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Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung

Dies ist eine Diskussion zu Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 14.10.2010, 13:39
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Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung

Es geht um einen Schüler einer FachOberSchule in Bayern, er ist in der 12.Jahrgangsstufe welche 2 Std Sport in der Woche vorsieht.

Nun hat dieser Schüler aber aus gesundheitlichen Gründen von seinem Arzt eine Ganzjährige Sportbefreiung ausgestellt bekommen, bzw. Sportuntauglichkeitsbescheinigung. Die Schulleitung dieses Schülers verlangt allerdings von ihm während dieser 2 Std im Sportunterricht anwesend zu sein, obwohl ihr klar ist das er keine möglichkeiten hat am Sportgeschehen in eigener Form mitzuwirken durch z.B. spezielle Übungen, da ihm auch dieses von seinem Arzt verboten wurde (Aufgrund der zu großen allg. Anstrengung sowie der Belastung einzelner Körperareale).

Welche möglichkeiten hätte dieser Schüler, um nun doch von diesen 2 Std befreit zu werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 20.10.2010, 15:40
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AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung

Zitat:
Zitat von jey19 Beitrag anzeigen
Welche möglichkeiten hätte dieser Schüler, um nun doch von diesen 2 Std befreit zu werden?
Gar keine. Er könnte außerdem verpflichtet werden, sich am Unterricht durch Aufsätze und mündliche Beiträge zu beteiligen oder einen Ersatzunterricht zu besuchen.
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2010, 18:51
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AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung

Könnte ich dazu dann noch die Quelle haben in der ich das so nachlesen kann bitte
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2010, 19:31
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AW: Anwesenheitspflich trotz ärztliche Sportbefreiung

Ne, denn es gibt dazu nicht eine Quelle (für die solltest Du beim Kultusministerium nachfragen, ob eine gezielte Verordnung dahingehend besteht), sonderen eine Zusammensetzung aus mehreren:
1. Schulpflicht
2. Aufsichtspflicht
3. Erfüllung von Mindeststunden

Mach Dich mal auf die Suche und starte hier:
http://www.gutefrage.net/frage/muss-...och-teilnehmen
http://www.elternwissen.com/schule-u...nterricht.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme43/article5703606.html

Im Übrigen wundere ich mich darüber, dass die Schule die Befreiung überhaupt anerkennt, wenn sie über ein ganzes Schuljahr geht. Weiterhin sollen nach Möglichkeit nur Teilbefreiungen ausgesprochen werden: http://www.km.bayern.de/imperia/md/c...eistellung.pdf

Es sollte dem Schüler also möglich sein, bei Gelegenheit Beteiligung am Unterricht zu erbringen, selbst wenn keine Leistungsbewertung möglich ist.
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