Dies ist eine Diskussion zu Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) folgender hypothetische Fall zum Thema "Abwahl von Religionsunterricht in NRW" (Der Religionsunterricht würde in der letzten Stunde eines Schultages stattfinden): Angenommen, die Berufsschüler im 1. Lehrjahr einer Klasse an einem Berufskolleg in NRW teilen in der ersten Religionstunde der Lehrerin mit, sie würden das Fach abwählen wollen. Die Lehrerin würde darauf hin diskutieren, dass dies eine Kollektiventscheidung wäre und es sich alle noch mal überlegen sollten und auch evtl. spätere Arbeitgeber Wert auf eine Teilnahme an dem Fach legen würden. Des weiteren würde sie dafür Sorgen, dass man zusätzliche Stunden in einem anderen Fach (z.B. Englisch) bekäme, damit die Abwahl nicht "belohnt" wird. Wenige Tage danach würden die Schüler sich dennoch gegen das Fach entschieden haben und jeder schriftlich seine Entscheidung mitteilen. Daraufhin reagiert die Lehrerin harsch, sowas würde es nicht geben und in "der Form" wäre es eh nicht möglich und es müssten bestimmte Formulare ausgefüllt werden. Zu Beginn der nächsten Religionsstunde, zu der alle noch mal zu erscheinen haben, bringt sie (zu wenig) Formulare mit und läßt sich noch mal Zeit neue Kopieren zu gehen. Das Formular enthält zusätzlich ein Unterschrifts-Feld für die Ausbildungsbetriebe "zur Kenntnisnahme", welche jedoch zwingend mitzubringen sind. Sie würde hoffen, "dass es nicht weiter so in den nächsten Jahren wäre, dass drei Schüler die Meinung vorgeben, und alle dieser Meinung folgen müssten". Des weiteren kündige sie an, dass sie mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter beraten würde, wie angedroht, eine zusätzliche Stunde Englisch zu organisieren, damit wie bereits erwähnt, die Religionsunterricht-Abwahl keinen Vorteil bringt. Im Übrigen gibt es keinen Ethik- oder Philosophieunterricht oder sonstigen Ersatzunterricht für Religion an der Schule. Nun meine Fragen dazu: - Wäre es rechtens, wenn eine Lehrerin die Entscheidung der Schüler nicht bedingungslos hinnimmt und die Schüler zweimal zur Religionsstunde zitiert, obwohl sie weiss, dass die Schüler abwählen wollen, um ihnen ins Gewissen zu reden? - Wäre es rechtens, dass die Abwahl mit Hilfe eines Formulars getätigt werden muss und eine eigene schriftliche Erklärung nicht ausreicht? - Wäre es rechtens, dass die Schüler die Formulare ihren Betrieben vorlegen müssen? - Darf die Lehrerin zusätzliche Stunden in einem Fach durchsetzen, welches in keiner Weise die selben Ziele wie das Fach Religion verfolgt? Zumal dies fast eine Maßregelung darstellen würde... Meiner bescheidenen Meinung nach steht dies alles in krassem Gegensatz zur Religionsmündigkeit von erwachsenen Menschen. Ich bin mal gespannt, wie Ihr das seht und danke schon mal ![]() "Dr.L" |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Zitat:
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Im Übrigen würde ich die Lehrerin fragen, welcher Ausbildungsbetrieb heutzutage noch Wert auf Ableistung des Religionsunterricht legt? Oder ist die Schule im Vatikan?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Zitat:
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__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) 2 Foristen ... 3 Meinungen
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Zitat:
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Ich frage mich, warum die Schule einen derartigen Druck auf die Schüler aufbaut, die sich nicht durch Pfaffen indoktrinieren lassen wollen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Zitat:
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Aber bitte - wenn das in NRW so sein sollte, dann füllt man eben das Formular aus. Zitat:
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*Ich weiß nicht, ob das in NRW so ist, aber das lässt sich mit einem Anruf im Kultusministerium nachprüfen. Zitat:
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Wie gesagt: wunderbar, man sollte sich darüber freuen. Zitat:
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Der Ausbildungsbetrieb weiß als Arbeitgeber immerhin auch zwangsläufig, welche Religionszugehörigkeit sein Arbeitnehmer hat - zwecks Abführung der Kirchensteuer. Insofern gibt es ein Recht auf "Nichtbekenntnis" in diesem Zusammenhang nicht. Ich würde als erstes aber Mal ein Gespräch mit dem Direktor über das Verhalten der Lehrerin führen. Vielleicht klärt das ja schon so einiges. ..................................... An dieser Stelle, weil so schön passend, etwas altes deutsches Liedgut zur allgemeinen Erbauung: Wenn die Leute fragen, wenn die Leute fragen, wenn die Leute fragen, lebt der Hecker noch? Könnt ihr ihnen sagen, könnt ihr ihnen sagen, könnt ihr ihnen sagen, ja, er lebet noch. Er hängt an keinem Baum, und er hängt an keinem Strick, er hängt an seinem Traum', von der freien Republik. An dem Darm der Pfaffen, an dem Darm der Pfaffen, an dem Darm der Pfaffen hängt der Edelmann. Lasst ihn dran erschlaffen, lasst ihn dran erschlaffen, lasst ihn dran erschlaffen hängt ihn drauf und dran. Ja 33 Jahre währt die Sauerei, wir sind keine Knechte, wir sind alle frei Schmiert die Guillotine, schmiert die Guillotine, schmiert die Guillotine mit Tyrannenfett. Reißt die Konkubine, reißt die Konkubine, reißt die Konkubine aus des Pfaffen Bett. Ja 33 Jahre währt die Sauerei, wir sind keine Knechte, wir sind alle frei. Fürstenblut muss fließen, Fürstenblut muss fließen, Fürstenblut muss fließen, fließen stiefeldick, Und daraus ersprießen, und daraus ersprießen, und daraus ersprießt die freie Republik. Ja 100tausend Jahre, währt die Knechtschaft schon, nieder mit den Hunden, von der Reaktion. Das "Hecker-Lied". 2011 noch genauso aktuell wie 1848, möchte man manchmal meinen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Zitat:
Die Lehrerin darf den Schüler nicht "in die Religionsstunde zitieren", sie muß sich ggf. außerhalb dieser mit dem Schüler unterhalten. P.S.: Dank an Humungus, der die einschlägigen §§ recherchiert hat - damit erledigen sich diese beiden Fragen ebenfalls. Also: kein "Extra-Formular", kein Englisch als Ersatz. Mithin: beim Schulleiter vorstellig werden, und sollte sich dieser nicht sehr kooperativ zeigen, die unzulässigen Handlungen seiner Lehrerin zu korrigieren, schriftliche Beschwerde ans Kultusministerium. ............................ Schade... In Schleswig-Holstein haben sie uns 1972 einfach gehen lassen. Wir legten dem Religionslehrer ein paar Tage nach dem 14.Geburtstag einen handschriftlichen Zettel hin, und verließen den Unterricht. Und hatten dann Freistunde, weil's einen Ersatzunterricht noch nicht gab. Wie gern hätten wir uns damals mit unsere Religionsfreiheit mißachtenden Lehrern oder gar Pfaffen gestritten - mit flammenden (Rede-)Schwertern...!!!
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) @ Humungus und TomRohwer euer unermüdlicher Einsatz resp. eure Beiträge, insbesondere aber Humungus Recherche zu den einschlägigen Normen, haben mich überzeugt.
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| AW: Abwahl von Religionsunterricht am Berufskolleg (NRW) Jesus geht durch die Wueste. Da kommt ihm ein alter, blinder Mann mit wallendem, weissen Haar entgegen, die Arme suchend ausgestreckt: "Ich suche meinen Sohn, ich suche meinen verlorenen Sohn". Meint Jesus zu ihm: "Vielleicht kann ich Dir helfen, alter Mann. Beschreibe mir deinen Sohn, woran kann man ihn erkennen?" Der alte Mann: "Er hat von Naegeln stammende Loecher an Haenden und Fuessen!" Darauf Jesus :"VATER!!!" Alter Mann:"PINOCCHIO!!!" |
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