Dies ist eine Diskussion zu Erwischt beim rauchen auf Wahlschule innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| bin neu hier. Ein Schüler geht auf eine Höhere Berufsfachschule und ist dort auch schon seit 2,5 Jahren. Heute wurde dieser Schüler von einem Lehrer zum ersten mal beim rauchen auf dem Schulparkplatz "erwischt" (Er raucht schon 2,5 Jahre dort, an der selben Stelle und redet manchmal auch während dessen mit anderen Lehrern). Dieser Lehrer drohte den Schüler mit einer Anzeige und auch damit das ihm später kein Betrieb mehr einstelle und damit, dass er dessen Betrieb informiere (Der Schüler befindet sich in keinem Betrieb/Ausbildung ). Der Lehrer nahm den Schüler mit zur Schulleitung wo dann der Name erfasst wurde. Dieser Schüler hatte die Hausordnung nie ausgehändigt bekommen, weil dieser 2 Tage später erst zur Schule ging, weil erst später ein Schulplatz frei wurde. Nebenbei wird der Schüler diesen Monat 19. In der Zeit wo der Schüler erwischt wurde fing gerade der Unterricht an.Was für Auswirkungen hat das für den Schüler? Geändert von Metaln00b (02.02.2011 um 21:01 Uhr). Grund: ICH - Form entfernt |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule "Ich habe die Hausordnung übrigends nie ausgehändigt bekommen, weil ich 2 Tage später erst zu Schule ging," ... die Forenregeln wahrscheinlich auch nicht, oder? |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Zitat:
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Zitat:
![]() Es darf Dir halt niemand antworten wenn Dein Beitrag nicht den Forenregeln entspricht
__________________ Zitat:
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Ich hoffe es entspricht jetzt den Forenregeln, auch danke das ich darauf hingewiesen wurde. |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule " Dieser Schüler hatte die Hausordnung nie ausgehändigt bekommen " Das ist in der Regel der Fall, ähnlich wie auch der Staatsbürger kein StGb ausgehändigt bekommt, ohne sich darum zu bemühen. " Dieser Lehrer drohte den Schüler mit einer Anzeige und auch damit das ihm später kein Betrieb mehr einstelle und damit, dass er dessen Betrieb informiere (Der Schüler befindet sich in keinem Betrieb/Ausbildung " Anzeige würde fallengelassen werden, der Lehrer womöglich eingewiesen ![]() Zudem darf man doch in vielen Betrieben auch Raucher sein, obwohl es ungesund ist? Wenn die Konsequenz innerhalb der Laufbahn an dieser Schule ausbleibt, dann wahrscheinlich für immer... und vorallem außerhalb! "(Er raucht schon 2,5 Jahre dort, an der selben Stelle und redet manchmal auch während dessen mit anderen Lehrern)." Menschen unterscheiden sich in Eifer und Engagement, auch in Bekanntschaften und Krankheitssymptomen, sowie der Art und Weise, ihre Schüler zu belehren "zum ersten mal" Keine Sorge ... |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Vielen Dank sehr schön beantwortet ...dann kann dieser schüler nun gut schlafen, weil dieser nichts zu befürchten hat.Danke nochmals und allen ein schönen Abend |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Zitat:
Es lohnt sich schon, zu hinterfragen, wodurch ein Gesetz eigentlich Rechtskraft bekommt. Dadurch, dass es der Herr Beck verlegt? Dadurch dass der Herr Schönfelder die entsprechenden Blätter an seine Abonnenten verschickt? Dadurch dass es das Parlament nach endlosen ermüdenden Debatten verabschiedet? Dadurch, dass sich die Bildzeitung über das neue Gesetz aufregt? Meines Wissens erlangen Gesetze dadurch Rechtskraft, dass sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Der mündige Bürger tut also gut daran, morgens das Bundesgesetzblatt zu lesen... Und jetzt die große Frage: Wodurch erhalten Haus- oder Schulordnungen Rechtskraft?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Ich hab die noch nie ausgehändigt bekommen, normalerweise hingen die aus. Ich würde daher sagen sie werden durch das öffentlich zugänglich machen gültig
__________________ Zitat:
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| AW: Erwischt beim rauchen auf Wahlschule Auslegen beim zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri genügt auch?
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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