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Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 29.09.2010, 21:00
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Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags

Hallo,
Nehmen wir mal ein ein Abiturient will eigentlich Medizin studieren, da das Abi aber nicht reicht, um sofort einen Studienplatz zu kriegen, musste er sich überlegen was er jetzt macht. So nun hat er erstmal einen Studienplatz an einer privaten Hochschule für angewandte Psychologie bekommen und hat gedacht, dass die Wartesemester weiter gezählt werden, weil das ja nun privat ist. Leider ist das jetzt doch nicht der Fall und so würde er natürlich lieber Wartesemester sammeln und erstmal eine Ausbildung machen, wobei er sofort einen Platz haben könnte.
Sagen wir mal die 15 Tage sind noch nicht abgelaufen und die Schule sagt, man kann nicht einfach zurücktreten von dem Vertrag.
Was könnte man jetzt für einen außerordentlichen Grund für die Kündigung haben. Die Schule ist halt wirklich teuer und man müsste extra umziehen und kriegt weder etwas angerechnet für Medizin, noch kriegt man weiter Wartesemester.
Wie ist die Rechtslage?
Grüße, Hailed
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  #2 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 23:07
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AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags

Zitat:
Zitat von Hailed Beitrag anzeigen
So nun hat er erstmal einen Studienplatz an einer privaten Hochschule für angewandte Psychologie bekommen und hat gedacht, dass die Wartesemester weiter gezählt werden, weil das ja nun privat ist. Leider ist das jetzt doch nicht der Fall
Das ist in den Richtlinien der ZVS eindeutig erklärt.
Zitat:
Sagen wir mal die 15 Tage sind noch nicht abgelaufen und die Schule sagt, man kann nicht einfach zurücktreten von dem Vertrag.
Welche "15 Tage"?

Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht von einem Vertrag. Nur, wenn dies gesetzlich festgelegt ist (bei Fernabsatzkäufen) oder in den AGBs zugesichert wird, ist ein Rücktritt ohne weiteres möglich.
Zitat:
Was könnte man jetzt für einen außerordentlichen Grund für die Kündigung haben.
Das kann man von hier aus nicht sagen und auch nicht erfinden.

Gibt es an dieser Schule keine Probezeit? Wie lange wäre denn die Kündigungsfrist?
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Alt 30.09.2010, 19:42
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AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags

Eine normale Kündigung ist nur 3 Monate vor Ende des Semesters möglich. Das heißt in Zahlen 3600€ nur für die Hochschule, was ne Menge ist.
Eine außerordentliche Kündigung nach §626 BGB ist jedoch innerhalb der 14-Tage-Frist möglich.
Deswegen braucht man einen außerordentlichen Grund, um von dem Paragraphen gebrauch machen zu können.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.09.2010, 19:57
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AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags

Zitat:
Zitat von Hailed Beitrag anzeigen
Eine außerordentliche Kündigung nach §626 BGB ist jedoch innerhalb der 14-Tage-Frist möglich.
Das verstehst Du leicht falsch: sobald ein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorkommt, muss man innerhalb von 14 Tagen kündigen. Und wenn der Grund erst im Dezember da ist, kann man von da an innerhalb der Frist kündigen.
Zitat:
Deswegen braucht man einen außerordentlichen Grund, um von dem Paragraphen gebrauch machen zu können.
Stimmt.

Es ist aber nicht einfach, einen Grund herbeizuzaubern, wenn es vorher ja geklappt hätte. Und der Irrtum, dem der Student unterlag, ist sein eigenes Pech.
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