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"Betrug" festgestellt mittels Durchwühlen von persönlichem Eigentum - rechtmäßig?

Dies ist eine Diskussion zu "Betrug" festgestellt mittels Durchwühlen von persönlichem Eigentum - rechtmäßig? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 16:51
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"Betrug" festgestellt mittels Durchwühlen von persönlichem Eigentum - rechtmäßig?

Eine Studentin S lernt morgens in der U-Bahn auf dem Weg zur Uni anhand von Karteikarten auf die bevorstehende Prüfung. Versehentlich packt sie die Karten beim Aussteigen in das Federmäppchen, das sie mit zur Prüfung nimmt. Als sie nach Beginn der Prüfung das Mäppchen öffnet, entdeckt sie die Karteikarten und ihr ist klar, sollte sie damit erwischt werden, würde dies zum Ausschluss führen. In ihrer Panik legt sie das Federmäppchen auf ein Fensterbrett außerhalb ihrer Reichweite.
Die Prüfungsaufsicht P sieht dies, nimmt das Mäppchen später unbemerkt in die Hand, öffnet es und findet die Karteikarten. Sie entnimmt diese wortlos, und klagt S im Anschluss wegen Betrugs an - mit Recht?
Sind Lehrkräfte befugt, ohne Erlaubnis und Kenntnis die Privatgegenstände von Schülern/Studenten zu durchsuchen?
Und wenn nein, kann ein Betrugsvorwurf mit dieser Begründung zurückgewiesen werden?

Geändert von Bibibi (25.11.2010 um 17:11 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 30.11.2010, 17:38
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AW: "Betrug" festgestellt mittels Durchwühlen von persönlichem Eigentum - rechtmäßig?

Zitat:
Zitat von Bibibi Beitrag anzeigen
... und klagt S im Anschluss wegen Betrugs an
Wo gibbsn sowas?

Für das unbefugte heimliche "Durchwühlen" von Privatsachen sollte es sicher mindestens einen Paragrafen und zur Not auch einen Anwalt geben. Nach der Anwendung solcher Waffen bräuchte sich S aber wohl nicht mehr ernsthaft bei weiteren Prüfungen anmelden. Was studiert S eigentlich? Jura?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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