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Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler

Dies ist eine Diskussion zu Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.07.2012, 21:44
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Lightbulb Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler

Hallo,

angenommen in einer Klasse müssen einige Schüler eine Ersatzprüfung ablegen. In § 54 RSO steht:
Zitat:
Zitat von RSO
§54 Nachholung von Leistungsnachweisen
(2)2 Eine Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach wegen der Versäumnisse der Schülerin oder des Schülers keine hinreichenden kleinen Leistungsnachweise vorliegen.
Wiktionary definiert "Verdäumnis" mit:
Zitat:
Zitat von Wiktionary
das Unterlassen von etwas, wofür nur begrenzte Zeit zur Verfügung stand

Eigentlich müssten doch diese Schüler keine Ersatzprüfung schreiben, da es ja das Versäumnis des Lehrers war nur zwei kleine Leistungsnachweise in dieser Klasse zu geben, oder? Nicht die Schüler haben es unterlassen mehr Leistungsnachweise zu geben, sondern die Lehrkraft.

Liebe Grüße

Maxi
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  #2 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 04:36
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AW: Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler

Anscheinend gibt es ja einen Teil, SChüler, welche ausreichend viele Leistungsnachweise erbracht haben. Woran liegt es, daß das nicth alle Schüler geschafft haben?

Es steht dem Lehrer frei, bei einer mndlichen Lesitugnsüberprüfung eine Leistung mit "nicht genügend" zu bewerten, oder zu erklären, daß keine Leistung erbracht worden ist, und dem Schüler so die Gelegenheit gibt, zu einer besseren Note als "6" zu gelangen.

Insbesondere, wenn es zB unentschuldigte Fehlzeiten des SChülers gegeben haben sollte.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 13:36
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AW: Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler

Zitat:
Zitat von Cloakmaster Beitrag anzeigen
Anscheinend gibt es ja einen Teil, SChüler, welche ausreichend viele Leistungsnachweise erbracht haben. Woran liegt es, daß das nicth alle Schüler geschafft haben?

Es steht dem Lehrer frei, bei einer mndlichen Lesitugnsüberprüfung eine Leistung mit "nicht genügend" zu bewerten, oder zu erklären, daß keine Leistung erbracht worden ist, und dem Schüler so die Gelegenheit gibt, zu einer besseren Note als "6" zu gelangen.

Insbesondere, wenn es zB unentschuldigte Fehlzeiten des SChülers gegeben haben sollte.
Der Teil der Klasse welcher alle Leistungen erbracht hat, war an den Tagen an denen die Leistungsnachweise erbracht wurde nicht erkrankt. Die fehlenden Schüler sind natürlich alle ausreichend Entschuldigt (z. T. auch mit Attest vom Artz)
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 06.07.2012, 13:41
V.I.P.
 
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AW: Ersatzprüfung wegen Versäunisse der Schüler

Ich verstehe das Problem nicht. Es gab Leistungsnachweise, die Schüler haben sie entschuldigt versäumt, sie erhalten einen Nachtermin, sie haben auch den verpasst, es gibt eine Ersatzprüfung. Alles wie in §54 RSO bestimmt. Dass der Lehrer nicht täglich einen Leistungsnachweis anbietet, sondern nur zwei im Halbjahr ist völlig legitim, wenn zwei Nachweise normalerweise reichen.
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