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Abiturzulassung

Dies ist eine Diskussion zu Abiturzulassung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 07.04.2011, 10:21
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Exclamation Abiturzulassung

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe da mal einen ausgedachten Sachverhalt und würde gerne wissen inwieweit die person belangt werden kann :
Ein Schüler schreibt in der Stufe 13 seine Mathematik LK Klausur 6 und der Lehrer gibt ihm auch mündlich eine 6 trotz Anwesenheit.
Um noch einen Punkt für die Zulassung zu bekommen gibt er bei dem Lehrer wie vorher abgesprochen aufgaben ab die er komplett richtig gerechnet hat und rechnet diese in der Folgestunde auch an der Tafel vor.
Bei einer lustigen Diskussion im Unterricht (ca.30 Personen anwesend) sagt der Lehrer er würde den Punkt doch nicht bekommen (aus Spaß ) der Schüler fragt ihn darauf welches Auto er fährt und das es doch schade wäre wenn dort ein Kratzer drin wäre. Sowohl der schüler als auch alle anderen schüler lachen und haben verstanden das es sich um einen Scherz handelt.
Am Folgetag hat der Schüler ein Gespräch mit dem Direktor der ihm damit droht aus Unreife die Abizulassung nicht zu geben.
Der Schüler befürchtet jedoch auch das er nun von dem entsprechendem lehrer doch nicht den zugesagten punkt bekommt.
Es gibt also zwei Szenarien in denen der Schüler die Stufe 13 wiederholen müsste.
Nun wollte ich fragen inwieweit dies rechtens ist
Entschuldigt bitte meine Rechtschreibfehler, aber es ist wirklich sehr dringend
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2011, 14:27
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AW: Abiturzulassung

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Nun wollte ich fragen inwieweit dies rechtens ist
Was denn? Der Sachverhalt ist derart verworren, dass man gar nicht weiß, worum es überhaupt geht!

Note 0 Punkte? Möglich, dass das rechtens ist. Ein ungenügendes Gesamtbild durch einen 30-minütigen Auftritt verbessern zu wollen wäre mehr als großzügig. Nur müsste man sehen, ob die Endnote am Zeugnis auch eine 0 wäre.

Der Satz mit dem Auto ist so d.oof, d.oofer gehts nicht mehr. Da steht ein Schüler davor, eine Ehrenrunde drehen zu müssen und bringt dann sowas? "Unreif" ist wirklich noch euphemistisch dafür. Selbst, wenn es ein Witz gewesen sein soll! Die Zulassung kann aber dadurch nicht verhindert werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 16:54
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AW: Abiturzulassung

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Ein Schüler schreibt in der Stufe 13 seine Mathematik LK Klausur 6
Ich dachte schon, ich sei der Einzige. ;-)

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Um noch einen Punkt für die Zulassung zu bekommen gibt er bei dem Lehrer wie vorher abgesprochen aufgaben ab die er komplett richtig gerechnet hat und rechnet diese in der Folgestunde auch an der Tafel vor.
Wenn es so mit dem Lehrer ausgemacht wurde, steht dem Schüler der Punkt zu; er darf nicht widerrufen werden.

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Am Folgetag hat der Schüler ein Gespräch mit dem Direktor der ihm damit droht aus Unreife die Abizulassung nicht zu geben.
In wie fern gedroht? Was müsste der Schüler weiterhin tun oder unterlassen, um zugelassen zu werden?

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Der Schüler befürchtet jedoch auch das er nun von dem entsprechendem lehrer doch nicht den zugesagten punkt bekommt.
Das vorausgehende Ereignis ändert nichts an der erbrachten Leistung.
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  #4 (permalink)  
Alt 08.04.2011, 17:16
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AW: Abiturzulassung

Zitat:
Zitat von Conscu Beitrag anzeigen
Am Folgetag hat der Schüler ein Gespräch mit dem Direktor der ihm damit droht aus Unreife die Abizulassung nicht zu geben.

Der Schüler befürchtet jedoch auch das er nun von dem entsprechendem lehrer doch nicht den zugesagten punkt bekommt.

Es gibt also zwei Szenarien ...in denen der Schüler die Stufe 13 wiederholen müsste.
Ich weiß nicht, in welchem Bundesland der fiktive Fall spielt, habe mir aber mal die 'Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe -APO-GOSt-' für das Bundesland Nordrhein-Westfahlen durchgelesen.

Dort steht wörtlich in § 30 Abs. 1 -Zulassung zur Abiturprüfung- durchgelesen, welcher da lautet:
Zugelassen ist, wer die Bedingungen gemäß §§ 28, 29 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 1 erfüllt.

In den §§ 28 und 29 stehen die Grundkurse, die Leistungskurse, die sprachlichen und fachlichen Erfordernisse, Benotungen usw. Von geistiger Reife oder Unreife als Abiturzulassungsvoraussetzung ist dort nicht die Rede.

Dennoch gebe ich Humungus recht, wenn er da schreibt:
'Der Satz mit dem Auto ist so d.oof, d.oofer gehts nicht mehr. Da steht ein Schüler davor, eine Ehrenrunde drehen zu müssen und bringt dann sowas? "Unreif" ist wirklich noch euphemistisch dafür. Selbst, wenn es ein Witz gewesen sein soll! Die Zulassung kann aber dadurch nicht verhindert werden.'

Bezüglich des Punktes kann ich zur Zeit keine Auskünfte erteilen, da ich nicht die Benotung von Leistungen vornehme. Jedoch kann es keinen Punkt für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht geben, wie es eingangs des Sachverhalts geschildert wurde. Meine persönliche Meinung ist, daß ja zumindest an der Tafel etwas vorgerechnet wurde, was nicht falsch war. Insofern dürfte wohl die Leistung auch nicht bei 0 Punkten liegen. Aber dies ist nur gefühlsmäßig.
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Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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