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Attestpflicht

Dies ist eine Diskussion zu Attestpflicht innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

Umfrageergebnis anzeigen: Darf die Schule immer wieder atteste verlangen?
ja, das darf die schule 2 66,67%
nein, ein solches attest kann nicht einfach nicht anerkannt werden 1 33,33%
Teilnehmer: 3. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 20:25
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Unhappy Attestpflicht

Hallo!

ich hoffe jemand kann mir bei der Beantwortung folgernder Frage helfen:

Nehmen wir an der Schüler Jonas hat vermehrte Fehlzeiten, ca 10 pro Halbjahr in der Oberstude eines beruflichen Gymnasiums. Diese häufigen Fehlzeiten hat er jedoch nicht weil er schwänzt, sondern aufgrund einer chronischen Erkrankung. Seine Klassenlehrerin Frau Müller bittet ihn deshalb um ein Attest das bestätigt dass es bei ihm zu häufigeren Fehlzeiten kommen kann, da sonst eine Attestpflicht eingeführt wird.
Jonas bringt der Klassenlehrerin daraufhin ein Attest in dem ausdrücklich steht dass er aufgrund seiner Erkrankung vermehrt nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Trotz diesem Attest verlangt Jonas´ Klassenlehrerin nach jedem weiteren Fehltag von ihm ein Attest vom Arzt.
Darf die Schule dieses "Dauerattest" einfach nicht anerkennen und von ihm verlangen für jeden Fehltag ein neues zu bringen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 13:30
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AW: Attestpflicht

Die Frage ist, worauf sich dieses Attest bezieht.
Heißt es hier "aufgrund von ... kann ... nicht am Sportunterricht teilnehmen", so muss die einmalige Vorlage ausreichen.
Ist aber nicht näher beziffert, wann und warum er fehlt und ist dies auch nicht nachvollziehbar, sieht das anders aus.

Wie alt ist der Schüler denn im genannten Beispiel?
Wie sind die Regelungen an der Schule allgemein im Krankheits- bzw. Abwesenheitsfall?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 14:13
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AW: Attestpflicht

Zitat:
Zitat von Nana1409 Beitrag anzeigen
Darf die Schule dieses "Dauerattest" einfach nicht anerkennen und von ihm verlangen für jeden Fehltag ein neues zu bringen?
Meiner Meinung nach ja. Ein "Dauerattest" ist vielleicht sinnvoll, wenn eine schwerste Erkrankung vorliegt und der Schüler nur noch sporadisch zur Schule kommt. Bei 10 (Stunden? Minuten? Jahren? Tagen? - Definitionsmenge...) Fehlzeiten pro Halbjahr ist das wohl nicht der Fall. Das "Dauerattest" wäre dann Carte blanche für den Schüler.

Übrigens sind "Daueratteste" in den Schulgesetzen meines Wissens auch nicht vorgesehen. Hingegen kann die Schule einen wiederholt fehlenden Schüler zur Attestpflicht verdonnern.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 15:57
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AW: Attestpflicht

der betroffene schüler ist 19 jahre alt, damit konnte er sich bis zur attestpflicht selbst entschuldigen.

in dem attest steht: "aufgrund von.... ist es dem schüler jonas.... rezdivierend nicht möglich am Unterricht teilzunehmen.."
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Alt 13.01.2012, 15:58
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AW: Attestpflicht

es handelt sich um 10-12 fehltage pro halbjahr und ein paar fehlstunden außerhalb.

im attest steht dass er chronisch erkrankt ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 17:49
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AW: Attestpflicht

Zitat:
Zitat von Nana1409 Beitrag anzeigen
im attest steht dass er chronisch erkrankt ist.
Und?

Man müsste schon genauer darlegen, warum es dem Schüler unzumutbar sein sollte, bei einer Schulunfähigkeit auch regelmäßig den Arzt aufzusuchen. Dann würde die Schule das Attest wohl eher akzeptieren. Erzwingen wird man die Akzeptanz wohl kaum.
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