hervorrufen. Außerdem finde ich, dass großer Hunger mehr vom Unterricht ablenkt, als das Essen selbst.
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