Dies ist eine Diskussion zu Abitur - Zweite Fremdsprache innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Abitur - Zweite Fremdsprache für den Erhalt der Allgemeinen Hochschulreife ist ja bekanntlich eine zweite Fremdsprache nötig. Wenn man von einem weiterführenden Gymnasium (Baden-Württemberg) ausgeht, bleiben die Möglichkeiten, diese vorher (Mittelstufe) schon "abgesessen" zu haben, oder sie in den 3 Jahren (weiterführenden Gymnasium) "nachzuholen". Jetzt ist die Frage, die lange man vorher schon eine zweite Fremdsprache besucht haben muss, um auf dem weiterführenden Gymnasium diese NICHT mehr besuchen zu müssen. Reicht es, wenn man (z.B Latein) von der 7.-10. durchgängig besucht hat, die 10te aber NICHT geschafft und auf einer Realschule nachgeholt hat? (Also 3 bestandene und 1 nicht bestandenes Schuljahr mit zweiter Fremdsprache; 4 aneinanderhängende besuchte Jahrgangsstufen) Danke im Vorraus Steinator Geändert von Steinator (25.09.2010 um 21:00 Uhr). |
| |||
| AW: Abitur - Zweite Fremdsprache Das ist irgendwie nicht klar verständlich geregelt, und man sollte beim Kultusministerium nachfragen. Im §26 Absatz 2 Buchstabe 1 BWGO steht "versetzungs- und abschlusserheblicher Unterricht". http://www.kultusportal-bw.de/servle...GVO%202010.pdf Ich verstehe darunter, dass die Note mindestens ausreichend im letzten Jahr war. Dies ist hier im Sachverhalt nicht gegeben. Die Verordnungen für die Berufsoberschulen sind hier eindeutig, sie verlangen das "ausreichend". http://www.landesrecht-bw.de/jportal...hulAPrVBWV2P20 Andererseits könnte es auch nur so lauten, um zu gewährleisten, dass ein "normaler" Unterricht mit Klausuren stattgefunden hat, und nicht beispielsweise ein Freizeitunterricht. Dann würde die Note keine Rolle spielen. Wie gesagt: Klärungsbedarf!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Abitur - Zweite Fremdsprache Hab beim Kultusministerium nachgefragt. Deren Jurist sagte, dass die zweite Fremdsprache auf dem beruflichen Gymnasium nicht besucht werden müsste. Nur wenn eine 6 in der 10ten Klasse in Latein sei. Mit einer 5 gilt es noch als "teilgenommen" (mehr wird nicht verlangt) und man hat somit seine zweite Fremdsprache abgehackt. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Neu aufgenommene Fremdsprache | Schulrecht und Hochschulrecht | 23.09.2010 18:26 |
| 2.Fremdsprache für Jurastudium | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 21.07.2010 23:09 |
| Zweite Fremdsprache dem Schüler vorschreiben? | Schulrecht und Hochschulrecht | 14.06.2007 22:28 |
| Abitur: 2. Fremdsprache darf nicht nochmal belegt werden? | Schulrecht und Hochschulrecht | 23.11.2006 15:57 |
| Zusatzqualifikation Fremdsprache?! | Allgemeines Juristenforum | 07.07.2005 06:31 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios