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Entschuldigungsregelung

Dies ist eine Diskussion zu Entschuldigungsregelung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2010, 18:15
Boardneuling
 
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Entschuldigungsregelung

Hallo,
Nehmen wir an, Person A besucht die gymnasiale Oberstufe an einem Berufskolleg. Er hat jedoch Zweifel daran, ob die Regelung zur Entschuldigung von Fehlstunden rechtens ist?
1.) Die Schule erlegt fast allen volljährigen Schülern umgehend eine Attestpflicht auf. Ab wievielen Fehlstunden darf sie dies?
2.) Darüber, ob einem eine Attestpflicht auferlegt wurde, werden volljährige Schüler nicht informiert. Somit ist es vorgekommen, dass Schüler sich selbst entschuldigten, diese jedoch nicht akzeptiert wurde.
3.) Für alle Schüler gilt das Prinzip, dass man spätestens am 3.Tag, an dem wieder anwesend ist, die Entschuldigung vom Klassenlehrer unterschreiben lassen muss. Anschließend muss man innerhalb von insgesamt 14 Tagen (3 Tage fallen schonmal weg) zu jedem einzelnen Fachlehrer gehen, um die bei diesem versäumten Stunden zu entschuldigen.
4.) Falls man innerhalb dieser 14 Tage erneut krank wird und somit nicht zu allen Fachlehrern gehen konnte, hat man quasi Pech gehabt, sodass bei Wiederankunft die Stunden als unentschuldigt gelten.
Vielen Dank für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2010, 20:23
V.I.P.
 
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AW: Entschuldigungsregelung

Erst mal das Bundesland angeben.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2010, 19:08
Boardneuling
 
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AW: Entschuldigungsregelung

Das Bundesland ist NRW!
Vielen Dank schonmal...
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 16:36
V.I.P.
 
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AW: Entschuldigungsregelung

Zitat:
Zitat von Michael.2704 Beitrag anzeigen
1.) Die Schule erlegt fast allen volljährigen Schülern umgehend eine Attestpflicht auf. Ab wievielen Fehlstunden darf sie dies?
Die Zahl der Fehlstunden ist irrelevant, sie darf es verlangen, sobald der begründete Verdacht besteht, es werde geschwänzt (§43 Absatz 2 Satz 2 SchulG).
Zitat:
2.) Darüber, ob einem eine Attestpflicht auferlegt wurde, werden volljährige Schüler nicht informiert. Somit ist es vorgekommen, dass Schüler sich selbst entschuldigten, diese jedoch nicht akzeptiert wurde.
Eine generelle Attestpflicht halte ich nicht nur für nicht durchziehbar, weil nicht rechtlich fundiert, sondern sie muss natürlich auch angekündigt werden. Das geschieht wahrscheinlich nicht, weil es Ärger geben würde...
Zitat:
3.) Für alle Schüler gilt das Prinzip, dass man spätestens am 3.Tag, an dem wieder anwesend ist, die Entschuldigung vom Klassenlehrer unterschreiben lassen muss.
Das finde ich sehr gut!
Zitat:
Anschließend muss man innerhalb von insgesamt 14 Tagen (3 Tage fallen schonmal weg) zu jedem einzelnen Fachlehrer gehen, um die bei diesem versäumten Stunden zu entschuldigen.
Unsinn.
Zitat:
4.) Falls man innerhalb dieser 14 Tage erneut krank wird und somit nicht zu allen Fachlehrern gehen konnte, hat man quasi Pech gehabt, sodass bei Wiederankunft die Stunden als unentschuldigt gelten.
Unsinn und nicht zu halten.

Na, was ist das denn für ein Institut? Klingt nach katholisch oder elitär.

Die SV sollte sich um die Sache kümmern, wenn sie auch mal etwas sinnvolles machen will. Gang zum Direktor, macht der Probleme, Kultusministerium. So ist das nicht zu machen.
__________________
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Albert Einstein

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