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Berufsabschluss bedroht.

Dies ist eine Diskussion zu Berufsabschluss bedroht. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 00:44
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Angry Berufsabschluss bedroht.

Hallo.

Folgender fiktiver Fall:

Eine Klasse mit 11 Teilnehmern macht seit 15 Monaten eine Ausbildung zum Rettungsassistenten. Gefördert wird der Kurs aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF). Der Träger der Maßnahme beauftragte ein Subunternehmen, welches die Schüler rettungsdienstlich unterrichtet und staatlich prüft, da der Träger selbst keine Zulassung dazu hat.
Nun hat das Subunternehmen den Ende Februar geplanten Prüfungstermin zur staatlichen Rettungsassistentenprüfung abgesagt, mit der Begründung, der Träger hätte seit Monaten nicht gezahlt.
Der Träger wiederum hüllt sich den Teilnehmern gegenüber in Schweigen und macht dem ESF auf Nachfrage Glauben, der Kurs würde planmäßig verlaufen, es gäbe keine Zahlungsschwierigkeiten.
Fakt ist, dass die 11 Teilnehmer keinen Unterricht mehr haben, nicht wissen, wann oder ob sie geprüft werden und nicht wissen, wie es weitergeht.

Der Zeitraum der Maßnahme läuft noch bis Aug.2011. Jedoch ist wochenlanger Unterrichtsausfall fatal, da das erlernte Wissen mehr und mehr verblasst.
Keiner der Teilnehmer hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.
Gibt es für einen solchen Fall einen gesetzlichen Vertrag, an den sich der Träger halten muss, auch wenn es kein Dokument gibt?
Was haben die 11 Teilnehmer für Möglichkeiten, doch noch ihre Prüfung abgenommen zu bekommen? Wird hier gegen ein Gesetz verstoßen?

Herzlichen Dank.

(bin nicht sicher, ob dies das richtige Rechtsforum ist. Sollte hier ein anderes Recht greifen, lasst es mich wissen.)
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 08:40
V.I.P.
 
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Zitat:
Zitat von Xanthippe Beitrag anzeigen
Keiner der Teilnehmer hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben.
Es liegt aber offensichtlich eine mündliche Ausbildungsvereinbarung vor. Und die muss eingehalten werden.

Ob man dafür etwas kaufen kann, wenn der Träger plötzlich insolvent ist ist eine andere Frage.

Ich frage mich (OT) sowieso, welche "kleinen" Träger es gibt, die die Ausbildung anbieten und dann insolvent werden.

Zitat:
Was haben die 11 Teilnehmer für Möglichkeiten, doch noch ihre Prüfung abgenommen zu bekommen?
Prinzipiell ist das möglich, wenn die Ausbildung gesetzlichen Standards genügt. Dann kann die Prüfung auch vor einer anderen Kammer (ist die Ärztekammer zuständig? Fragen!) abgenommen werden. Problem ist natürlich, dass Unterrichtsausfall gegen die Bestimmungen verstößt und die Zeit vorher im schlimmsten Fall verloren ist. Die Klasse sollte sich schnellstens beispielsweise mit der Ärztekammer oder dem DRK in Verbindung setzen und sehen, ob die Ausbildung weitergeführt werden kann. Allerdings ist es möglich, dass der "Rest" der Ausbildung von den Teilnehmern selber bezahlt werden muss. Aus der Subunternehmer kann dazu befragt werden.

Zitat:
Wird hier gegen ein Gesetz verstoßen?
Wahrscheinlich gegen eine ganze Menge, aber: einem nackten Seemann kann man nicht in die Tasche greifen. Man kann den Träger natürlich auffordern und in Verzug setzen, nur: was das nutzt?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 10:16
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Ob der Träger wirklich insolvent ist, ist fraglich. Denn in seinem Unternehmen laufen parallel andere Bildungs-Maßnahmen, die alle weitergehen.
Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass Zahlungsaufschub als Taktik genutzt wird. Dies ist nicht das erste Mal, dass Lehrkräfte des Subunternehmens auf Geld warten.

Andere Organisationen wue das DRK wurden schon kontaktiert und klingen positiv. Jedoch will man dort schriftlich haben, dass die Ausbildung beim bisherigen Träger stagniert. Da dieser sich taub stellt, wird das problematisch.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 10:20
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Den Träger schriftlich zur Vertragserfüllung auffordern und ihn darauf hinweisen, dass die Ausbildung wegen des Unterrichtsausfalls gefährdet ist. Ankündigen, dass man bei ausbleibender Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen wird.
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Alt 21.02.2011, 22:04
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Ich kapier das gerade nicht. Die schulische Ausbildung zum Rettungsassistent geht 12 Monate und schließt mit dem Staatsexamen ab. Danach kommt das praktische Anerkennungsjahr, welches mit dem Abschlussgespräch endet. Die schulische Ausbildung muss finanziert werden, während die "Schüler" im 2. Ausbildungsjahr ein Ausbildungsentgelt beziehen.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:19
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Hallo.

Der Kurs befindet sich noch immer im 1. Teil der Ausbildung, also dem Teil, der finanziert wird. Die staatliche Prüfung hätte eigentlich nächste Woche stattfinden sollen, danach hätten sich alle Teilnehmer um einen Anerkennungspraktikumsplatz gekümmert (oder um wahlweise erstmal um einen passenden KFZ-Führerschein, der zwingend erforderlich, aber nicht bei allen vorhanden ist).
Der bisherige Ausbildungsverlauf war schon immer problematisch, da zB bis zum Sanitäterniveau ein anderer Subunternehmer ausgebildet hat und einige Themen gar nicht richtig unterrichtet wurden. Außerdem beinhaltet dieser geförderte Rett.Ass-Lehrgang eine sprachliche Zusatzqualifikation, die die zusätzlichen Monate erklärt.

Zur Schadenersatz-Sammelklage:
Wie macht man sowas praktisch am besten? Gehen alle geschlossen zum Anwalt oder nur einer, der für alle spricht? Wie sind die Aussichten bei so einer Klage? Wie lange dauert der Prozess im Durchschnitt?

Herzlichen Dank.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:25
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Problem ist natürlich, dass Unterrichtsausfall gegen die Bestimmungen verstößt und die Zeit vorher im schlimmsten Fall verloren ist.
welche Bestimmungen regeln das genau?
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  #8 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:28
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AW: Berufsabschluss bedroht.

Seit 15 Monaten im ersten Ausbildungsteil? *grübel*
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  #9 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:28
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AW: Berufsabschluss bedroht.

In Deutschland gibt es keine "Sammelklagen". Jeder Geschädigte muss seine Ansprüche allein durchsetzen. Es macht die Sache natürlich leichter, wenn bei völlig gleichem Sachverhalt einer klagt und dieser Musterprozess als Vorlage für die Nachfolgeprozesse dient. Allerdings kann auch in anderen Prozessen anders geurteilt werden.

Wie die Erfolgsaussichten einer Klage sind, ist erstens schwer zu beurteilen und zweitens hier im Forum gar nicht. Dass kann nur ein Anwalt vor Ort, der sich alle Details angesehen hat. Die Kosten hängen vom Streitwert (=Höhe der Schadenersatzforderung) ab.

PS: Die Bestimmungen der Ausbildung werden, wenn sie staatlich festgelegt ist, doch wohl irgendwo nachzulesen sein. Wie kann es sein (langsam werde ich grummelig), dass man in einer Ausbildung steckt, die existentiellen Charakter hat, und nicht einmal weiß, wie die rechtlichen Voraussetzungen (beispielsweise Mindeststundenzahl, Anzehl erlaubter Fehlstunden) sind? Da kann ja jeder Heiopei kommen und dem Auszubildenden ein X für ein U vormachen. Ich glaube, hier muss jemand mal die Hausaufgaben machen und sich informieren.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 22:31
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AW: Berufsabschluss bedroht.

ich sag doch, es gibt eine Zusatzqualifikation, also regulär 12 Monate Rettungsass.Unterricht plus ca 6 Monate Sprachen. Dies ist Teil des Förderprogramms. Nur wegen dieser Sprachensache wird der Kurs von der EU gefördert.
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