Dies ist eine Diskussion zu 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht
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| 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Ich würde mich an Kommentaren zu diesem fiktiven Problem erfreuen: Ein hessischer Schüler nimmt an einem dritten Leistungskurs teil, der ihm natürlich nur als Grundkurs im Zeugnis (und Abizeugnis) angerechnet wird. Nun hat jener Schüler jedoch festgestellt, dass an anderen Schulen bis zu 2 (in manchen Fällen sogar 3) Punkten zu den Zeugnisnoten jenes dritten Leistungskurses addiert werden. Der Schüler möchte also nun auch die Noten in diesem 3. Leistungsfach rückwirkend "aufgebessert" bekommen. Der Schüler hat die Schulleitung darüber in Kenntnis gesetzt und dabei sowohl auf andere Schulen als auch auf folgenden Auszug aus der VOGO von 2004 bezogen (§11 Abs. 10): Zitat:
Nun stellt sich für mich die Frage, ob eine derartige Ablehnung der Schulleitung überhaupt möglich ist, insb. da es ja auch andere öffentliche Schulen gibt, die nunmal öffentlich (auf ihrer Internetpräsenz) von einer derartigen Aufwertung sprechen. Freue mich schon auf eure Kommentare, daarty |
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| AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Zitat:
Zitat:
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Zitat:
Rückwirkend ist allerdings auch ausgesprochen schlecht. Wieviele Punkte hätte der Schüler denn gerne mehr, über wieviele Halbjahre, und was wäre die Konsequenz für ihn?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Gehen wir von max. 2 Pkt. aus, Konsequenz wäre eine Verbesserung im Abischnitt von 0.1. Wir können davon ausgehen, dass der Schüler im Vorhinein sich dieser Option garnicht bewusst war, da die 3 LKs normalerweise nicht angeboten werden an dieser Schule. |
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| AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Zitat:
Man muss sich fragen, warum diese Beschwerde nicht eher kam. Fraglich, ob hier überhaupt noch ein Einspruch gegen das Zeugnis möglich ist. Wenn man den Rechtsweg beschreiten will, muss man gegen das gesamte Zeugnis klagen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Gemeint waren 2 pkt pro Halbjahr. Als Grund dieser Verzögerung ließe sich wohl anführen, dass weder Schüler noch Schulleitung von dergleichen Regelungen wussten. |
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| AW: 3. Leistungskurs, gesonderte Bewertung. Man müsste mit einem Anwalt reden, der sich im Verwaltungsrecht auskennt. Es ist davon auszugehen, dass Verjährung in Hinsicht auf eine Klage (wenigstens zu den vergangenen Zeugnissen) eingetreten und fraglich, ob diese zu verhindern ist.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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