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Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss

Dies ist eine Diskussion zu Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 13:16
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Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss

Hey ihr

Mal angenommen, jemand bewirbt sich bei einer Schule.
Das Halbjahreszeugnis entspricht den Anforderungen, und er bekommt eine bedingte Zusage.
Allerdings entspricht sein Abschlusszeugniss nicht mehr den Anforderungen der Schule, und er bekommt seine Bewerbung zurück.

Nach ein paar Tagen erhält er allerdings einen Brief in dem er eine Endgültige Zusage für die Schule bekommt.

Wenn er jetzt am ersten Schultag erscheint, und sich dieser Brief als Fehler herausstellt, darf die Schule ihn dann den Schulplatz verwehren?


danke für eure Hilfe!

--
SPEJT
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 13:27
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AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss

Zitat:
Zitat von SPEJT Beitrag anzeigen
Hey ihr

Mal angenommen, jemand bewirbt sich bei einer Schule.
Das Halbjahreszeugnis entspricht den Anforderungen, und er bekommt eine bedingte Zusage.
Allerdings entspricht sein Abschlusszeugniss nicht mehr den Anforderungen der Schule, und er bekommt seine Bewerbung zurück.

Nach ein paar Tagen erhält er allerdings einen Brief in dem er eine Endgültige Zusage für die Schule bekommt.

Wenn er jetzt am ersten Schultag erscheint, und sich dieser Brief als Fehler herausstellt, darf die Schule ihn dann den Schulplatz verwehren?


danke für eure Hilfe!

--
SPEJT
N.m.E. gäbe es zumindest seitens der Schule die Möglichkeit den Vertrag -und um einen solchen handelt es sich- unter Berufung auf § 119 BGB anzufechten. Erfolgsaussichten? Nicht zu beurteilen, kommt auf die Begründung an.
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2011, 20:37
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AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss

Zitat:
N.m.E. gäbe es zumindest seitens der Schule die Möglichkeit den Vertrag -und um einen solchen handelt es sich- unter Berufung auf § 119 BGB anzufechten. Erfolgsaussichten? Nicht zu beurteilen, kommt auf die Begründung an.
Oje, der angenommene Jemand ist grad mal 16 Jahre alt...

Wenn man den Fall mit §119 verbindet, müste es doch so sein, dass wenn die Schule beim Schreiben der Zusage über das Zeugniss im Klaren gewesen wäre, sie die Zusage anfechten dürften.
Da sie ja aber das Zeugnis gesehn hatten bevor sie die Zusage verschickten, und sozusagen die Zusage mit dem Wissen über das Zeugnis verschickten, dürfte die Zusage nicht mehr anfechtbar sein... oder?

danke für deine Antwort Klaus!
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2011, 08:46
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AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss

Zitat:
Zitat von SPEJT Beitrag anzeigen
Oje, der angenommene Jemand ist grad mal 16 Jahre alt...

Wenn man den Fall mit §119 verbindet, müste es doch so sein, dass wenn die Schule beim Schreiben der Zusage über das Zeugniss im Klaren gewesen wäre, sie die Zusage anfechten dürften.
Da sie ja aber das Zeugnis gesehn hatten bevor sie die Zusage verschickten, und sozusagen die Zusage mit dem Wissen über das Zeugnis verschickten, dürfte die Zusage nicht mehr anfechtbar sein... oder?

danke für deine Antwort Klaus!
Das ist alles Spekulation, " müsste, hätte, dürfte". Tatsache ist im Moment lediglich, dass die Schule eine Zusage abgegeben hat, obwohl offenbar die Voraussetzungen für eine solche letztlich nicht gegeben sind. Der § 119 BGB ist eine Möglichkeit der Schule, den durch Zusage zustande gekommenen Vertrag anzufechten. Ob sie das tut - wir wissen es nicht. Damit ist es auch wenig zielführend, darüber zu spekulieren.

Wenn der Bewerber Sicherheit und Klarheit hinsichtlich der Zusage erlangen will, empfiehlt sich eine Nachfrage. Diese kann ja zunächst durchaus unverfänglich und indirekt in der Form geschehen, dass man sich für die Zusage bedankt, bestätigt am xx.xx. pünklich zum Unterrichtsbeginn zu erscheinen etc. Man wird dann sehen, was man für eine Antwort erhält.
__________________
Gruß

Klaus
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