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Anmeldeformular für Ausbildung wird zum Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu Anmeldeformular für Ausbildung wird zum Vertrag innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 08.08.2010, 15:17
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Anmeldeformular für Ausbildung wird zum Vertrag

Hallo, ich hätte da mal eine Frage:


Person A möchte sich für eine schulische Ausbildung bewerben, ist sich aber nicht sicher, ob sie diese auch wirklich machen will und bewirbt sich deshalb auch für andere schulische Ausbildungen. Für die eine schulische Ausbildung als CTA bewirbt sie sich im Internet und übersieht dummerweise, dass in dem Anmeldeforular aber mehrmals erwähnt wurde, dass das Ameldeformular auch gleichzeitig als Vertrag fungiert, solange man bis zu einem bestimmten Tag ihn nicht kündigt. Dieser Tag ist schon lange abgelaufen und nun wird Person A gezwungen 6 Monate lang die Ausbildungsgebühr von ca. 140 euro zu bezahlen (so stand es im Vertrag).
Und falls diese dies nicht tut, so meint die CTA Schule wird sie gegen Person A gerichtlich vorgehen.


Das Problem ist, dass Person A auf keinen Fall diese Ausbildung machen möchte, sondern eine andere für die sie schon so einiges monatlich zahlen muss. Person A bekommt auch nicht genung Bafög um die 140 euro zahlen zu können und hat sonst auch nicht genug finazielle Mittel um dies irendwie zahlen zu können.

Meine Frage: Gibt es irgendwie einen Weg um den betrag von 840euro zu mindern? Oder spricht die Rechstlage da klar und deutlich für die schule und da ist garnichts mehr zu machen?
Weiss jemand vllt was schlimmstenfalls passieren würde wenn man es nicht zahlen kann und das gerichtlich geregelt werden muss?

Danke schonmal vorab
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  #2 (permalink)  
Alt 08.08.2010, 16:05
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AW: Anmeldeformular für Ausbildung wird zum Vertrag

Zitat:
Zitat von lonet Beitrag anzeigen
Oder spricht die Rechstlage da klar und deutlich für die schule und da ist garnichts mehr zu machen?
Das hängt damit zusammen, wie eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass ein Vertrag abgeschlossen wird. Ist diese Klausel überraschend, also geschickt verborgen oder unauffällig trotz ihre Wichtigkeit, kann sie ungültig sein.

Man kann von hier aus den Einzelfall aber nicht beurteilen. Die Tatsache, dass mehrmals erwähnt wurde, dass ein Vertrag abgeschlossen wird, ist aber nicht gerade vorteilhaft für den Kunden (der sich offensichtlich eher zu einem Verständnis-kurs anmelden sollte). Das müsste ein Anwalt prüfen.

Zitat:
Weiss jemand vllt was schlimmstenfalls passieren würde wenn man es nicht zahlen kann und das gerichtlich geregelt werden muss?
Dann kommt der Kuckuckskleber, und die Gerichtskosten usw. zahlt man obendrauf!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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