Dies ist eine Diskussion zu Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? jemand geht zu Besuch in eine Berufsoberschule und erhält die amtsärztl. Attestpflicht wegen zu vieler Fehltage. Kann die Schule dem Schüler das ganze zu jedem Zeitpunkt erteilen, wenn eine gewisse Anzahl an Fehltagen erreicht ist auch wenn er schon länger nicht mehr ärztlich entschuldigt gefehlt hat oder muss die Anordnung einen sehr aktuellen Bezug haben? Danke im voraus! |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Bundesland?
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? sry, aber wollte ja auch nur einen Thread eröffnen. Als Grund wurde genannt, dass zu viele angesagte Arbeiten krankheitsbedingt versäumt wurden. Wobei bei letzterer sich der Schüler zwar frühs krankgemeldet hat, jedoch nicht beim Arzt war und somit ist es ja unentschuldigt = nicht krankheitsbedingt? Die Schule befindet sich in Bayern |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Lies §35 Absatz 3 FOBOSO: http://www.gesetze-bayern.de/jportal...&doc.origin=bs Die Schule kann ärztliche Atteste verlangen - wenn der Schüler länger als drei Tage fehlt - wenn Arbeiten angekündigt sind und sich der Schüler krankmeldet - wenn sich Erkrankungen häufen (ist das hier im Sachverhalt der Fall?) - wenn Zweifel an den nichtärztlichen Krankmeldungen bestehen. Das mit dem "krankmelden und nicht beim Arzt ist unentschuldigt" ist doch kompletter Unsinn und könnte für jede Arbeit mit einer 6 belohnt werden. Abgesehen davon würde ich als Lehrer bei so einem Verhalten tatsächlich für die Zukunft grundsätzlich Atteste verlangen.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Ja, die Arbeit wurde mit 0 Punkten gewertet. Eine ärztliche Attestpflicht hat bereits bestanden und evtl. kann eine amtsärztliche Attestpflicht ja nur angeordnet werden, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Arztes bestehen? Wenn der Schüler dann also an diesem Tag auch nicht vom Arzt krankgeschrieben wurde, weil er nicht dort war... Bei Arbeitsverhältnissen ist es ja glaube ich so, dass z. B. Abmahnungen nur innerhalb von 14 Tagen nach der vertragswidrigen Tätigkeit ausgesprochen werden können. |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Zitat:
Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Zitat:
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| AW: Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht zu jeder Zeit möglich? Zitat:
arbeitsrecht dreht sich hauptsächlich darum die arbeitnehmerinnen vor abzocke und willkür zu schützen. denn die "gegenspielerinnen" sind unternehmen, die nach möglichst viel gewinn streben, welches automatisch einen interessenskonflikt bedeutet. all das haben wir im schulrecht überhaupt nicht. ein "schülerschutz" ist gar nicht in dem maße notwendig, weil den schülerinnen und schülern gar keine "gegenspielerin" gegenübersteht, sondern pädagoginnen und pädagogen, deren aufgabe es ist, den schüler bestmöglich auf das arbeitsleben vorzubereiten. im schulrecht geht es darum erziehung zu regeln. |
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