Dies ist eine Diskussion zu Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung Nun hat dieser Schüler aber aus gesundheitlichen Gründen von seinem Arzt eine Ganzjährige Sportbefreiung ausgestellt bekommen, bzw. Sportuntauglichkeitsbescheinigung. Die Schulleitung dieses Schülers verlangt allerdings von ihm während dieser 2 Std im Sportunterricht anwesend zu sein, obwohl ihr klar ist das er keine möglichkeiten hat am Sportgeschehen in eigener Form mitzuwirken durch z.B. spezielle Übungen, da ihm auch dieses von seinem Arzt verboten wurde (Aufgrund der zu großen allg. Anstrengung sowie der Belastung einzelner Körperareale). Welche möglichkeiten hätte dieser Schüler, um nun doch von diesen 2 Std befreit zu werden? |
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| AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung Gar keine. Er könnte außerdem verpflichtet werden, sich am Unterricht durch Aufsätze und mündliche Beiträge zu beteiligen oder einen Ersatzunterricht zu besuchen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung Könnte ich dazu dann noch die Quelle haben in der ich das so nachlesen kann bitte |
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| AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung Ne, denn es gibt dazu nicht eine Quelle (für die solltest Du beim Kultusministerium nachfragen, ob eine gezielte Verordnung dahingehend besteht), sonderen eine Zusammensetzung aus mehreren: 1. Schulpflicht 2. Aufsichtspflicht 3. Erfüllung von Mindeststunden Mach Dich mal auf die Suche und starte hier: http://www.gutefrage.net/frage/muss-...och-teilnehmen http://www.elternwissen.com/schule-u...nterricht.html http://www.wer-weiss-was.de/theme43/article5703606.html Im Übrigen wundere ich mich darüber, dass die Schule die Befreiung überhaupt anerkennt, wenn sie über ein ganzes Schuljahr geht. Weiterhin sollen nach Möglichkeit nur Teilbefreiungen ausgesprochen werden: http://www.km.bayern.de/imperia/md/c...eistellung.pdf Es sollte dem Schüler also möglich sein, bei Gelegenheit Beteiligung am Unterricht zu erbringen, selbst wenn keine Leistungsbewertung möglich ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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