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Darf die Schule sozialstunden verteilen ?

Dies ist eine Diskussion zu Darf die Schule sozialstunden verteilen ? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 14:47
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Darf die Schule sozialstunden verteilen ?

Darf eine Schule in Bayern sozialstunden verteilen, bzw den Schüler dazu zwingen den Hausmeister nachmittags mit Aufräumarbeiten und anderen körperlichen arbeiten zu helfen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 17:27
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AW: Darf die Schule sozialstunden verteilen ?

Ein Schüler kann in angemessenem Maß zu Tätigkeiten verpflichtet werden, die der Schule nutzen (und die nicht übertrieben sind). Als Disziplinarmaßnahme ist so etwas aber normalerweise nicht vorgesehen. Da gibts dann Besseres.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 19:31
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AW: Darf die Schule sozialstunden verteilen ?

Zitat:
Zitat von thx4head Beitrag anzeigen
Darf eine Schule in Bayern ...
In Bayern gibt es 24 verschiedene Schulordnungen für die verschiedenen Schularten, z.B. für Gymnasien

Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO)
http://by.juris.de/by/GymSchulO_BY_2007_rahmen.htm

Dazu gilt das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
http://by.juris.de/by/gesamt/EUG_BY_2000.htm

Jede Schule darf sich eine individuelle Schulordnung geben, in der es etwa die Prügelstrafe erlaubt ( unzulässig, da laut Schulgesetz verboten ) oder sich auferlegt, Schüler nicht mit "Aufräum-Strafmaßnahmen" zu belegen ( zulässig, da das Gesetz dies nicht untersagt )

Zitat:
... den Schüler dazu zwingen den Hausmeister nachmittags mit Aufräumarbeiten und anderen körperlichen arbeiten zu helfen ?
Der Schule ist es gesetzlich erlaubt, "Erziehungsmaßnahmen" anzuordnen. ( Müllaufsammeln dürfte eher nicht als Erziehungsmaßnahme anzusehen sein, wenn der betreffende Schüler nicht gerade wegen vorausgegangenen "Müllwegwerfens" entsprechend erzogen werden soll ).

Ansonsten sieht das bayerische Schulgesetz in § 86 die dort augeführten Ordnungsmaßnahmen vor ( z.B. "Nachsitzen" in Absatz 15 ), wenn Erziehungsmaßmnahmen erfolglos geblieben sind.

Zitat:
Darf eine Schule in Bayern sozialstunden verteilen, bzw den Schüler dazu zwingen den Hausmeister nachmittags mit Aufräumarbeiten und anderen körperlichen arbeiten zu helfen ?
z.B. käme als Erziehungsmaßnahme in Betracht, einem Schüler aufzugeben, 100 mal in sein Heft zu schreiben ( und wenn er sich weigert, ihm das Schreiben während eines Nachsitzens aufzugeben ):

" Wenn ich mich als Schüler mit einer Frage an ein Internet-Rechtsforum wende, darf ich die Rechtschreibregeln nicht über Gebühr vernachlässigen." :-)

Sozialstunden
bzw.
dem
Arbeiten

11

Geändert von once (17.11.2011 um 19:32 Uhr). Grund: ...
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