Dies ist eine Diskussion zu Drohung des Schulverweises wegen Handy innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Drohung des Schulverweises wegen Handy Welche Rechte hat der Schüler? Ist es klug als Schüler A auf seine Rechte wie §985 BGB, Art. 14 GG und §82 HSchG zu verweisen? Ist der Schulleiter berechtigt schon solch drastische Schritte vorzunehmen? |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Zitat:
Erst einmal sollte der Schüler kleine Brötchen backen und abwarten. Möglich, dass der Schulleiter nur droht. Und: in Zukunft sauber bleiben! Verbotenerweise ein Handy zu benutzen und nach Ertappung zu tricksen ist peinlich. Dass ein Handy bei unerlaubter Benutzung eingezogen werden kann ist wohl klar, nicht aber, dass es mehrere Tage unter Verschluss bleiben darf. Das geht höchstens freiwillig, ist aber in meinen Augen mit keinem Lerneffekt verbunden. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Ist es denn tatsächlich zulässig die Handynutzung in der Pause zu untersagen? |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Zuerst schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort. Zitat:
Verletzung der Sicherheit beteiligter Personen und dadurch bedingter anhaltender Gefährdung von Unterricht und Erziehung der Mitschülerinnen und -schüler angewendet werden." (Und meiner Meinung nach fällt der nicht vorbelastete Schüler nicht darunter. Zitat:
Zitat:
Stattdessen wurde der Schüler darauf verwiesen, den Direktor nocheinmal zu besuchen, und eine gute Begründung zu haben, warum der Schulleiter die Drohung nicht aussprechen sollte. |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Ich denke mal, dass es über die Schulordnung so geregelt sein darf (die zeitweise Wegnahme von Gegenständen). Es ist ja auch verständlich, Regeln sind Regeln und an die hält man sich für gewöhnlich. Und wer sich nicht daran hält, muss die Konsequenzen tragen. ich denke, das ist dem Schüler auch bewusst. |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Diese Möglichkeit sollte für eine rechtliche Überprüfung zurückgehalten werden. Warum? Reine Psychologie: der Schulleiter, dessen Macht offensiv reduziert wird, wird sich wehren. Folge: Verhärtung der Fronten. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Drohung des Schulverweises wegen Handy Gegenstände dürfen einkassiert werden, müssen aber am Ende des Schultages wieder ausgehändigt werden. Die Wegnahme fällt unter die erzieherischen Maßnahmen und diese wiederum der Verhältnismäßigkeit. Gerade die Wegnahme von Gegenständen hat den Zweck, den Unterricht frei von Störungen zu halten. Dementsprechend ist es grundsätzlich so, dass Handys und Ähnliches in die Schule mitgenommen werden dürfen (das ist sogar grundrechtlich gedeckt). Sie dürfen lediglich nicht im Unterricht benutzt werden. Deshalb sehe ich im vorliegenden Fall auch nicht die Grundlage für eine Wegnahme. Das Telefonieren in der Mittagspause stört nicht den Unterricht. Entsprechend ist eine Wegnahme auch nicht verhältnismäßig, finde ich. |
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