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Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel?

Dies ist eine Diskussion zu Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel? innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 22:28
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Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel?

Hallo,

jemand besucht die 12. Klasse einer staatlichen BOS in Bayern. Er besteht das Jahr nicht und bekommt am letzten Schultag vom Klassenleiter noch schnell amtsärztliche Attestpflicht und erfährt zu Beginn des Wiederholungsjahres, dass er auf Beschluss der Lehrerkonferenz auch nochmal Probezeit hat.
Laut Schreiben gilt die Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht für die gesamte Schulzeit, nach Aussage der Lehrer bedeutet dies auch Jahrgangsübergreifend. Er besteht das Jahr nun und wechselt danach für die 13. Klasse auf eine städtische BOS.
Hat er rechtlich gesehen durch den Schulwechsel dann auf der neuen Schule immernoch diese Attestpflicht oder erlischt diese dann?

Danke im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 23:24
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AW: Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel?

Zitat:
Zitat von H0my Beitrag anzeigen
...und bekommt am letzten Schultag vom Klassenleiter noch schnell amtsärztliche Attestpflicht
Na, die wird er wohl nicht aus Langeweile gekriegt haben, sondern weil er x-mal gefehlt hat (evtl. auch während Klausuren), oder?

Zitat:
...und erfährt zu Beginn des Wiederholungsjahres, dass er auf Beschluss der Lehrerkonferenz auch nochmal Probezeit hat.
Ich weiß nicht, wo die Probezeit gesetzlich fixiert ist. Verlinke das mal, da hast Du eine Hausaufgabe. Danach kann man weitersehen.
Zitat:
Laut Schreiben gilt die Anordnung der amtsärztl. Attestpflicht für die gesamte Schulzeit, nach Aussage der Lehrer bedeutet dies auch Jahrgangsübergreifend. Er besteht das Jahr nun und wechselt danach für die 13. Klasse auf eine städtische BOS.
Herzlichen Glückwunsch!
Zitat:
Hat er rechtlich gesehen durch den Schulwechsel dann auf der neuen Schule immernoch diese Attestpflicht oder erlischt diese dann?
Normalerweise sollte die Attestpflicht erlöschen, weil diese laut BSO von der Schule verlangt werden darf. Die neue Schule hat dies nicht getan.

Man könnte natürlich mit dem neuen Schulleiter reden und ihm erklären, was zu der Attestpflicht geführt hat und wie sich das ganze im letzten Jahr gebessert hat. Ich gehe davon aus, dass es dann auch ohne Attestpflicht bleibt. Vorerst.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 13:18
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AW: Amtsärztliche Attestpflicht @ Schulwechsel?

Zitat:
Ich weiß nicht, wo die Probezeit gesetzlich fixiert ist. Verlinke das mal, da hast Du eine Hausaufgabe. Danach kann man weitersehen.
Ich habe da keine Ausfertigung ausgehändigt bekommen, ich musste nur etwas unterschreiben, was ich dann wieder abgeben musste. Aber das ist auch schon ein Jahr her und macht jetzt keine Schwierigkeiten mehr.

Zitat:
Herzlichen Glückwunsch!
jo, danke.

Zitat:
Normalerweise sollte die Attestpflicht erlöschen, weil diese laut BSO von der Schule verlangt werden darf. Die neue Schule hat dies nicht getan.
BSO steht dann wahrscheinlich für Berufsschulordnung?
Ist die BSO dann das selbe wie die FOBOSO oder vielleicht sogar etwas abgemildeter und nach FOBOSO wäre es dann anders?

Bisher haben die Lehrer auch nichts gesagt. Ich will es nur vermeiden, dass mitten im Jahr der Klassenleiter auf mich zu kommt und vorgelegte normale Entschuldigungen/Atteste rückwirkend für ungültig erklärt. Letztes Jahr auf der anderen Schule kam die Lehrerin auch aufeinmal nach dem Halbjahr zu bestimmten Leuten, da die sich immer selbst entschuldigt hatten aber eigentlich im Vorjahr die Attestpflicht bekommen haben.
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