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Abendgymnasium nicht angenohmen wegen fehlender 2-jähriger Brufstätigkeit.

Dies ist eine Diskussion zu Abendgymnasium nicht angenohmen wegen fehlender 2-jähriger Brufstätigkeit. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 13.10.2010, 23:01
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Angry Abendgymnasium nicht angenohmen wegen fehlender 2-jähriger Brufstätigkeit.

Person M, 20 Jahre, möchte ein Abendgymnasium besuchen. Jedoch fehlen 2 Jahre Berufstätigkeit,diese Person lebt auch nicht in einem Haushalt mit einem Kind, Zivildienst- oder Bundeswehrzeit liegt auch nicht vor. Allerdings liegt eine Arbeitslosigkeit vor von 2 Jahren und ein 6-monatiger 1-Euro Job und Person M macht zurzeit einen Minijob. Person M kommt von einer Abendrealschule und hat dort extra seine Qualifikation nachgeholt, somit die Berechtigung zum Abitur. Es bestecht nur die Möglichkeit ein Fachabitur auf dem Abendgymnasium zu machen, jedoch möchte Person M auf jeden Fall das Vollabitur machen.
Ist man als 20-jährige zu alt für eine normale Tagesschule?
Kann Person M auf keinem Fall sein Abitur machen?
Kann man da nicht etwas machen?
Ausserdem hat doch jeder ein Recht auf Schule...dazu...

§1 Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung
und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

Lg, mel
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2010, 13:37
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AW: Abendgymnasium nicht angenohmen wegen fehlender 2-jähriger Brufstätigkeit.

kann mir da niemand helfen?
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Alt 14.10.2010, 13:42
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AW: Abendgymnasium nicht angenohmen wegen fehlender 2-jähriger Brufstätigkeit.

kann man da beim schulamt mal nachfragen gehen?
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abengymnasium, abitur nachholen

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