Dies ist eine Diskussion zu Anerkennung von ECTS im Erasmussemester mit halber Anzahl innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Universität (U) in Dtl. erkennt im Ausland (A) erworbene ECTS-Punkte nur mit halber Wertigkeit an. Also ein Kurs mit 10 ECTS wird nur als 5 ECTS-Fach anerkannt. Kann dies rechtens sein? Ich denke v.a. daran, das genau diese Vergleichbarkeit international (in Europa, v.a. während Erasmus) das Prinzip von ECTS-Punkten ausmacht, das Workload überall gleich ist. Auch werden Studenten aus A ohne Problem zu gelassen, obwohl sie bei obiger Regel, ja nur einen "halben" Bachelor haben. Kennt jemand Rechtslage und -sprechung dazu? Mit besten Grüßen, Candre, kein Jurist |
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| AW: Anerkennung von ECTS im Erasmussemester mit halber Anzahl Kommt drauf an, inwieweit der Inhalt übereinstimmt. Wenn im tiefsten Russland die VWL / BWL-Vorlesung zu 50 % Planwirtschaft beinhaltet, wäre es unbillig diese Leistung im Rahmen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses in BWL anzurechnen.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Anerkennung von ECTS im Erasmussemester mit halber Anzahl Hallo, naja, wieso muss den der Inhalt übereinstimmen? Also ich verstehe, dass ich mir für mein Pharmaziestudium nicht Linguistikfächer anerkennen lassen kann, aber das mit den 50% ist doch komisch. Bei mir werden Fächer nämlich in breit gefächerten Wahlmodulen angerechnet. Die beiden "Modulüberbegriffe" sind quasi von meiner heimischen Prüfungsordnung so angelegt, das man darin eigentlich jeden Teilaspekt meiner Disziplin unter bringen kann. Ich lass mir ja keine Pflichtveranstaltung die nur 50% inhaltgleich ist anerkennen (wo sollen denn dann die anderen 50 % herkommen?), sondern Wahlfächern. Aber vielleicht stehe ich irgendwie auf dem Schlauch... (Übrigens, zufällig bei mir VWL, aber im europäischen Skandinavien) Ich bedankemich trtzdem für die Auskunft |
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