Dies ist eine Diskussion zu Berufsabschluss bedroht. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Folgender fiktiver Fall: Eine Klasse mit 11 Teilnehmern macht seit 15 Monaten eine Ausbildung zum Rettungsassistenten. Gefördert wird der Kurs aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF). Der Träger der Maßnahme beauftragte ein Subunternehmen, welches die Schüler rettungsdienstlich unterrichtet und staatlich prüft, da der Träger selbst keine Zulassung dazu hat. Nun hat das Subunternehmen den Ende Februar geplanten Prüfungstermin zur staatlichen Rettungsassistentenprüfung abgesagt, mit der Begründung, der Träger hätte seit Monaten nicht gezahlt. Der Träger wiederum hüllt sich den Teilnehmern gegenüber in Schweigen und macht dem ESF auf Nachfrage Glauben, der Kurs würde planmäßig verlaufen, es gäbe keine Zahlungsschwierigkeiten. Fakt ist, dass die 11 Teilnehmer keinen Unterricht mehr haben, nicht wissen, wann oder ob sie geprüft werden und nicht wissen, wie es weitergeht. ![]() Der Zeitraum der Maßnahme läuft noch bis Aug.2011. Jedoch ist wochenlanger Unterrichtsausfall fatal, da das erlernte Wissen mehr und mehr verblasst. Keiner der Teilnehmer hat einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Gibt es für einen solchen Fall einen gesetzlichen Vertrag, an den sich der Träger halten muss, auch wenn es kein Dokument gibt? Was haben die 11 Teilnehmer für Möglichkeiten, doch noch ihre Prüfung abgenommen zu bekommen? Wird hier gegen ein Gesetz verstoßen? Herzlichen Dank. (bin nicht sicher, ob dies das richtige Rechtsforum ist. Sollte hier ein anderes Recht greifen, lasst es mich wissen.) |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Zitat:
Ob man dafür etwas kaufen kann, wenn der Träger plötzlich insolvent ist ist eine andere Frage. Ich frage mich (OT) sowieso, welche "kleinen" Träger es gibt, die die Ausbildung anbieten und dann insolvent werden. Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Ob der Träger wirklich insolvent ist, ist fraglich. Denn in seinem Unternehmen laufen parallel andere Bildungs-Maßnahmen, die alle weitergehen. Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass Zahlungsaufschub als Taktik genutzt wird. Dies ist nicht das erste Mal, dass Lehrkräfte des Subunternehmens auf Geld warten. Andere Organisationen wue das DRK wurden schon kontaktiert und klingen positiv. Jedoch will man dort schriftlich haben, dass die Ausbildung beim bisherigen Träger stagniert. Da dieser sich taub stellt, wird das problematisch. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Den Träger schriftlich zur Vertragserfüllung auffordern und ihn darauf hinweisen, dass die Ausbildung wegen des Unterrichtsausfalls gefährdet ist. Ankündigen, dass man bei ausbleibender Nachbesserung vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Ich kapier das gerade nicht. Die schulische Ausbildung zum Rettungsassistent geht 12 Monate und schließt mit dem Staatsexamen ab. Danach kommt das praktische Anerkennungsjahr, welches mit dem Abschlussgespräch endet. Die schulische Ausbildung muss finanziert werden, während die "Schüler" im 2. Ausbildungsjahr ein Ausbildungsentgelt beziehen. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Hallo. Der Kurs befindet sich noch immer im 1. Teil der Ausbildung, also dem Teil, der finanziert wird. Die staatliche Prüfung hätte eigentlich nächste Woche stattfinden sollen, danach hätten sich alle Teilnehmer um einen Anerkennungspraktikumsplatz gekümmert (oder um wahlweise erstmal um einen passenden KFZ-Führerschein, der zwingend erforderlich, aber nicht bei allen vorhanden ist). Der bisherige Ausbildungsverlauf war schon immer problematisch, da zB bis zum Sanitäterniveau ein anderer Subunternehmer ausgebildet hat und einige Themen gar nicht richtig unterrichtet wurden. Außerdem beinhaltet dieser geförderte Rett.Ass-Lehrgang eine sprachliche Zusatzqualifikation, die die zusätzlichen Monate erklärt. Zur Schadenersatz-Sammelklage: Wie macht man sowas praktisch am besten? Gehen alle geschlossen zum Anwalt oder nur einer, der für alle spricht? Wie sind die Aussichten bei so einer Klage? Wie lange dauert der Prozess im Durchschnitt? Herzlichen Dank. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Zitat:
|
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. Seit 15 Monaten im ersten Ausbildungsteil? *grübel* |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. In Deutschland gibt es keine "Sammelklagen". Jeder Geschädigte muss seine Ansprüche allein durchsetzen. Es macht die Sache natürlich leichter, wenn bei völlig gleichem Sachverhalt einer klagt und dieser Musterprozess als Vorlage für die Nachfolgeprozesse dient. Allerdings kann auch in anderen Prozessen anders geurteilt werden. Wie die Erfolgsaussichten einer Klage sind, ist erstens schwer zu beurteilen und zweitens hier im Forum gar nicht. Dass kann nur ein Anwalt vor Ort, der sich alle Details angesehen hat. Die Kosten hängen vom Streitwert (=Höhe der Schadenersatzforderung) ab. PS: Die Bestimmungen der Ausbildung werden, wenn sie staatlich festgelegt ist, doch wohl irgendwo nachzulesen sein. Wie kann es sein (langsam werde ich grummelig), dass man in einer Ausbildung steckt, die existentiellen Charakter hat, und nicht einmal weiß, wie die rechtlichen Voraussetzungen (beispielsweise Mindeststundenzahl, Anzehl erlaubter Fehlstunden) sind? Da kann ja jeder Heiopei kommen und dem Auszubildenden ein X für ein U vormachen. Ich glaube, hier muss jemand mal die Hausaufgaben machen und sich informieren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Berufsabschluss bedroht. ich sag doch, es gibt eine Zusatzqualifikation, also regulär 12 Monate Rettungsass.Unterricht plus ca 6 Monate Sprachen. Dies ist Teil des Förderprogramms. Nur wegen dieser Sprachensache wird der Kurs von der EU gefördert. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mit Schreckschusswaffe Bedroht | Waffenrecht | 03.05.2008 12:10 |
| [N] bedroht [A]! Was kann A tun? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 15.04.2008 22:48 |
| Berufsabschluss mit 1,0 | Nachrichten: Wissenschaft | 31.07.2007 13:00 |
| BIBB-Präsident Kremer: "Innovativen Wegen zum qualifizierten Berufsabschluss eine Chance geben!" | Nachrichten: Wissenschaft | 14.02.2007 09:00 |
| Werde Bedroht | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 07.11.2006 17:12 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios