Dies ist eine Diskussion zu Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel? jemand besucht die 12. Klasse einer staatlichen BOS in Bayern. Er besteht das Jahr nicht und bekommt am letzten Schultag vom Klassenleiter noch schnell amtsärztliche Attestpflicht und erfährt zu Beginn des Wiederholungsjahres, dass er auf Beschluss der Lehrerkonferenz auch nochmal Probezeit hat. Laut Schreiben gilt die Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht für die gesamte Schulzeit, nach Aussage der Lehrer bedeutet dies auch Jahrgangsübergreifend. Er besteht das Jahr nun und wechselt danach für die 13. Klasse auf eine städtische BOS. Hat er rechtlich gesehen durch den Schulwechsel dann auf der neuen Schule immernoch diese Attestpflicht oder erlischt diese dann? Danke im voraus! |
| ||||
| AW: Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Man könnte natürlich mit dem neuen Schulleiter reden und ihm erklären, was zu der Attestpflicht geführt hat und wie sich das ganze im letzten Jahr gebessert hat. Ich gehe davon aus, dass es dann auch ohne Attestpflicht bleibt. Vorerst.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel? Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ist die BSO dann das selbe wie die FOBOSO oder vielleicht sogar etwas abgemildeter und nach FOBOSO wäre es dann anders? Bisher haben die Lehrer auch nichts gesagt. Ich will es nur vermeiden, dass mitten im Jahr der Klassenleiter auf mich zu kommt und vorgelegte normale Entschuldigungen/Atteste rückwirkend für ungültig erklärt. Letztes Jahr auf der anderen Schule kam die Lehrerin auch aufeinmal nach dem Halbjahr zu bestimmten Leuten, da die sich immer selbst entschuldigt hatten aber eigentlich im Vorjahr die Attestpflicht bekommen haben. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Attestpflicht - FOS - Bayern | Schulrecht und Hochschulrecht | 21.12.2009 19:40 |
| attestpflicht - gültigkeit | Schulrecht und Hochschulrecht | 08.11.2009 17:04 |
| Amtsärztliche Attestpflicht | Schulrecht und Hochschulrecht | 08.02.2009 18:04 |
| Schulwechsel | Familienrecht | 31.10.2008 15:01 |
| Attestpflicht | Schulrecht und Hochschulrecht | 24.01.2008 13:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios