Dies ist eine Diskussion zu "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress innerhalb des Forums Reiserecht
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| "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress Ich habe hier einen fiktiven Fall zu dem ich eure Meinungen lesen möchte. Problematisch scheint hier die Konstruktion eines 'Schadens' zu werden, aber lest selbst: A möchte für sich und seine Familie einen Urlaub in der Türkei buchen. Hierzu tritt er mit einem Reisebüro in Kontakt das nach passenden Reisen für die Familie suchen soll. Kurz darauf erhält A eine E-Mail mit folgendem Text: Hallo Herr A, hiermit schicken wir Ihnen ein weiteres Urlaubsangebot zu: Hotel X: Doppelzimmer für 2 Personen mit Bad/Dusche, WC, Klimaanlage mit All Inclusive -> 700,00€ p.P. Doppelzimmer für 2 Personen mit Bad/Dusche,WC, Klimaanlage, Balkon/Terrasse mit All Inclusive -> 800,00€ p.P. Hotel Y: Doppelzimmer für 2 Personen mit Bad/Dusche, WC, Klimaanlage mit All Inclusive -> 500,00€ p.P. Doppelzimmer für 2 Personen mit Bad/Dusche,WC, Klimaanlage, Balkon/Terrasse mit All Inclusive -> 600,00€ p.P. A entscheidet sich für Hotel Y und bucht 3 Zimmer. Für sich und seine Frau möchte er ein Zimmer mit Balkon und wählt deshalb jenes für 600,00€. Die beiden anderen "Kinderzimmer" für je 500,00€. Im Urlaub angekommen stellt A sicher fest, dass es gar keine unterschiedlichen Zimmertypen gibt. Er hätte demnach auch dreimal die günstigere Variante buchen können. Als er zuhause angekommen das Reisebüro um eine Stellungnahme bittet, erklären diese: "Wir haben für Ihre Kinder 'Economy'-Zimmer gebucht. Diese können in einigen Hotels Nachteile gegenüber den Standardzimmern haben (nicht fertig renoviert, ungünstigere Lage, ohne Balkon). Dies variiert von Hotel zu Hotel. Bei dem von Ihnen gewählten Hotel scheint es aber keine Einschränkungen zu geben. Es ist aber nicht so, dass Sie für Ihr Zimmer zuviel gezahlt haben, sondern Sie für zwei Zimmer einen Preisvorteil erhalten haben." Kann A die zuviel gezahlten 100€ geltend machen? __________________________________ Zunächst einmal danke fürs lesen bis hierhin. Hier nun meine Überlegungen: - A hat genau das bekommen was er gebucht hat, er wollte einen Balkon, er hatte einen Balkon - Die anderen beiden Zimmer hätten auch ohne Balkon sein können, waren sie aber nicht. Er hat demnach bei diesen einen "Vorteil". Hingegen: - Hätte A 3x das Zimmer für 500,00€ ohne Balkon gebucht, hätte er denselben Urlaub und dieselben Zimmer verlebt. - Das Angebot per E-Mail war genau auf das Hotel zugeschnitten. Der Name des Hotels war angegeben und somit hinreichend konkretisiert. Es kann daher davon ausgegangen werden das auch beide Zimmertypen in eben diesem Hotel vorhanden sind. - Vorher war nie die Rede von sogenannten "Economy-Zimmern" mit irgendwelchen Nachteilen. (s. Email) Juristische Betrachtung: Hier besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragselementen gemäß §§675, 631 BGB. Das Reisebüro vermittelt und schließt Verträge FÜR den Reisenden. Hierbei bestehen Beratungs- und Aufklärungspflichten bis zur Auswahlentscheidung des Reisenden (MüKo, §651a, Rn 51). Im Rahmen der Auswahlberatung muss das Reisebüro mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reisebürokaufmanns die Wünsche des Kunden erforschen, eine Produktauswahl vorlegen, die seinen Wünschen und Möglichkeiten entspricht, und ungefragt diejenigen Umstände offenlegen, von denen die Kunden erfahrungsgemäß ihre Entscheidung abhängig machen. (Preis!?) --> NJW 2006, 2321 → BGH Urt. V. 25.4.2006 – X ZR 198/04 Der Kunde will vom Reisebüro einen Marktüberblick erhalten und objektiv informiert werden, um im Ergebnis eine Reise zu einem möglichst günstigen Preis buchen zu können. Das Reisebüro hat die Pflicht, den Kunden auf eventuelle Preisunterschiede hinzuweisen, die sich aus den möglichen Buchungsmodalitäten ergeben. Bei einer Verletzung dieser Pflicht kann der Kunde sich im Rahmen der Grundsätze der cic an den Reiseveranstalter halten. Gleichzeitig aber auch an das Reisebüro nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (Tonner, Reisevertrag, S.71, cc) Ergebnis) _________________________ Der Schaden ist also schwer zu konstruieren, aber m.M.n. dennoch i.R.d. §§280 I, 240 II, 311 geltend zu machen. Das Reisebüro hätte die Gegebenheiten sorgfältiger Recherchieren müssen. Vielen Dank für eure Meinungen! |
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| AW: "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress Zitat Fragesteller: - A hat genau das bekommen was er gebucht hat, er wollte einen Balkon, er hatte einen Balkon - Die anderen beiden Zimmer hätten auch ohne Balkon sein können, waren sie aber nicht. Er hat demnach bei diesen einen "Vorteil".' Genau so ist es!!! - Somit ist kein Schaden entstanden, welchen man geltend machen könnte. Zitat Fragesteller: 'Im Rahmen der Auswahlberatung muss das Reisebüro mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reisebürokaufmanns die Wünsche des Kunden erforschen, eine Produktauswahl vorlegen, die seinen Wünschen und Möglichkeiten entspricht, und ungefragt diejenigen Umstände offenlegen, von denen die Kunden erfahrungsgemäß ihre Entscheidung abhängig machen. (Preis!?) --> NJW 2006, 2321 → BGH Urt. V. 25.4.2006 – X ZR 198/04 Der Kunde will vom Reisebüro einen Marktüberblick erhalten und objektiv informiert werden, um im Ergebnis eine Reise zu einem möglichst günstigen Preis buchen zu können. Das Reisebüro hat die Pflicht, den Kunden auf eventuelle Preisunterschiede hinzuweisen, die sich aus den möglichen Buchungsmodalitäten ergeben. Bei einer Verletzung dieser Pflicht kann der Kunde sich im Rahmen der Grundsätze der cic an den Reiseveranstalter halten. Gleichzeitig aber auch an das Reisebüro nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung (Tonner, Reisevertrag, S.71, cc) Ergebnis)' Damit ist gemeint, daß das Reisebüro dem Kunden die Preisdifferenzen bei verschiedenen Saisonzeiten, bei verschiedenen Abflughäfen und bei verscheidenen Veranstaltern erläutert. Eine Pflichtverletzung des Reisebüros wird hier nicht gesehen. Dies besonders unter dem Aspekt, daß dem Reisenden kein Schaden entstanden ist.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (18.01.2011 um 13:32 Uhr). |
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| AW: "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress Zunächst einmal, danke für die Antwort ! ![]() Das es hier problematisch wird einen Schaden geltend zu machen war klar. Eine Verletzung der Hauptleistungspflicht wird auch nicht vermutet. Ich denke viel eher an eine Verletzung von Nebenpflichten, wie bspw. eine Sorgfaltspflichtverletzung bei Informationspflichten. Im E-Mail Angebot nennt das Reisebüro für das konkrete Hotel Y zwei mögliche Zimmerkategorien. Wäre es die generelle Auswahl zwischen "mit oder ohne Balkon" für den Urlaub gewesen, also ohne bereits ein hinreichend konkretisiertes Hotel zu nennen, so ist dem Reisebüro die Einholung der Information ob es mehrere Zimmertypen gibt unmöglich. Hier sehe ich das nicht so. Hotel Y soll zwei wählbare Zimmertypen haben. Der Preis kann hinreichend spezifiert werden, die Zimmertypen hingegen nicht? Es steht zwar nicht im Sachverhalt, aber man nehme an, dass Reisebüro hätte hier Methode. Sollte sich jemand für den teureren Preis entscheiden, ist dies Reingewinn für das Reisebüro, da die Zimmer ohnehin gleich sind. Oder um auf den mangelnden Schaden zurückzukommen, ein Beispiel: A lässt vom Reisebüro einen Urlaub in einem Hotel im Skigebiet buchen. Das Reisebüro bucht zu Winterpreisen, obwohl A im Sommer fahren möchte. A nimmt den Urlaub - ohne den Mehrpreis zu kennen - wahr. Hier wäre nach Ihrer Aussage ein Schaden entstanden, da es sich um saisonale Preisunterschiede handelt die das Reisebüro kennen und darüber aufklären muss. A hat den Urlaub aber so bekommen wie er ihn wollte - nur teurer. Meiner Meinung nach ist auch ein Mehraufwand ein durchaus durchsetzbarer Schaden. Für weitere Meinungen und Anregungen bin ich dankbar ! |
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| AW: "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress Das Reisebüro ist nur Vermittler. Es ist nicht Vertragsparnter des Reisenden. Vertragsparnter des Reisenden ist der Reiseveranstalter. Es hilft dem Kunden bei seiner Auswahlentscheidung. Nur wenn es seine Pflichten verletzt, ist es dem Reisenden gegenüber schadenersatzpflichtigt. Dies ist im Sachverhalt nicht erkennbar. Denn dem Reisebüro lag der Hotelprospekt vor. Ferner die Buchungssysteme. Daraus ist für das Reisebüro erkennbar, daß es zwei verschiedene Arten von Zimmer geben soll: -mit Balkon/Terrasse und -andere Zimmer. Dass auch die -anderen (preisgünstigeren) Zimmer Balkon und Terrasse aufweisen, kann für das Reisebüro aufgrund der genannten Informationsquellen gar nicht ersichtlich sein. Das Reisebüro ist auch gar nicht in der Lage jedes Hotel auf der Welt und jede Zimmerart zu kennen. Hier kann das Reisebüro auch nicht verpflichtet werden, jedesmal vorher im Hotel oder beim Reiseveranstalter nach den einzelnen Gegebenheiten vor Ort nachzufragen. Wer hier 'Bauernfängerei' begangen hat, ist m. E. der Reiseveranstalter. Aber auch ihm gegenüber wird man keine Schadensverursachung nachweisen können. Im vorliegenden Fall wurde ein Zimmer mit Balkon/Terrasse gebucht. Reiseveranstalter und Reisender waren sich über die zu erbringende Leistung und den Reisepreis einig. Es ist ein Vertrag zu Stande gekommen. Der Reisende bucht zwei weitere (andere) preisgünstigere Zimmer. Dass diese die gleichen (höherwertigen) Ausstattungsmerkmale haben wie das erste Zimmer, stellt einen Mehrwert für den Reisenden dar.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress naaaaa gut! ich meine, jura is zwar ne wissenschaft, was aber nich heißt, dass du den gesunden menschenverstand ausscahlten musst. ![]() wenn du zweimal currywurst willst einmal mit und einmal ohne pommes. und ich geb sie dir beide mit pommes..... und jeztt lass die jura weg, meinst du kriegst schadneersatz von mri? ![]() prost! |
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| AW: "Zuviel fürs Zimmer gezahlt" - Reisebüroregress @ Kslaughter Natürlich fühlt man sich an Stelle des Reisenden 'über den Tisch gezogen'. - Rechtliche Ansprüche hat der fiktive Reisende aber nicht (weder gegen das Reisebüro noch gegen den eigentlichen Vertragspartner, dem Reiseveranstalter). Andere Beispiele, wo identsiche Waren/Dienstleistungen beim gleichen Anbieter unterschiedliche Preise haben: -Kaufhaus, Sportschuhe in der Schuhabteilung für x EUR und in der Sportartikelabteilung für y EUR. -Im Kaufhaus: Apfelsinen 5 EUR und Plastikeimer 2 EUR. Im Eigangsbereich des gleichen Kaufhauses ist ein Stand des gleichen Kaufhauses. An ihm wird die gleiche Menge Apfelsinen, abgepackt in einem Plastikeimer für (zusammen) 5 EUR verkauft. Wie ich schon darstellte, fühlt man sich betrogen. Ein solider Kaufmann wird aus Kulanz die Differenz erstatten oder eine Entschädigung zahlen. Einfach mal beim Reiseveranstalter nachfragen, ob eine Ersattung möglich wäre. Man kann ja dezent darauf hinweisen (nicht unter Druck setzen nach dem Motto: 'wenn Sie mir nicht zahlen, dann...' - dies wäre Nötigung/Erpressung), daß man als Reisender die Möglichkeit hat, in Hotelbewertungsprotalen im Internet seine Erfahrungen aufzuschreiben...
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (20.01.2011 um 23:53 Uhr). |
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