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betrug der Prüfungsnoten

Dies ist eine Diskussion zu betrug der Prüfungsnoten innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 17:06
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Post betrug der Prüfungsnoten

Hallo,

folgendes schauts aus:

Der Rektor verweigert die Veröffentlichung der Prüfungsarbeiten. Die Prüfungsnoten bekommt man nur bei einer Sondergenehmigung so die Aussage des Rektors. Wie schaut die Rechtslage aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 17:20
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AW: betrug der Prüfungsnoten

Wenn Du das so schilderst kann Dir niemand helfen.

Also:
- Bundesland
- Schulform
- um welche Prüfung geht es?
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:12
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AW: betrug der Prüfungsnoten

es geht um die Prüfungsnoten einer Fachschule in Bayern.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 22:02
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AW: betrug der Prüfungsnoten

Es gibt vielleicht 2796 Fachschulen in Bayern.

Hier die Prüfungsordnung für Dorfhelfer/-innen: http://www.gesetze-bayern.de/jportal...men&doc.part=X

Nochmal: welche Fachschule (bzw. welcher Ausbildungsgang)? Und geht es um die Endprüfung oder was? Lass Dir doch nicht die Würmer aus der Nase ziehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 11:05
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AW: betrug der Prüfungsnoten

Bei mir handelt es sich um die "Schulordnung für zweijährige Fachschulen" (Fachschulordnung - FSO) in Bayern und es handelt sich um eine Abschlussprüfung.

nochnmals, die aussage des Rektors lautete: man bräuchte eine spezielle Genehmigung nach einem Paragraph.




Mit freundlichen Grüßen
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  #6 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 13:48
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AW: betrug der Prüfungsnoten

Dass die Bayern ein wenig komisch sind, ist bekannt. Der Jodmangel. Aber man muss sagen, dass die Notenermittlung nach FSO unsinnig komplex ist. Trotzdem muss der Schüler ein Abschlusszeugnis kriegen, und dort stehen die Noten ja drin. Allerdings nicht die Einzelnoten der Fächer, sondern in Hinsicht auf die Prüfung nur eine "Gesamtnote". Insofern bin ich der Meinung,d er Rektor hat rechtlich gesehen die Wahrheit gesprochen.

Der Schüler kann dem Rektor anbieten, entweder die Noten zu sehen oder gegen das gesamte Zeugnis Klage zu erheben. Dann geht die Sache eben vor das Verwaltungsgericht, und dann werden alle Noten und auch die Bewertungsgrundlagen der beiden Benoter aufgedeckt.

http://by.juris.de/by/gesamt/FSchulO...hulO_BY_rahmen
(§§28-34)
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  #7 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 14:02
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AW: betrug der Prüfungsnoten

Nunja, Daten sind die über eine entsprechende Person gespeichert sind, dazu zählen auch Noten, sind auf Antrag offen zu legen.

Mal den § 1 IFG angucken.

Ggf. gibts eine Landesregelung dazu.


Sonst bleibt noch Antrag -> Widerspruch -> Klage.

Mit Kosten verbunden, wenn man verliert.
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