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Drohung des Schulverweises wegen Handy

Dies ist eine Diskussion zu Drohung des Schulverweises wegen Handy innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 19:25
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Drohung des Schulverweises wegen Handy

Nehmen wir an, ein volljähriger Schüler A hat in Hessen sein Handy in der Mittagspause am Fenster eines Klassenraumes genutzt. Lehrer B hat ihn von draußen gesehen, und kam dann unerwartet in den Klassenraum und forderte die Herausgabe des Handys. Schüler A hatte dies bereits wieder ausgeschaltet in seinem Rucksack verstaut. Lehrer B forderte die Herausgabe oder den Gang zum Schulleiter, der Schüler wählte den Gang zum Schulleiter. Dort angekommen sagte der Schüler, er führe gerade kein Handy mit sich und wurde dazu aufgefordert seine Taschen zu leeren. Der Schüler bestritt aber nicht die Nutzung des Handys und gestand diese direkt. Der Schulleiter forderte das Handy und bot als Kompromiss an, das Handy für 3 statt 7 Tage (lt. Schulordnung) einzuziehen. Schüler A nahm das Zähneknirschend hin, willigte aber nicht ein, als ihm aber aufgefallen ist, dass er das Handy aufgrund einer langen Autofahrt am späten Abend dringend brauchte, ließ er es trotz der Volljährigkeit von einem Elternteil abholen. Der Schüler entschuldigte sich in der folgenden Zeit beim Lehrer B, welcher die Entschuldigung annahm. Trotzdem wurde Schüler A zum Schulleiter gerufen, entschuldigte sich in aller Deutlichkeit für sein ihm bewusstes Fehlverhalten. Trotzdem wollte der Schulleiter sich überlegen, die Androhung des Schulverweises auszusprechen.

Welche Rechte hat der Schüler? Ist es klug als Schüler A auf seine Rechte wie §985 BGB, Art. 14 GG und §82 HSchG zu verweisen? Ist der Schulleiter berechtigt schon solch drastische Schritte vorzunehmen?
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 20:29
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Zitat:
Zitat von don_martin Beitrag anzeigen
Ist es klug als Schüler A auf seine Rechte wie §985 BGB, Art. 14 GG und §82 HSchG zu verweisen?
Paragraphenschwingerei, noch dazu das beliebte Grundgesetz, ist meist eher blamabel als zielführend.

Erst einmal sollte der Schüler kleine Brötchen backen und abwarten. Möglich, dass der Schulleiter nur droht. Und: in Zukunft sauber bleiben! Verbotenerweise ein Handy zu benutzen und nach Ertappung zu tricksen ist peinlich.

Dass ein Handy bei unerlaubter Benutzung eingezogen werden kann ist wohl klar, nicht aber, dass es mehrere Tage unter Verschluss bleiben darf. Das geht höchstens freiwillig, ist aber in meinen Augen mit keinem Lerneffekt verbunden.

Zitat:
Ist der Schulleiter berechtigt schon solch drastische Schritte vorzunehmen?
Jein. Die Umstände können es rechtfertigen (wenn der Schüler beispielsweise schon anderes auf dem Kerbholz hat), jedoch halte ich diese Androhung für grob überzogen.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 20:45
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Ist es denn tatsächlich zulässig die Handynutzung in der Pause zu untersagen?
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Alt 22.11.2011, 20:50
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Zuerst schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Paragraphenschwingerei, noch dazu das beliebte Grundgesetz, ist meist eher blamabel als zielführend.
Da haben Sie vollkommen recht! Trotzdem wäre es eine letzte Möglichkeit, da ja eindeutig geschrieben ist, dass diese Maßnahme "nur bei besonders schweren Störungen des Schul- oder Unterrichtsbetriebs oder schwerer
Verletzung der Sicherheit beteiligter Personen und dadurch bedingter anhaltender Gefährdung von
Unterricht und Erziehung der Mitschülerinnen und -schüler angewendet werden." (Und meiner Meinung nach fällt der nicht vorbelastete Schüler nicht darunter.


Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Dass ein Handy bei unerlaubter Benutzung eingezogen werden kann ist wohl klar, nicht aber, dass es mehrere Tage unter Verschluss bleiben darf. Das geht höchstens freiwillig, ist aber in meinen Augen mit keinem Lerneffekt verbunden.
Eben darum geht es ja. Der Schüler hat das Handy ja auch abgegeben, die Abholung erfolgte nach Unterrichtsschluss.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Jein. Die Umstände können es rechtfertigen (wenn der Schüler beispielsweise schon anderes auf dem Kerbholz hat), jedoch halte ich diese Androhung für grob überzogen.
Der Schüler ist bisher nur positiv aufgefallen. Dazu kommt, dass der Schüler sich bei den beteiligten Personen von sich aus entschuldigt hat, und sogar angeboten hat, das Handy aus Einsicht freiwillig abzugeben, was aber abgelehnt wurde.
Stattdessen wurde der Schüler darauf verwiesen, den Direktor nocheinmal zu besuchen, und eine gute Begründung zu haben, warum der Schulleiter die Drohung nicht aussprechen sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 20:52
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Ist es denn tatsächlich zulässig die Handynutzung in der Pause zu untersagen?
Ich denke mal, dass es über die Schulordnung so geregelt sein darf (die zeitweise Wegnahme von Gegenständen). Es ist ja auch verständlich, Regeln sind Regeln und an die hält man sich für gewöhnlich. Und wer sich nicht daran hält, muss die Konsequenzen tragen. ich denke, das ist dem Schüler auch bewusst.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 23:07
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Zitat:
Zitat von don_martin Beitrag anzeigen
Trotzdem wäre es eine letzte Möglichkeit
Diese Möglichkeit sollte für eine rechtliche Überprüfung zurückgehalten werden. Warum? Reine Psychologie: der Schulleiter, dessen Macht offensiv reduziert wird, wird sich wehren. Folge: Verhärtung der Fronten.

Zitat:
Stattdessen wurde der Schüler darauf verwiesen, den Direktor nocheinmal zu besuchen, und eine gute Begründung zu haben, warum der Schulleiter die Drohung nicht aussprechen sollte.
Na also. Bei diesem Treffen kann er sein Fehlverhalten noch einmal zugeben und zusagen, dies in Zukunft zu vermeiden. Er wird dann als Begründung für den Schulleiter anführen, dass der erzieherische Effekt durch die Vorfälle schon hinreichend erreicht sei. Eine weitere Eskalation würde den Schüler nicht integrieren und zur Mitarbeit motivieren, sondern eher frustrieren. Dies sei aber nicht Zweck einer Erziehungsmaßnahme. Bisher sei der Leumund des Schülers auch einwandfrei gewesen, und der einmalige Vorfall sollte keine anhaltenden Spuren hinterlassen.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 23:19
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AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy

Gegenstände dürfen einkassiert werden, müssen aber am Ende des Schultages wieder ausgehändigt werden. Die Wegnahme fällt unter die erzieherischen Maßnahmen und diese wiederum der Verhältnismäßigkeit. Gerade die Wegnahme von Gegenständen hat den Zweck, den Unterricht frei von Störungen zu halten. Dementsprechend ist es grundsätzlich so, dass Handys und Ähnliches in die Schule mitgenommen werden dürfen (das ist sogar grundrechtlich gedeckt). Sie dürfen lediglich nicht im Unterricht benutzt werden.
Deshalb sehe ich im vorliegenden Fall auch nicht die Grundlage für eine Wegnahme. Das Telefonieren in der Mittagspause stört nicht den Unterricht. Entsprechend ist eine Wegnahme auch nicht verhältnismäßig, finde ich.
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handy, mobiltelefon, schule, schüler, schulrecht

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