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Betrug der Gesellenprüfung

Dies ist eine Diskussion zu Betrug der Gesellenprüfung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 14.11.2011, 12:05
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Betrug der Gesellenprüfung

Ein Auszubildender fällt durch die Industriemechaniker Prüfung durch. Da seine Deuschkenntnisse mißerabel und somit auch sein Fachwissen weit von einer erfolgreichen nächsten Prüfung entfernt sind, erschließt er sich jemand anderes die Prüfung machen zu lassen.
Es wird der Paß gefälscht, und die Prüfung tritt eine andere Person an.
Welche Strafe würde nach heutigen Recht der Person (mit dem gefälschten Ausweiß, die fälschlicher weise die Prüfung antritt), blühen. Bzw. welches Straftrecht kommt dabei zum einsatz und wie hoch könnte die Strafe ausfallen??
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  #2 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 12:12
V.I.P.
 
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AW: Betrug der Gesellenprüfung

wurde ein original-ausweis gefälscht oder hat man nur eine fotokopie des passes vorlegen müssen und nicht das original?
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  #3 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 23:21
Boardneuling
 
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AW: Betrug der Gesellenprüfung

Orginal Ausweiß
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  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 23:38
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AW: Betrug der Gesellenprüfung

Hallo,
auf jeden Fall wäre es Urkundenfälschung nach § 267 StGB
Zusätzlich wäre es Betrug nach § 263 StGB, welcher aber sowieso entsteht. Aus einem anderem Grund fälscht man ja keine Urkunde ;-)

Je nach "Qualität" der Fälschung wären auch die Paragrafen § 273, 275 und 276 StGB anwendbar!

Die maximale Strafe wäre Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach dem Delikt Urkundenfälschung.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 11:41
V.I.P.
 
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AW: Betrug der Gesellenprüfung

Zitat:
Zitat von dude23 Beitrag anzeigen
Hallo,
auf jeden Fall wäre es Urkundenfälschung nach § 267 StGB
jepp. so ist es.

Zitat:
Zusätzlich wäre es Betrug nach § 263 StGB, welcher aber sowieso entsteht.
nein, ein betrug ist hier nicht erkennbar, da keine vermögensverfügung aufgrund der täuschung.
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