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3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Dies ist eine Diskussion zu 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 17:44
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3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Hallo allerseits.

Ich würde mich an Kommentaren zu diesem fiktiven Problem erfreuen:
Ein hessischer Schüler nimmt an einem dritten Leistungskurs teil, der ihm natürlich nur als Grundkurs im Zeugnis (und Abizeugnis) angerechnet wird.
Nun hat jener Schüler jedoch festgestellt, dass an anderen Schulen bis zu 2 (in manchen Fällen sogar 3) Punkten zu den Zeugnisnoten jenes dritten Leistungskurses addiert werden. Der Schüler möchte also nun auch die Noten in diesem 3. Leistungsfach rückwirkend "aufgebessert" bekommen. Der Schüler hat die Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt und dabei sowohl auf andere Schulen als auch auf folgenden Auszug aus der VOGO von 2004 bezogen (§11 Abs. 10):
Zitat:
(10) An Leistungskursen in Fächern, für die sich nur wenige Schülerinnen und Schüler melden, kön-
nen auch diejenigen teilnehmen, die das betreffende Fach nicht als Leistungsfach gewählt haben. Die-
se Kurse können auf Wunsch in die Gesamtqualifikation nach § 26 als Grundkurse eingebracht wer-
den. Bei der Leistungsbeurteilung sind die für Grund- und Leistungskurs unterschiedlichen Anforde-
rungen zu berücksichtigen. Aus methodischen und didaktischen Gründen ist es in der Regel nicht
möglich, Grundkurse durch Addition von Stunden zu Leistungskursen zu erweitern.
Die Schulleitung weist dieses Anliegen jedoch mit der Begründung ab, dass sich zum einen aus dieser Passage des VOGOs keine allgemeinverbindliche Regelung ableiten lässt und Lehrer mitunter nicht zu einer anderen Art der Notengebung verpflichtet werden können. Zudem sei die Entscheidung für den dritten LK ja auch geschehen, obwohl die Person wusste, dass sie womöglich in einem regulären GK mehr Punkte hätte erzielen können (hier sei angemerkt, dass der LK so oder so zustande gekommen wäre).

Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine derartige Ablehnung der Schulleitung überhaupt möglich ist, insb. da es ja auch andere öffentliche Schulen gibt, die nunmal öffentlich (auf ihrer Internetpräsenz) von einer derartigen Aufwertung sprechen.

Freue mich schon auf eure Kommentare,

daarty
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  #2 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 19:15
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AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Zitat:
Zitat von daarty Beitrag anzeigen
Die Schulleitung weist dieses Anliegen jedoch mit der Begründung ab, dass sich zum einen aus dieser Passage des VOGOs keine allgemeinverbindliche Regelung ableiten lässt und Lehrer mitunter nicht zu einer anderen Art der Notengebung verpflichtet werden können.
Das Problem ist hier, dass sehr wohl allgemeinverbindlich aufgefordert wird, "unterschiedliche Anforderungen zu berücksichtigen". Nur ist dieses "berücksichtigen" gummiartig. Für mich würde es allerdings heißen, dass der Schüler entweder leichtere Aufgaben kriegt oder bei gleicher Leistung eine bessere Note.
Zitat:
Zudem sei die Entscheidung für den dritten LK ja auch geschehen, obwohl die Person wusste, dass sie womöglich in einem regulären GK mehr Punkte hätte erzielen können
Ist doch nett, dass die Schule sagt: bist Du blöd, hättest es Dir ja leichter machen können. Oder?
Zitat:
(hier sei angemerkt, dass der LK so oder so zustande gekommen wäre).
Einerseits ist das dumm für den Schüler, da er nicht argumentieren kann, durch seine Belegung den LK gesichert zu haben. Andererseits ist das "Nichtzustandekommen", liest man die VOGO genau, keine Voraussetzung.

Zitat:
Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine derartige Ablehnung der Schulleitung überhaupt möglich ist, insb. da es ja auch andere öffentliche Schulen gibt, die nunmal öffentlich (auf ihrer Internetpräsenz) von einer derartigen Aufwertung sprechen.
Ich sehe ein anderes Problem, nämlich das, dass die Schule sagen kann "wir haben das ja berücksichtigt, mehr hat er eben nicht geleistet".

Rückwirkend ist allerdings auch ausgesprochen schlecht. Wieviele Punkte hätte der Schüler denn gerne mehr, über wieviele Halbjahre, und was wäre die Konsequenz für ihn?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.05.2011, 21:08
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AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Gehen wir von max. 2 Pkt. aus, Konsequenz wäre eine Verbesserung im Abischnitt von 0.1.

Wir können davon ausgehen, dass der Schüler im Vorhinein sich dieser Option garnicht bewusst war, da die 3 LKs normalerweise nicht angeboten werden an dieser Schule.
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Alt 27.05.2011, 22:25
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AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Zitat:
Zitat von daarty Beitrag anzeigen
Gehen wir von max. 2 Pkt. aus, Konsequenz wäre eine Verbesserung im Abischnitt von 0.1.
Wirklich nur 2 Punkte? Oder 2 pro Halbjahr?

Man muss sich fragen, warum diese Beschwerde nicht eher kam. Fraglich, ob hier überhaupt noch ein Einspruch gegen das Zeugnis möglich ist. Wenn man den Rechtsweg beschreiten will, muss man gegen das gesamte Zeugnis klagen.
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Alt 27.05.2011, 23:14
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AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Gemeint waren 2 pkt pro Halbjahr.
Als Grund dieser Verzögerung ließe sich wohl anführen, dass weder Schüler noch Schulleitung von dergleichen Regelungen wussten.
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  #6 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 06:40
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AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung.

Man müsste mit einem Anwalt reden, der sich im Verwaltungsrecht auskennt. Es ist davon auszugehen, dass Verjährung in Hinsicht auf eine Klage (wenigstens zu den vergangenen Zeugnissen) eingetreten und fraglich, ob diese zu verhindern ist.
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