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Die 5. Prüfungskomponente beim Abitur

Dies ist eine Diskussion zu Die 5. Prüfungskomponente beim Abitur innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 11.03.2011, 17:29
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Question Die 5. Prüfungskomponente beim Abitur

Guten Tag!

Zum Thema:
Schülerin A einer 12. Klasse in Brandburg und macht nächstes Jahr ihr Abitur. Nun wurde A kürzlich über die Abiturprüfungen von der Oberstufenkoordinatorin informiert. Es gibt 4 Pflichtprüfungen und wahlweise die 5. Prüfungskomponente. Für die 5. Komponente kann man entweder eine besondere Lernleistung erbringen oder eine Präsentationsprüfung machen. Die Prüfung geht dann vierfach in das Abitur ein.
A möchte die Präsentationsprüfung machen. Als Referenzfach möchte A Biologie nehmen und als Bezugsfach Psychologie. Psychologie belegt A seit der 11. Klasse, Biologie jedoch möchte A erst ab der 13. Klasse belegen. Nun gibt es eine Regelung die besagt, dass man das Referenzfach mindestens 4 Halbjahre belegen muss. Gibt es eine Möglichkeit Biologie trotzdem als Referenzfach zu nehmen, obwohl A es nur 2 Halbjahre belegen wird? Oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. zusätzlicher Unterricht) die 2 fehlenden Halbjahre Biologie anerkannt zu bekommen?
Könnte es für so etwas Sonderregelungen (Schulamt) geben?
Übrigens kann A nicht einfach Psychologie als Referenzfach nehmen, da A in Psychologie bereits eine mündliche Prüfung macht.
Haben die entsprechenden Lehrer ihre Aufklärungspflicht verletzt, indem sie A erst so spät aufgeklärt haben? Oder sind Schüler selbst dafür verantwortlich sich über das Abitur zu informieren? Denn wenn A diese Regelung bereits vor beginn der 12. Klasse gekannt hätte, hätte A natürlich einfach Biologie angewählt und hätte jetzt nicht dieses Problem!


Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Grüße
Miamarie
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Stichworte
abitur, fächer, prüfung, schule

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