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Ärztliches attest wird nicht angenommen.

Dies ist eine Diskussion zu Ärztliches attest wird nicht angenommen. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 07.10.2011, 10:42
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Ärztliches attest wird nicht angenommen.

ERLEDIGT



Guten Tag lieber/be Helfer,

Schuler A wurde für 4tage Dienstag-Freitag von einem Arzt krankgeschrieben und hat auch noch am selben Tag die Schule verständigt.
Nun dachte Schüler A das es im nach einer Woche bzw länger als einer Woche erholung so gut geht das er wieder bereit ist am Unterricht teil zu nehmen.
Auf Grund eines Feiertages der auf den Montag der folgenden Woche fiel, so mit war der erste reguläre Schultag der Dienstag. Da es Schüler A aber auserhalb seiner Erwartung immer noch nicht sehr gut ging besuchte er auf eigene endschuldigung am dienstag die Schule nicht, wieder am selben morgen erfolgte des wegen ein Anruf in der Schule. Schüler A versuchte unverzüglich am Mittwoch (dem tag danach, selbe Woche) seinen Klassenlehrer auf zu suchen um ihm den Attest abzugeben jedoch war er an diesem Tag nicht für mich zu sprechen bzw nicht da zu der Zeit ich in sprechen wollte (zweite und dritte pause) am darauf folgendem Donnerstag war er angeblich da jedoch selbst mit Ausruf über das Sekretäriat nicht zu sprechen.
Am Freitag dann konnte er endlich mit im sprechen jedoch blockte der Klassenlehrer sofort ab und sagte Schüler A hätte es ja mit der Post schicken können und auf genaue Nachfrage ob er diese Stunden troz Attest nicht an nehme sagte der Klassenlehrer, er würde sie (die Fehlstunden) da sie zu spät abgegeben worden wären nicht annehmen und daher als Fehlstunden ein schreiben.

Dabei sei gesagt das der Schulkodex den Schüler A am Anfang des Schuljahres unterschreiben musste besagt das:

Zitat des Verhaltenskodex vom Berufskollege - xy

Zitat:
5. Wer erkrankt, hat die Schule am selben Tag zu benachrichtigen. Binnen einer Woche
sind ärztliche Atteste bzw. Entschuldigungen vorzulegen. Entschuldigungen müssen
in angemessener Form vorgelegt werden und bei Auszubildenden vom Ausbildungsbetrieb
(Stempel und Unterschrift) bestätigt sein.
nun hat Schüler A im Schulgesetz nach geschaut und §45 gefunden in dem es heisst

Zitat:
Schulunterrichtsgesetz § 45 (Auszug):
Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig:
- bei gerechtfertigter Verhinderung (gilt auch für das Fernbleiben vom Betreuungsteil
an ganztägigen Schulformen),
- bei Erlaubnis zum Fernbleiben(gilt auch für das Fernbleiben vom Betreuungsteil an
ganztägigen Schulformen),
- bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen.
Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne
Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf
Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls
schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder
Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann
der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen,
sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben
war.
Nun die Frage von Schüler A:

Kann Schüler A sich auf das Schulgesetz berufen in dem keine Frist für die Abgabe des Attests beschrieben oder festgelegt ist?

Oder was für Möglichkeiten hat Schüler A um die Stunden doch noch endschuldigt zu bekommen ( es geht nur im die 4tage vom Attest).


Danke ihnen sehr für jegliche Hilfe.

gez.
Schüler A

Geändert von Suntoe (07.10.2011 um 15:05 Uhr).
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Alt 09.10.2011, 14:50
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AW: Ärztliches attest wird nicht angenommen.

Was für ein Schüler? Was für eine Schule? Volljährig? Minderjährig?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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