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Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Dies ist eine Diskussion zu Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 14:08
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Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Hallo!
Folgender Fall:
Ein Schüler der Jahrgangsstufe Zwölf entscheidet kurz vor der Klausurphase des vierten Quartals, dass es für ihn besser wäre, das Jahr zu wiederholen, um eine optimierte Fächerwahl vorzunehmen und üngenügendes Wissen zu vervollständigen. Er steht jedoch im Schnitt recht gut da [Notendurchschnitt von ca. 8 Punkten (Note: 3)] und hat bisher keine Defizite.

Hat dieser Schüler noch irgendeine Möglichkeit die zwölfte Klasse zu wiederholen?

Das folgende Eingeklammerte ist nur eine persönliche Anmerkung:
(Da unser Abteilungsleiter der Sache eher negativ gegenüber steht und offensichtlich auch kein Meister ist, was Sachen des Schulrechts angeht, wäre ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir von der juristischen Seite aus helfen könntet.)

MfG Jan
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 14:37
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AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Lies Dir mal das Schulgesetz Deines Bundeslandes durch sowie die Prüfungsordnung für die Oberstufe.
Genau damit habe ich auch Angefangen, allerdings komme ich mit den zahlreichen Paragraphen echt nicht zurecht. Aus diesem Grunde wende ich mich auch diesem Forum zu, in der Hoffnung auf Hilfe von Hobbyjuristen. Ich denke schon, dass mein Fall so, wie ich ihn beschrieben habe auch auf andere Fälle übertragbar ist. Zudem denke ich, dass uns ein Diskutieren, wie allgemein ich meinen Beitrag formuliert habe überflüssig ist, da es ja letzlich in der Hand eines Moderators liegt, ob die Regeln verletzt worden sind und der Beitrag somit gelöscht werden muss.

Ach ja, das habe ich natürlich vergessen: Ich gehe in Nordrhein-Westfalen zur Schule.

MfG Jan
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Alt 15.06.2010, 20:30
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AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Der fiktive Schüler soll sein Abitur bis einschließlich der Klasse 13 machen.

MfG Jan
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2010, 23:06
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AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Zitat:
Zitat von http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_GOSt_auslaufend.pdf
(§19) (2) Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe 12 oder der Schulhalbjahre 12/II und 13/I ist unter folgenden Voraussetzungen möglich oder notwendig:
1. Wer am Ende der Jahrgangsstufe 12 oder am Ende der Jahrgangsstufe 13/I in zwei der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat oder wessen Zulassung zur Abiturprüfung im Grundkursbereich gefährdet erscheint, kann auf Antrag die Jahrgangsstufe 12 oder die Schulhalbjahre 12/II und 13/I wiederholen.
2. Wer am Ende der Jahrgangsstufe 12 oder am Ende der Jahrgangsstufe 13/I in drei der belegten Leistungskurse vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung oder am Ende der Jahrgangsstufe 13/I im Leistungskursbereich nicht insgesamt wenigstens 70 Punkte (§ 29 Abs. 5 Nr. 4) erreicht hat, muss die Jahrgangsstufe 12 oder die Schulhalbjahre 12/II und 13/I wiederholen. Die betreffende Jahrgangsstufe muss ebenfalls wiederholt werden, wenn in einem Leistungskurs null Punkte erreicht wurden oder wenn feststeht, dass Leistungsausfälle im Grundkursbereich bis zur Zulassung nicht mehr aufholbar sind.
Von einer freiwilligen Wiederholungsmöglichkeit ist in der APO-GOSt keine Rede, allerdings gibt es ein Formular (!), das extra dafür entworfen wurde, man findet es hier als Textdatei (Formular 5): http://www.schulministerium.nrw.de/B...are/index.html

Darüber sollte man mit dem Schulleiter reden, inklusive Eltern, wenn minderjährig.

Die Implikationen des Gesetzestextes oben, und wann null Punkte im Leistungskurs vergeben werden, sollten Dir klar sein. Von einem Schwänzen und dem Provozieren einer 0 wegen Fehlstunden rate ich allerdings dringend ab. Das versaut den Eindruck des Schülers massivst und sollte nicht nötig sein. Abgesehen davon könnte die Schule zu dem Ergebnis kommen, dass der Schulpflicht vorsätzlich nicht nachgekommen wird.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 16.06.2010, 01:13
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AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe das Formular ausgefüllt und eine Kopie des Auszuges aus den Bestimmungen der APO-GOSt hinzugelegt. Ich werde meinem Abteilungsleiter die Dokumente am Donnerstag geben(, da ich heute Frei habe). Nachmittags berichte ich dann von dem Erfolg/Misserfolg, falls es es noch jemanden interessieren sollte.

MfG Jan
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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2010, 07:59
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AW: Bedingungen zum Wiederholen der 12. Klasse

Zitat:
Zitat von janiho Beitrag anzeigen
Nachmittags berichte ich dann von dem Erfolg/Misserfolg, falls es es noch jemanden interessieren sollte.
Würde ich gerne hören.
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