Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einsicht in die Abschlußprüfung

Dies ist eine Diskussion zu Einsicht in die Abschlußprüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.05.2011, 15:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 19
Keine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ihefel hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einsicht in die Abschlußprüfung

Hallo,

Folgender Fall :

Fachoberschule Baden-Württemberg, 1-jähriges Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife nach zuvor abgeschloßener Berufsausbildung. Die Abschlußprüfungen verlassen im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulreife (Abi)nicht das "Haus", d.h. der Zweitkorrektor unterricht an derselben Schule. Einige Schüler zweifeln an der Neutralität des Mathelehrers, insbesondere haben sie die Befürchtung einer nicht neutralen Bewertung. Die Mathelehrer verstehen sich untereinander sehr gut, sodass einige auch eine nicht neutrale Bewertung durch den Zweitkorrektor befürchten.
Kann man bei Vorbehalten einen externen Korrektor verlangen ?
Wie kann man Einsicht in die Prüfung verlangen ? Muss man dies begründen ? Wie ist da der Ablauf ? Danke für Antworten !!

P.s.
Diese Frage hat nicht so große Priorität, wäre aber trotzdem interessant zu wissen. Angenommen Person G hat bei einer Klassenarbeit entschuldigt gefehlt, hat sie ein Recht die Arbeit nachzuschreiben oder liegt das ausschließlich im Ermessen des jeweiligen Fachlehrers ?? Weil so bleibt Person G eine eventuelle Verbesserung verwehrt...Ohne eigenes Verschulden ...
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einsicht in die Personalakte Arbeitsrecht 21.04.2009 08:19
Prozessvollmacht Einsicht Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 28.07.2008 17:39
Bebauungspan Einsicht ? Baurecht 28.04.2007 13:12
Einsicht in die Finanzen Vereinsrecht 07.03.2007 14:53
Abschlußprüfung & IHK Arbeitsrecht 12.06.2006 19:41





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Schulrecht und Hochschulrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN