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Abitur - Zweite Fremdsprache

Dies ist eine Diskussion zu Abitur - Zweite Fremdsprache innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 25.09.2010, 20:14
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Abitur - Zweite Fremdsprache

Hallo,

für den Erhalt der Allgemeinen Hochschulreife ist ja bekanntlich eine zweite Fremdsprache nötig. Wenn man von einem weiterführenden Gymnasium (Baden-Württemberg) ausgeht, bleiben die Möglichkeiten, diese vorher (Mittelstufe) schon "abgesessen" zu haben, oder sie in den 3 Jahren (weiterführenden Gymnasium) "nachzuholen". Jetzt ist die Frage, die lange man vorher schon eine zweite Fremdsprache besucht haben muss, um auf dem weiterführenden Gymnasium diese NICHT mehr besuchen zu müssen. Reicht es, wenn man (z.B Latein) von der 7.-10. durchgängig besucht hat, die 10te aber NICHT geschafft und auf einer Realschule nachgeholt hat? (Also 3 bestandene und 1 nicht bestandenes Schuljahr mit zweiter Fremdsprache; 4 aneinanderhängende besuchte Jahrgangsstufen)

Danke im Vorraus
Steinator

Geändert von Steinator (25.09.2010 um 21:00 Uhr).
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Alt 25.09.2010, 23:33
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AW: Abitur - Zweite Fremdsprache

Das ist irgendwie nicht klar verständlich geregelt, und man sollte beim Kultusministerium nachfragen. Im §26 Absatz 2 Buchstabe 1 BWGO steht "versetzungs- und abschlusserheblicher Unterricht". http://www.kultusportal-bw.de/servle...GVO%202010.pdf

Ich verstehe darunter, dass die Note mindestens ausreichend im letzten Jahr war. Dies ist hier im Sachverhalt nicht gegeben. Die Verordnungen für die Berufsoberschulen sind hier eindeutig, sie verlangen das "ausreichend". http://www.landesrecht-bw.de/jportal...hulAPrVBWV2P20

Andererseits könnte es auch nur so lauten, um zu gewährleisten, dass ein "normaler" Unterricht mit Klausuren stattgefunden hat, und nicht beispielsweise ein Freizeitunterricht. Dann würde die Note keine Rolle spielen.

Wie gesagt: Klärungsbedarf!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 29.09.2010, 13:06
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AW: Abitur - Zweite Fremdsprache

Hab beim Kultusministerium nachgefragt. Deren Jurist sagte, dass die zweite Fremdsprache auf dem beruflichen Gymnasium nicht besucht werden müsste. Nur wenn eine 6 in der 10ten Klasse in Latein sei. Mit einer 5 gilt es noch als "teilgenommen" (mehr wird nicht verlangt) und man hat somit seine zweite Fremdsprache abgehackt.
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