Dies ist eine Diskussion zu Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Folgender Fall: Ein Schüler der Jahrgangsstufe Zwölf entscheidet kurz vor der Klausurphase des vierten Quartals, dass es für ihn besser wäre, das Jahr zu wiederholen, um eine optimierte Fächerwahl vorzunehmen und üngenügendes Wissen zu vervollständigen. Er steht jedoch im Schnitt recht gut da [Notendurchschnitt von ca. 8 Punkten (Note: 3)] und hat bisher keine Defizite. Hat dieser Schüler noch irgendeine Möglichkeit die zwölfte Klasse zu wiederholen? Das folgende Eingeklammerte ist nur eine persönliche Anmerkung: (Da unser Abteilungsleiter der Sache eher negativ gegenüber steht und offensichtlich auch kein Meister ist, was Sachen des Schulrechts angeht, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir von der juristischen Seite aus helfen könntet.) MfG Jan |
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| AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Zitat:
Ach ja, das habe ich natürlich vergessen: Ich gehe in Nordrhein-Westfalen zur Schule. MfG Jan |
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| AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Der fiktive Schüler soll sein Abitur bis einschließlich der Klasse 13 machen. MfG Jan |
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| AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Zitat:
Darüber sollte man mit dem Schulleiter reden, inklusive Eltern, wenn minderjährig. Die Implikationen des Gesetzestextes oben, und wann null Punkte im Leistungskurs vergeben werden, sollten Dir klar sein. Von einem Schwänzen und dem Provozieren einer 0 wegen Fehlstunden rate ich allerdings dringend ab. Das versaut den Eindruck des Schülers massivst und sollte nicht nötig sein. Abgesehen davon könnte die Schule zu dem Ergebnis kommen, dass der Schulpflicht vorsätzlich nicht nachgekommen wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe das Formular ausgefüllt und eine Kopie des Auszuges aus den Bestimmungen der APO-GOSt hinzugelegt. Ich werde meinem Abteilungsleiter die Dokumente am Donnerstag geben(, da ich heute Frei habe). Nachmittags berichte ich dann von dem Erfolg/Misserfolg, falls es es noch jemanden interessieren sollte. MfG Jan |
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| AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse Würde ich gerne hören.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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