Dies ist eine Diskussion zu betrug der Prüfungsnoten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| folgendes schauts aus: Der Rektor verweigert die Veröffentlichung der Prüfungsarbeiten. Die Prüfungsnoten bekommt man nur bei einer Sondergenehmigung so die Aussage des Rektors. Wie schaut die Rechtslage aus? |
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| AW: betrug der Prüfungsnoten Wenn Du das so schilderst kann Dir niemand helfen. Also: - Bundesland - Schulform - um welche Prüfung geht es?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: betrug der Prüfungsnoten es geht um die Prüfungsnoten einer Fachschule in Bayern. |
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| AW: betrug der Prüfungsnoten Es gibt vielleicht 2796 Fachschulen in Bayern. Hier die Prüfungsordnung für Dorfhelfer/-innen: http://www.gesetze-bayern.de/jportal...men&doc.part=X Nochmal: welche Fachschule (bzw. welcher Ausbildungsgang)? Und geht es um die Endprüfung oder was? Lass Dir doch nicht die Würmer aus der Nase ziehen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: betrug der Prüfungsnoten Bei mir handelt es sich um die "Schulordnung für zweijährige Fachschulen" (Fachschulordnung - FSO) in Bayern und es handelt sich um eine Abschlussprüfung. nochnmals, die aussage des Rektors lautete: man bräuchte eine spezielle Genehmigung nach einem Paragraph. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: betrug der Prüfungsnoten Dass die Bayern ein wenig komisch sind, ist bekannt. Der Jodmangel. Aber man muss sagen, dass die Notenermittlung nach FSO unsinnig komplex ist. Trotzdem muss der Schüler ein Abschlusszeugnis kriegen, und dort stehen die Noten ja drin. Allerdings nicht die Einzelnoten der Fächer, sondern in Hinsicht auf die Prüfung nur eine "Gesamtnote". Insofern bin ich der Meinung,d er Rektor hat rechtlich gesehen die Wahrheit gesprochen. Der Schüler kann dem Rektor anbieten, entweder die Noten zu sehen oder gegen das gesamte Zeugnis Klage zu erheben. Dann geht die Sache eben vor das Verwaltungsgericht, und dann werden alle Noten und auch die Bewertungsgrundlagen der beiden Benoter aufgedeckt. http://by.juris.de/by/gesamt/FSchulO...hulO_BY_rahmen (§§28-34)
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| AW: betrug der Prüfungsnoten |
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