Dies ist eine Diskussion zu Erlaubtes Hilfsmittel Wörterbuch, trotzdem Betrug? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Erlaubtes Hilfsmittel Wörterbuch, trotzdem Betrug? mal angenommen jemand hat eine Englisch-Abschlußklausur für einen staatlichen Abschluss geschrieben. Die Prüfung wurde dabei im Bundesland Bremen abgelegt. In dieser Klausur ist laut Prüfungsaufgaben-Zettel welche vom Senat abgesegnet wurde ein "Englisch-Englisch Wörterbuch" erlaubt. Dabei handelt es sich um ein ganz normales Oxford Wörterbuch für Studenten was man sich so in jedem Geschäft kaufen kann. Die Wahl des Wörterbuches lag bei jedem selbst. Manche haben einen ganz normalen Oxford und mache haben einen Oxford für Studenten. In diesem Wörterbuch sind einige Bewerbungsbriefe und Lebensläufe abgebildet. Nun hieß eine Aufgabe in der Klausur, dass man eine Bewerbung schreiben soll. Was passiert nun, wenn man aus einem dieser Briefe einige Textbausteine genutzt hat, diese aber für seine eigenen Gebrauch abgeändert hat ... Kann man dies als aktiven Betrug werten? Oder geht dies nicht, da ein Englisch-Englisch Wörterbuch erlaubt war und man somit nur auf erlaubte Hilfsmittel zurück gegriffen hat? Wie ist hier die genaue Rechtslage? Danke für Eure Hilfe, Sirius2002 Geändert von Sirius2002 (24.06.2010 um 23:57 Uhr). |
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| AW: Erlaubtes Hilfsmittel Wörterbuch, trotzdem Betrug? Meiner Meinung nach ist dieser Fall grenzwertig. Das Wörterbuch ist zwar ein erlaubtes Hilfsmittel, jedoch ist der Inhalt Gedankengut des Autors und darf somit nicht "geklaut" werden. Ich vermute jedoch, da die Bewerbung abgeändert wird, dass dies nicht als Diebstahl geistigen Eigentums gewertet werden kann, da es erlaubt ist, sich davon "inspirieren" zu lassen. Wass auf jeden Fall erlaubt ist, ist das übernehmen der Form, da diese bei Bewerbungen standartmäßig einheitlich ist. |
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