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BAFöG - Unterhaltspflicht

Dies ist eine Diskussion zu BAFöG - Unterhaltspflicht innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 14.01.2011, 21:12
Boardneuling
 
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BAFöG - Unterhaltspflicht

Nehmen wir an:

A macht die mittlere Reife und beginnt danach seine Lehre (kaufmännisch), nach welcher er sich im Bereich der Finanzdienstleisungen für 1,5 Jahre selbstständig macht, nach dieser Zeit besucht er die Berufsoberschule und beginnt danach sein Studium.

Das BAFöG Amt gewährt 80 Euro BAFöG und unterstellt den Restbetrag von ca. 500 Euo als Unterhalt den Eltern aufs Auge zu drücken.

Hätte ein Antrag auf Vorausleistung und Prüfung des Unterhaltsanspruches des 22 jährigen Kindes Sinn oder besteht bei der Abfolge:

mittlere Reife (1) => Ausbildung (2) => Selbstständigkeit (3) => Berufsoberschule (4) => Studium (5)

dennoch noch eine Unterhaltspflicht wenn der Sohn A zum Zeitpunkt 1, 2 und 3 nicht im entferntesten daran gedacht hätte einmal zu studieren?
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bafög, unterhaltsanspruch

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