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Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

Dies ist eine Diskussion zu Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 15.02.2011, 18:34
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Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

Angenommen Schüler X erhält Amtsarztattestpflicht, ohne hinreichende Erklärung wie er sich im Krankheitsfalle zu verhalten hat (wann im GA anrufen o.ä.).
Durch Krankheitsfall kann nun die Schule einige Tage nicht besucht werden und GA würde erst am dritten Fehltag durch Schüler X aufgesucht, AA stellt jedoch kein Attest aus weil Schüler X nicht am ersten Krankheitstag angerufen haben würde, Schüler X holt jedoch ein HA-Attest um etwas vorweisen zu können.

Wäre eine Annahmeverweigerung des Attests durch Lehrer Y rechtens, auch wenn dieser Schüler X nicht informiert hat was im Krankheitsfall zu tun wäre?
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Alt 15.02.2011, 18:57
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AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

1. Wie alt ist der Schüler? War er in seinem Leben noch nie beim Arzt?
2. Wurde dem Schüler gesagt, dass er in Zukunft amtsärztliche Atteste einzureichen hat? Dann wird dem Schüler klar sein, dass eine Krankschreibung immer ab dem ersten Tag zu geschehen hat.
3. Der AA kann die Krankheit ab dem Tag der Untersuchung attestieren, nur in Ausnahmefällen rückwirkend.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 19:17
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AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

Volljährig

Auf Nachfrage erklärt Lehrer Y dem Schüler X, er müsse erst beim Hausarzt vorstellig werden und dann beim Amtsarzt.
Am ersten krankheitstag lasst Schüler X durch einen anderen Schüler erfragen ob der AA-Besuch sofort zu erfolgen habe, was dieser verneint. Da wegen Fieber ans Bett gefesselt erfolgt der Arztbesuch erst am 3ten krankheitstag und der GA-Besuch am 4ten.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.02.2011, 21:27
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AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

Zitat:
Zitat von bayern Beitrag anzeigen
Auf Nachfrage erklärt Lehrer Y dem Schüler X, er müsse erst beim Hausarzt vorstellig werden und dann beim Amtsarzt.
Das ist nun völlig unsinnig. Entweder wird ein ärztliches Attest verlangt oder eines vom Amtsarzt.
Zitat:
Am ersten krankheitstag lasst Schüler X durch einen anderen Schüler erfragen ob der AA-Besuch sofort zu erfolgen habe, was dieser verneint.
Hat dieser andere Schüler den Lehrer gefragt oder seine eigene "Erkenntnis" mitgeteilt? Ich mag ja unangenehm sein, aber bei einem Volljährigen gehe ich davon aus, dass ihn die Ankündigung, in Zukunft zum Amtsarzt zu müssen, erschüttert und er beim Lehrer nachfragt,w as das denn solle und wie das gehe. Ein Volljähriger, der über so etwas mit Achselzucken hinweggeht, wundert doch arg.

Zitat:
Da wegen Fieber ans Bett gefesselt erfolgt der Arztbesuch erst am 3ten krankheitstag und der GA-Besuch am 4ten.
Selbstverständlich hat sich der Schüler wenigstens beim Klassenlehrer telefonisch abgemeldet bzw. abmelden lassen. Nicht?
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Alt 15.02.2011, 22:23
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AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

genau da liegt das Problem, dem Schüler würde mitgeteilt er würde beides benötigen, ohne ihn auf die Vorgehensweise
(mit Krankheitsbenachrichtigung vor 8 in der Schule gleichzeitig ein Anruf beim GA)
bei einem amtsärztlichen Besuch aufmerksam zu machen.
Erst beim Besuch im GA wurde der Schüler durch die Rezeptionistin aufgeklärt wie er sich zu verhalten habe.

Der Schüler Z hat den Lehrer gefragt und dessen Antwort direkt an den Kranken weitergeleitet.
Mit der Ankündigung der Amtsärztlichen Attestpflicht hat der Schüler natürlich nachgefragt, worauf eben obige Anweisungen erteilt wurden.

Ja der Schüler hat sich selbstverständlich abmelden lassen.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.02.2011, 07:47
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AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht

Zitat:
Zitat von bayern Beitrag anzeigen
genau da liegt das Problem, dem Schüler würde mitgeteilt er würde beides benötigen, ohne ihn auf die Vorgehensweise
(mit Krankheitsbenachrichtigung vor 8 in der Schule gleichzeitig ein Anruf beim GA)
bei einem amtsärztlichen Besuch aufmerksam zu machen.
Das ist ein wenig Overkill.
Zitat:
Der Schüler Z hat den Lehrer gefragt und dessen Antwort direkt an den Kranken weitergeleitet.
Wenn der Lehrer den Erkrankten falsch informiert hat kann dieser schlecht richtig handeln. Dann geht das fehlende Attest auf die Kappe des Lehrers.
Zitat:
Ja der Schüler hat sich selbstverständlich abmelden lassen.
Dann hat er seine Pflicht getan, denn er kann erst einen Arzt aufsuchen, wenn ihm dies gesundheitlich möglich ist. Und einen Hausbesuch wegen eines Attests wird man nicht veranlassen, geschweige denn den eines Amtsarztes.
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