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0 Punkte für krankheitsbedingte Abwesenheit während der Leistungsfeststellung

Dies ist eine Diskussion zu 0 Punkte für krankheitsbedingte Abwesenheit während der Leistungsfeststellung innerhalb des Forums Schulrecht und Hochschulrecht

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Alt 20.07.2010, 21:37
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0 Punkte für krankheitsbedingte Abwesenheit während der Leistungsfeststellung

Guten Abend!

Folgender fiktiver Fall angenommen: X ist volljährig und Schüler an einer bayrischen Berufsoberschule und zur Zeit in der Vorklasse. Er erkrankt für mehrere Wochen am Ende eines Schuljahres, was durch entsprechende Atteste zweifelsfrei nachweisbar ist. Da das Schuljahr vorüber ist und der Schüler nicht an allen angesetzten Leistungsfeststellungen anwesend war und auch die Ersatztermine nicht wahrnehmen konnte, werden diese vom Lehrer mit jeweils 0 Punkten bewertet.


Ich denke hier gilt die FoBoso und der Fall ist in §50/Abs. 2 geregelt:
Zitat:
„(2) 1Wird der Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung versäumt, so kann eine
schriftliche bzw. eine praktische Ersatzprüfung angesetzt werden.
2Eine mündliche oder schriftliche Ersatzprüfung kann auch angesetzt werden, wenn in einem Fach keine hinreichenden unangekündigten Leistungsnachweise vorliegen.
3Eine mündliche Ersatzprüfung muss angesetzt werden, wenn die mündlichen Leistungen der
Schülerinnen und Schüler wegen ihrer Versäumnisse nicht hinreichend beurteilt wer-
den können.“
Demnach ist das Verhalten des Lehrers nicht korrekt, da eine Ersatzprüfung anzusetzen wäre.

Aber was ist, wenn das Jahr bereits vorbei ist? Ist dann eine Ersatzprüfung in den Ferien möglich? Oder muss X tatsächlich damit rechnen, erst im nächsten Schuljahr die Ersatzprüfung ablegen zu dürfen, was dazu führen würde, dass er in selbigem Jahr keine weitere Klasse besuchen könnte, da er ja zum Anmeldezeitpunkt kein qualifizierendes Zeugnis besaß?
Darüber hinaus: Gibt es Regelungen die festlegen, ab welcher Summe Fehlzeiten wie vorzugehen ist? Kann mit nicht vorstellen, dass ein Schüler der 2/3 des Jahres fehlt die selbe Behandlung erfahren kann, wie jemand der nur 4 Wochen gefehlt hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 20.07.2010, 21:53
V.I.P.
 
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AW: 0 Punkte für krankheitsbedingte Abwesenheit während der Leistungsfeststellung

Zitat:
Zitat von Nathanael Beitrag anzeigen
Gibt es Regelungen die festlegen, ab welcher Summe Fehlzeiten wie vorzugehen ist?
Die muss es eigentlich geben. Ab einer bestimmten Summe von Fehltagen bzw. Prozenten des Unterrichts (ich schätze 25 Prozent) ist das Schuljahr futsch, weil davon ausgegangen wird, dass nicht genügend gelernt wurde.

Du hast schon das Richtige in Hinsicht Prüfung gefunden, jetzt kannst Du Deine Leistung hier perfekt machen, wenn Du auch noch eine entsprechende Verordnung findest, die sich mit den Fehltagen befasst. VIelleicht gibts die auch in der FoBoso.

Ich sehe gerade, dass ein Wiederholen der Vorklasse nur in Ausnahmefällen möglich ist. Das wäre hier wohl ziemlich übel.
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