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Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Dies ist eine Diskussion zu Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 17:28
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Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Grüße, alle miteinander,

folgender hypothetische Fall zum Thema "Abwahl von Religionsunterricht in NRW" (Der Religionsunterricht würde in der letzten Stunde eines Schultages stattfinden):

Angenommen, die Berufsschüler im 1. Lehrjahr einer Klasse an einem Berufskolleg in NRW teilen in der ersten Religionstunde der Lehrerin mit, sie würden das Fach abwählen wollen. Die Lehrerin würde darauf hin diskutieren, dass dies eine Kollektiventscheidung wäre und es sich alle noch mal überlegen sollten und auch evtl. spätere Arbeitgeber Wert auf eine Teilnahme an dem Fach legen würden. Des weiteren würde sie dafür Sorgen, dass man zusätzliche Stunden in einem anderen Fach (z.B. Englisch) bekäme, damit die Abwahl nicht "belohnt" wird.
Wenige Tage danach würden die Schüler sich dennoch gegen das Fach entschieden haben und jeder schriftlich seine Entscheidung mitteilen.
Daraufhin reagiert die Lehrerin harsch, sowas würde es nicht geben und in "der Form" wäre es eh nicht möglich und es müssten bestimmte Formulare ausgefüllt werden.
Zu Beginn der nächsten Religionsstunde, zu der alle noch mal zu erscheinen haben, bringt sie (zu wenig) Formulare mit und läßt sich noch mal Zeit neue Kopieren zu gehen. Das Formular enthält zusätzlich ein Unterschrifts-Feld für die Ausbildungsbetriebe "zur Kenntnisnahme", welche jedoch zwingend mitzubringen sind.
Sie würde hoffen, "dass es nicht weiter so in den nächsten Jahren wäre, dass drei Schüler die Meinung vorgeben, und alle dieser Meinung folgen müssten". Des weiteren kündige sie an, dass sie mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter beraten würde, wie angedroht, eine zusätzliche Stunde Englisch zu organisieren, damit wie bereits erwähnt, die Religionsunterricht-Abwahl keinen Vorteil bringt.
Im Übrigen gibt es keinen Ethik- oder Philosophieunterricht oder sonstigen Ersatzunterricht für Religion an der Schule.

Nun meine Fragen dazu:
- Wäre es rechtens, wenn eine Lehrerin die Entscheidung der Schüler nicht bedingungslos hinnimmt und die Schüler zweimal zur Religionsstunde zitiert, obwohl sie weiss, dass die Schüler abwählen wollen, um ihnen ins Gewissen zu reden?
- Wäre es rechtens, dass die Abwahl mit Hilfe eines Formulars getätigt werden muss und eine eigene schriftliche Erklärung nicht ausreicht?
- Wäre es rechtens, dass die Schüler die Formulare ihren Betrieben vorlegen müssen?
- Darf die Lehrerin zusätzliche Stunden in einem Fach durchsetzen, welches in keiner Weise die selben Ziele wie das Fach Religion verfolgt? Zumal dies fast eine Maßregelung darstellen würde...

Meiner bescheidenen Meinung nach steht dies alles in krassem Gegensatz zur Religionsmündigkeit von erwachsenen Menschen.

Ich bin mal gespannt, wie Ihr das seht und danke schon mal

"Dr.L"
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Alt 10.02.2011, 18:03
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AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
- Wäre es rechtens, wenn eine Lehrerin die Entscheidung der Schüler nicht bedingungslos hinnimmt und die Schüler zweimal zur Religionsstunde zitiert, obwohl sie weiss, dass die Schüler abwählen wollen, um ihnen ins Gewissen zu reden?
Nein.
Zitat:
- Wäre es rechtens, dass die Abwahl mit Hilfe eines Formulars getätigt werden muss und eine eigene schriftliche Erklärung nicht ausreicht?
Nein.
Zitat:
- Wäre es rechtens, dass die Schüler die Formulare ihren Betrieben vorlegen müssen?
Nein!
Zitat:
- Darf die Lehrerin zusätzliche Stunden in einem Fach durchsetzen, welches in keiner Weise die selben Ziele wie das Fach Religion verfolgt?
Jein. Ein Ersatzunterricht kann meiner Meinung nach zur Pflicht gemacht werden.

Im Übrigen würde ich die Lehrerin fragen, welcher Ausbildungsbetrieb heutzutage noch Wert auf Ableistung des Religionsunterricht legt? Oder ist die Schule im Vatikan?
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Alt 10.02.2011, 18:06
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AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
- Wäre es rechtens, wenn eine Lehrerin die Entscheidung der Schüler nicht bedingungslos hinnimmt und die Schüler zweimal zur Religionsstunde zitiert, obwohl sie weiss, dass die Schüler abwählen wollen, um ihnen ins Gewissen zu reden?
ich vermag hier kein Unrecht zu erkennen
Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
- Wäre es rechtens, dass die Abwahl mit Hilfe eines Formulars getätigt werden muss und eine eigene schriftliche Erklärung nicht ausreicht?
auch hier vermag ich kein Unrecht zu erkennen
Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
- Wäre es rechtens, dass die Schüler die Formulare ihren Betrieben vorlegen müssen?
Ja, da der Ausbildungsbetrieb über die Schulzeiten zu informieren ist; insbesondere könnte dies Auswirkungen auf die Arbeitszeit der Azubis haben
Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
- Darf die Lehrerin zusätzliche Stunden in einem Fach durchsetzen, welches in keiner Weise die selben Ziele wie das Fach Religion verfolgt? Zumal dies fast eine Maßregelung darstellen würde...
hier eine Entscheidung zu treffen obliegt mit Sicherheit nicht einer einzelnen Lehrkraft; allenfalls der Schulleitung. Eine Nötigung/Maßregelung der Schüler vermag ich aus dem Sachvortrag nicht zu erkennen. Andererseits sollten die Schüler mit Freude die mögliche Vertiefung eines anderen Unterrichtsfaches annehmen
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Alt 10.02.2011, 18:22
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  #5 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 20:35
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AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Zitat:
Zitat von §31 SchulG NRW
(6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Eltern sind über die Befreiung zu informieren.
Da steht nix von "besonderes Formular".
Zitat:
Zitat von §32 SchulG NRW
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist.
Also: Ausbildungsordnung für den Lehrberuf nachschlagen!

Ich frage mich, warum die Schule einen derartigen Druck auf die Schüler aufbaut, die sich nicht durch Pfaffen indoktrinieren lassen wollen?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 23:00
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AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW)

Zitat:
Zitat von Dr.Lecter Beitrag anzeigen
Angenommen, die Berufsschüler im 1. Lehrjahr einer Klasse an einem Berufskolleg in NRW teilen in der ersten Religionstunde der Lehrerin mit, sie würden das Fach abwählen wollen. Die Lehrerin würde darauf hin diskutieren, dass dies eine Kollektiventscheidung wäre
Dann redet sie gequirlten Unsinn. Die Teilnahme am Religionsunterricht wie die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft ist eine reine individuelle Gewissensentscheidung, die der Mensch in Deutschland ab Vollendung des 14.Lebensjahres ("Religionsmündigkeit") allein selbst fällt.

Zitat:
und auch evtl. spätere Arbeitgeber Wert auf eine Teilnahme an dem Fach legen würden.
Den allermeisten Arbeitgeber dürfte das schnurzpiepegal sein, will man bei Kirchens tätig werden, mag das anders aussehen.

Zitat:
Des weiteren würde sie dafür Sorgen, dass man zusätzliche Stunden in einem anderen Fach (z.B. Englisch) bekäme, damit die Abwahl nicht "belohnt" wird.
Das ist möglich, und darüber sollte man sich freuen - man lernt dann etwas vernünftiges, im Unterschied zu denen, die im Religionsunterricht bleiben.

Zitat:
Wenige Tage danach würden die Schüler sich dennoch gegen das Fach entschieden haben und jeder schriftlich seine Entscheidung mitteilen.
Daraufhin reagiert die Lehrerin harsch, sowas würde es nicht geben und in "der Form" wäre es eh nicht möglich und es müssten bestimmte Formulare ausgefüllt werden.
An dem Punkt wäre für mich eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig. Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann formlos erfolgen. Ich höre zum ersten Mal, daß es dafür Formulare gibt...

Aber bitte - wenn das in NRW so sein sollte, dann füllt man eben das Formular aus.
Zitat:
Zu Beginn der nächsten Religionsstunde, zu der alle noch mal zu erscheinen haben
Haben sie nicht. In dem Augenblick, wo sie mündlich mitteilen, daß sie nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen, brauchen sie nicht mehr hingehen. Die schriftliche Abmeldung könenn sie nachreichen.

Zitat:
bringt sie (zu wenig) Formulare mit und läßt sich noch mal Zeit neue Kopieren zu gehen. Das Formular enthält zusätzlich ein Unterschrifts-Feld für die Ausbildungsbetriebe "zur Kenntnisnahme", welche jedoch zwingend mitzubringen sind.
Die Jakobiner wussten schon ganz genau, warum sie die Pfaffen an der Laterne aufgeknüpft haben... *

Ich weiß nicht, ob das in NRW so ist, aber das lässt sich mit einem Anruf im Kultusministerium nachprüfen.

Zitat:
Sie würde hoffen, "dass es nicht weiter so in den nächsten Jahren wäre, dass drei Schüler die Meinung vorgeben, und alle dieser Meinung folgen müssten".
Wieso müssen denn die anderen der Meinung der drei folgen?

Zitat:
Des weiteren kündige sie an, dass sie mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter beraten würde, wie angedroht, eine zusätzliche Stunde Englisch zu organisieren, damit wie bereits erwähnt, die Religionsunterricht-Abwahl keinen Vorteil bringt.
Die Möglichkeit, den Religionsunterricht abzuwählen, soll ja auch keine Extra-Freistunde bringen...

Wie gesagt: wunderbar, man sollte sich darüber freuen.

Zitat:
Im Übrigen gibt es keinen Ethik- oder Philosophieunterricht oder sonstigen Ersatzunterricht für Religion an der Schule.
Da wäre - Anruf beim Kultusministerium - doch mal zu pürfen, ob das nicht angeboten werden muß.

Zitat:
- Wäre es rechtens, dass die Schüler die Formulare ihren Betrieben vorlegen müssen?
Der Ausbildungsbetrieb arbeit mit der Berufsschule zusammen und erfährt deshalb auch, was seine Azubis da so treiben - die Noten ja z.B. auch. Die Berufsschule ist ja ein Teil der Berufsausbildung. Ob es den Ausbildungsbetrieb etwas angeht, ob der Azubi am Religionsunterricht teilnimmt, würde ich ebenfalls das Kultusministerium fragen.

Der Ausbildungsbetrieb weiß als Arbeitgeber immerhin auch zwangsläufig, welche Religionszugehörigkeit sein Arbeitnehmer hat - zwecks Abführung der Kirchensteuer. Insofern gibt es ein Recht auf "Nichtbekenntnis" in diesem Zusammenhang nicht.

Ich würde als erstes aber Mal ein Gespräch mit dem Direktor über das Verhalten der Lehrerin führen. Vielleicht klärt das ja schon so einiges.

.....................................

An dieser Stelle, weil so schön passend, etwas altes deutsches Liedgut zur allgemeinen Erbauung:

Wenn die Leute fragen, wenn die Leute fragen,
wenn die Leute fragen, lebt der Hecker noch?
Könnt ihr ihnen sagen, könnt ihr ihnen sagen,
könnt ihr ihnen sagen, ja, er lebet noch.
Er hängt an keinem Baum, und er hängt an keinem Strick,
er hängt an seinem Traum', von der freien Republik.

An dem Darm der Pfaffen, an dem Darm der Pfaffen,
an dem Darm der Pfaffen hängt der Edelmann.
Lasst ihn dran erschlaffen, lasst ihn dran erschlaffen,
lasst ihn dran erschlaffen hängt ihn drauf und dran.
Ja 33 Jahre währt die Sauerei,
wir sind keine Knechte, wir sind alle frei

Schmiert die Guillotine, schmiert die Guillotine,
schmiert die Guillotine mit Tyrannenfett.
Reißt die Konkubine, reißt die Konkubine,
reißt die Konkubine aus des Pfaffen Bett.
Ja 33 Jahre währt die Sauerei,
wir sind keine Knechte, wir sind alle frei.

Fürstenblut muss fließen, Fürstenblut muss fließen,
Fürstenblut muss fließen, fließen stiefeldick,
Und daraus ersprießen, und daraus ersprießen,
und daraus ersprießt die freie Republik.
Ja 100tausend Jahre, währt die Knechtschaft schon,
nieder mit den Hunden, von der Reaktion.


Das "Hecker-Lied".

2011 noch genauso aktuell wie 1848, möchte man manchmal meinen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2011, 23:03
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Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Dr.Lecter
- Wäre es rechtens, wenn eine Lehrerin die Entscheidung der Schüler nicht bedingungslos hinnimmt und die Schüler zweimal zur Religionsstunde zitiert, obwohl sie weiss, dass die Schüler abwählen wollen, um ihnen ins Gewissen zu reden?
ich vermag hier kein Unrecht zu erkennen
Die Unrechtmäßigkeit liegt hier schlicht darin, daß die Lehrerin keinen Schüler über 14 zwingen darf, am Religionsunterricht teilzunehmen. Auch nicht ein einziges mal.

Die Lehrerin darf den Schüler nicht "in die Religionsstunde zitieren", sie muß sich ggf. außerhalb dieser mit dem Schüler unterhalten.

P.S.: Dank an Humungus, der die einschlägigen §§ recherchiert hat - damit erledigen sich diese beiden Fragen ebenfalls.

Also: kein "Extra-Formular", kein Englisch als Ersatz.

Mithin: beim Schulleiter vorstellig werden, und sollte sich dieser nicht sehr kooperativ zeigen, die unzulässigen Handlungen seiner Lehrerin zu korrigieren, schriftliche Beschwerde ans Kultusministerium.

............................

Schade... In Schleswig-Holstein haben sie uns 1972 einfach gehen lassen. Wir legten dem Religionslehrer ein paar Tage nach dem 14.Geburtstag einen handschriftlichen Zettel hin, und verließen den Unterricht. Und hatten dann Freistunde, weil's einen Ersatzunterricht noch nicht gab.

Wie gern hätten wir uns damals mit unsere Religionsfreiheit mißachtenden Lehrern oder gar Pfaffen gestritten - mit flammenden (Rede-)Schwertern...!!!
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.02.2011, 00:04
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@ Humungus und TomRohwer

euer unermüdlicher Einsatz resp. eure Beiträge, insbesondere aber Humungus Recherche zu den einschlägigen Normen, haben mich überzeugt.
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Jesus geht durch die Wueste. Da kommt ihm ein alter, blinder Mann mit wallendem, weissen Haar entgegen, die Arme suchend ausgestreckt: "Ich suche meinen Sohn, ich suche meinen verlorenen Sohn". Meint Jesus zu ihm: "Vielleicht kann ich Dir helfen, alter Mann. Beschreibe mir deinen Sohn, woran kann man ihn erkennen?" Der alte Mann: "Er hat von Naegeln stammende Loecher an Haenden und Fuessen!" Darauf Jesus :"VATER!!!" Alter Mann:"PINOCCHIO!!!"
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