Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags Nehmen wir mal ein ein Abiturient will eigentlich Medizin studieren, da das Abi aber nicht reicht, um sofort einen Studienplatz zu kriegen, musste er sich überlegen was er jetzt macht. So nun hat er erstmal einen Studienplatz an einer privaten Hochschule für angewandte Psychologie bekommen und hat gedacht, dass die Wartesemester weiter gezählt werden, weil das ja nun privat ist. Leider ist das jetzt doch nicht der Fall und so würde er natürlich lieber Wartesemester sammeln und erstmal eine Ausbildung machen, wobei er sofort einen Platz haben könnte. Sagen wir mal die 15 Tage sind noch nicht abgelaufen und die Schule sagt, man kann nicht einfach zurücktreten von dem Vertrag. Was könnte man jetzt für einen außerordentlichen Grund für die Kündigung haben. Die Schule ist halt wirklich teuer und man müsste extra umziehen und kriegt weder etwas angerechnet für Medizin, noch kriegt man weiter Wartesemester. Wie ist die Rechtslage? Grüße, Hailed |
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| AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags Zitat:
Zitat:
Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht von einem Vertrag. Nur, wenn dies gesetzlich festgelegt ist (bei Fernabsatzkäufen) oder in den AGBs zugesichert wird, ist ein Rücktritt ohne weiteres möglich. Zitat:
Gibt es an dieser Schule keine Probezeit? Wie lange wäre denn die Kündigungsfrist?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags Eine normale Kündigung ist nur 3 Monate vor Ende des Semesters möglich. Das heißt in Zahlen 3600€ nur für die Hochschule, was ne Menge ist. Eine außerordentliche Kündigung nach §626 BGB ist jedoch innerhalb der 14-Tage-Frist möglich. Deswegen braucht man einen außerordentlichen Grund, um von dem Paragraphen gebrauch machen zu können. |
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| AW: Außerordentliche Kündigung des Hochschulvertrags Zitat:
Zitat:
Es ist aber nicht einfach, einen Grund herbeizuzaubern, wenn es vorher ja geklappt hätte. Und der Irrtum, dem der Student unterlag, ist sein eigenes Pech.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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