Dies ist eine Diskussion zu Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss Mal angenommen, jemand bewirbt sich bei einer Schule. Das Halbjahreszeugnis entspricht den Anforderungen, und er bekommt eine bedingte Zusage. Allerdings entspricht sein Abschlusszeugniss nicht mehr den Anforderungen der Schule, und er bekommt seine Bewerbung zurück. Nach ein paar Tagen erhält er allerdings einen Brief in dem er eine Endgültige Zusage für die Schule bekommt. Wenn er jetzt am ersten Schultag erscheint, und sich dieser Brief als Fehler herausstellt, darf die Schule ihn dann den Schulplatz verwehren? danke für eure Hilfe! -- SPEJT |
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| AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss Zitat:
Wenn man den Fall mit §119 verbindet, müste es doch so sein, dass wenn die Schule beim Schreiben der Zusage über das Zeugniss im Klaren gewesen wäre, sie die Zusage anfechten dürften. Da sie ja aber das Zeugnis gesehn hatten bevor sie die Zusage verschickten, und sozusagen die Zusage mit dem Wissen über das Zeugnis verschickten, dürfte die Zusage nicht mehr anfechtbar sein... oder? danke für deine Antwort Klaus! |
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| AW: Endgültige Zusage trotz zu schlechtem Zeugniss Zitat:
Wenn der Bewerber Sicherheit und Klarheit hinsichtlich der Zusage erlangen will, empfiehlt sich eine Nachfrage. Diese kann ja zunächst durchaus unverfänglich und indirekt in der Form geschehen, dass man sich für die Zusage bedankt, bestätigt am xx.xx. pünklich zum Unterrichtsbeginn zu erscheinen etc. Man wird dann sehen, was man für eine Antwort erhält.
__________________ Gruß Klaus |
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