Dies ist eine Diskussion zu Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? gehen wir davon aus, dass an einer Schule ab und zu um Punkt 08:00 Uhr die Eingangstüren abgeschlossen werden, um Schülern die zu spät kommen eine Lektion zu erteilen. Andere Schüler die bereits im Gebäude sind nutzen einen unbeobachteten Moment um die Tür von innen zu entriegeln - Eine Lehrerin merkt sich einen Schüler mit 2 minütiger Verspätung, den sie später aus dem Unterricht holt und ihm das Ultimatum stellt, ihr entweder den Namen des Schülers der die Tür geöffnet hat zu nennen, oder eine Stunde bei ihr schreiben zu müssen. Auf die ehrliche Antwort des Schülers, dass er den besagten Schüler nicht kennt unterstellt sie ihm vor versammelter Klasse ein Lügner zu sein. Der Schüler hat sogar darum gebeten, dass diese "Straf"Stunde verschoben wird, da gerade wichtiger neuer Unterrichtsstoff behandelt wird. Darf ein Lehrer jemanden, ich denke "nötigen" wäre etwas weit hergeholt, eine solche "entweder, oder!" Frage stellen, ohne dass der Schüler eine andere Wahl hat? Darf ein Lehrer einem Schüler durch unsinniger Strafarbeiten Bildung in dieser Form vorenthalten? Es würde mich sehr interessieren, ob sowas tatsächlich zulässig ist? Ich sehe darin keine pädagogisch sinnvolle Erziehungsmaßnahme. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? Ob das zulässig ist, weiß ich nicht. Aber ich würde meinen, man könnte sich schriftlich an die Schulaufsichtsbehörde wenden. |
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| AW: Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? Erstens besteht Schulpflicht - die Schüler müssen in die Schule, die Schule muß sie unterrichten. Zweitens darf die Schule zumindest minderjährige Schüler nicht vor der Tür stehen lassen, sie hat nämlich die Aufsichtspflicht für alle minderjährigen Schüler und muß sie ergo beaufsichtigen. Zu sagen "Wer zu spät kommt, kommt erst in der nächsten Pause rein" wird in Grenzen als disziplinarische Maßnahme vielleicht noch zulässig sein, obwohl's letztlich hochgradig dusselig ist, denn man hindert den Schüler auf diese Weise ja am lernen. Aber dann muß die Schule dem Schüler irgendwas anderes anbieten, wo er beaufsichtigt wird. Insofern macht's - zumindest beim minderjährigen Schüler - keinerlei Sinn. Ganz davon abgesehen ist es aber eine sehr interessante Frage, ob vor dem Hintergrund der Schulpflicht die Schule überhaupt einen zu spät kommenden Schüler vom Unterricht "aussperren" darf. Ich tendiere stark zu der Ansicht: nein, darf sie nicht. Aber dazu kann einem das zuständige Kultursministerium mehr erzählen, und das wird ggf. der betreffenden Schule dann auch kräftig auf die Füße treten. "Ich wurde willkürlich vom Unterricht ausgesperrt" dürfte übrigens auf jeden Fall eines der wenigen juristisch tragfähigen Argumente sein, eine schlechte Note in einer Klassenarbeit, Klausur oder einem Test verwaltungsgerichtlich anzufechten. (Schulen halten sich und Lehrer halten Schulen gern mal für rechtsfreie Räume. Es ist immer gut, wenn man ihnen dann einen pädagogisch wertvollen Lernerfolg verschafft.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? Freiheitsberaubung. Die Schüler sollen und dürfen zwar nicht aus der Schule raus während des Unterrichts, aber das rechtfertigt nicht das einschließen im Klassenzimmer oder in der Schule. Auch die Tatsache der Aufsichtspflicht der Schule, steht der Freiheitsberaubung nicht entgegen. Weiterhin überlege man sich, was in einem Brandfalle passiert wäre und 200 Schüler stehen vor einer verschlossenen Tür in der brennenden Schule. Leider habe ich in meiner Schulzeit selbigen Fall erlebt. Ich war der, der vor dem Klassenzimmer stand. |
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| AW: Darf Bildung in der Form vorenthalten werden? Es geht um die Schüler, die draußen auf dem Schulhof ausgesperrt werden, weil sie zu spät sind. Diese werden auch nicht beaufsichtigt. Ab und zu streift ein Lehrer innen an der Tür vorbei, der aber auch nur die Schüler im "Vorraum" im Blick hat. Auch Eltern die in die Schule wollen, müssen erst einmal warten bis jemand sie bemerkt und die Tür wieder aufgeschlossen wird. Von innen kann man die Tür noch mithilfe eines Notschalters entriegeln. Sollte man, als Schüler, sich mal an die Schulaufsichtsbehörde wenden? Bleibt man dabei Anonym? Bei einer Schule wie dieser würde der Schüler nur Probleme mit der Leitung kriegen. |
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