Dies ist eine Diskussion zu Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht Durch Krankheitsfall kann nun die Schule einige Tage nicht besucht werden und GA würde erst am dritten Fehltag durch Schüler X aufgesucht, AA stellt jedoch kein Attest aus weil Schüler X nicht am ersten Krankheitstag angerufen haben würde, Schüler X holt jedoch ein HA-Attest um etwas vorweisen zu können. Wäre eine Annahmeverweigerung des Attests durch Lehrer Y rechtens, auch wenn dieser Schüler X nicht informiert hat was im Krankheitsfall zu tun wäre? |
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| AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht 1. Wie alt ist der Schüler? War er in seinem Leben noch nie beim Arzt? 2. Wurde dem Schüler gesagt, dass er in Zukunft amtsärztliche Atteste einzureichen hat? Dann wird dem Schüler klar sein, dass eine Krankschreibung immer ab dem ersten Tag zu geschehen hat. 3. Der AA kann die Krankheit ab dem Tag der Untersuchung attestieren, nur in Ausnahmefällen rückwirkend.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht Volljährig Auf Nachfrage erklärt Lehrer Y dem Schüler X, er müsse erst beim Hausarzt vorstellig werden und dann beim Amtsarzt. Am ersten krankheitstag lasst Schüler X durch einen anderen Schüler erfragen ob der AA-Besuch sofort zu erfolgen habe, was dieser verneint. Da wegen Fieber ans Bett gefesselt erfolgt der Arztbesuch erst am 3ten krankheitstag und der GA-Besuch am 4ten. |
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| AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht genau da liegt das Problem, dem Schüler würde mitgeteilt er würde beides benötigen, ohne ihn auf die Vorgehensweise (mit Krankheitsbenachrichtigung vor 8 in der Schule gleichzeitig ein Anruf beim GA) bei einem amtsärztlichen Besuch aufmerksam zu machen. Erst beim Besuch im GA wurde der Schüler durch die Rezeptionistin aufgeklärt wie er sich zu verhalten habe. Der Schüler Z hat den Lehrer gefragt und dessen Antwort direkt an den Kranken weitergeleitet. Mit der Ankündigung der Amtsärztlichen Attestpflicht hat der Schüler natürlich nachgefragt, worauf eben obige Anweisungen erteilt wurden. Ja der Schüler hat sich selbstverständlich abmelden lassen. |
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| AW: Aufklärungspflicht bzgl Amtsarztpflicht Zitat:
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__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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