Dies ist eine Diskussion zu Elternunabhängiges Bafög innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Elternunabhängiges Bafög Ein junger Mann beginnt mit 25 Jahren ein Studium und beantragt Bafög. Sein Lebenslauf sieht wie folgt aus: Nach dem Abitur verlässt er sein Elternhaus und beginnt seinen Zivildienst, dieser endet nach 10 Monaten im April 2005. Anschließend 4 Monate Leerlauf bis zum Ausbildungsbeginn im September 2005. Dauer der Ausbildung sind 22 Monate, bis Juni 2007. Anschließende Berufstätigkeit sind insgesamt 37 Monate, außerdem zwei Monate Arbeitslosigkeit. Insgesamt kommt der Mann auf 75 Monate nach dem Abitur, was mehr als sechs Jahren entspricht. Angerechnet werden beim Bafög Zivildienst, Ausbildung, Beruftätigkeit und Arbeitslosigkeit, allerdings nicht der Leerlauf, was ihn unter die sechs Jahre bringt. Elternunabhängiges Bafög kann beantragt werden nach drei Jahren Ausbildung sowie drei Jahren Berufstätigkeit. Der Sinn wird vermutlich daran liegen, dass man Eltern nicht nach 6 Jahren Selbstversorgung eines Kindes plötzlich wieder zumuten kann, ein Kind erneut zu versorgen. Diese sechs Jahre sind bei dem jungen Mann erfüllt, allerdings nicht nach den engen Vorgaben des Amtes. Außerdem sind die vier Monate Leerlauf prinzipiell Schuld des Staates, da dieser sowohl das Ende Abiturs, das Ende des Zivildienstes als auch den Beginn der Ausbildung festlegt, da diese an einer staatlichen Schule absolviert wurde und diese an die festgelegten Schulzeiten der einzelnen Bundesländer gebunden war. Die Frage ist nun: Die Eltern des Mannes befinden sich in der gleichen Situation wie die Eltern eines anderen Kindes, das nach drei Jahren Ausbildung und drei Jahren Berufstätigkeit ein Studium beginnt und problemlos elternunabhängiges Bafög bekommen würde. Darf dem Mann das elternunabhägige Bafög dennoch verwehrt werden, obwohl prinzipiell die sechs Jahre Selbstversorgung erfüllt sind bzw. der Staat selber dem Mann verwehrt hat, diese zu erfüllen? |
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