Dies ist eine Diskussion zu Abiturnote falsch vergeben zu Gunsten des Schülers (Bayern) innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| Abiturnote falsch vergeben zu Gunsten des Schülers (Bayern) es geht um Folgendes: Es handelt sich um eine Berufsoberschule (BOS/Bayern). Der Schüler hat die 13. Klasse nicht bestanden und wiederholt die Klasse noch einmal in einer anderen BOS. Im Rahmen der 13. Klasse ist eine Seminararbeit(gleichzusetzen mit Facharbeit) anzufertigen, in der er fälschlicherweise mehr Punkte in sein (nicht bestandenes) Zeugnis eingetragen bekam. Allerdings konnte die Arbeit für diese Jahr angerechnet werden, musste also nicht neu geschrieben werden. Jetzt stellt sich die Frage ob bei der erneuten Ausstellung des Abiturzeugnisses die Note(die Arbeit zählt wie ein eigenständiges Fach), die fälschlicherweise eingetragen wurde, übernommen werden muss (da dies ja ein beglaubigtes Dukoment darstellt?!)oder kann es passieren, dass die Note sich verschlechtert? Gibt es so etwas wie bei Klausuren, dass die Note nur zu Gunsten des Schülers geändert werden darf? Ich hoffe es ist verständlich geworden um was es geht. MFG und danke im Vorraus Tobstar |
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| AW: Abiturnote falsch vergeben zu Gunsten des Schülers (Bayern) Warum steht denn da eine "zu gute" Note? Ein Schreibfehler? Dann kann der auch nachträglich korrigiert werden. Oder eine subjektiv "falsche Benotung"? Die steht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abiturnote falsch vergeben zu Gunsten des Schülers (Bayern) Ja handelt sich letztlich wahrscheinlich um einen Fehler beim Eintragen in den Notenbogen, sprich Schreibfehler. Also kann man davon ausgehen, dass wenn dieser nun bei der erneuten Notenvergabe auffällt auch die tatsächliche "schlechtere" Note eingetragen wird? Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass in dem beglaubigten Dokument vom letzten Jahr ja etwas anderes drin stand und das übernommen werden muss? Merci schon mal |
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