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Attestpflicht durch Lehrerkonferenz rechtens?

Dies ist eine Diskussion zu Attestpflicht durch Lehrerkonferenz rechtens? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 06.10.2010, 22:31
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Attestpflicht durch Lehrerkonferenz rechtens?

Mal angenommen, an einem Gymnasium in NRW wird in der Lehrerkonferenz folgender Beschluss gefasst:

An jedem Montag eines Volksfestes, an den Tagen vor und nach der "Oberstufenfete", an Wandertagen und an den Tagen zwischen Zeugniskonferenz und Ferien gilt eine allgemeine Attestpflicht.

Es stellt sich die Frage, ob ein solcher Beschluss rechtens ist. Zum einen wirkt es, als seien die Tage relativ willkürlich festgelegt und schwierig zu definieren. Zum anderen könnte man argumentieren, es müsse die Schulkonferenz befragt werden, weil die Attestpflicht Schüler und Eltern finanziell belastet (Praxisgebühren und Kosten für das Attest).
Leider lässt sich dafür keine rechtliche Grundlage finden. Im "Kirchlichen Schulgesetz des Erzbistums Köln" steht, dass eine Schulkonferenz entscheiden muss (§16). http://www.erzbistum-koeln.de/export...6x1x.11.06.pdf

Gibt es für staatliche Schulen eine ähnliche Regelung?

Danke für jegliche Informationen!
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