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Zubringerflug fällt aus

Dies ist eine Diskussion zu Zubringerflug fällt aus innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 10.04.2011, 14:43
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Zubringerflug fällt aus

Bei einem Reisebüro wird eine Reise ins Land C gebucht (Flug, Hotel, Ausflüge). Die Reise startet im Land B. Zusätzlich wird noch ein Zubringerflug vom Wohnsitz des Reisenden (A) nach B benötigt. Das Reisebüro bietet an, diesen Zubringerflug zu buchen. Der Reisende überlegt, den Flug selber zu buchen, da er ihn günstiger bekommt.

Er bedenkt, welche Konsequenzen dies für ihn haben würde, wenn der Zubringerflug aufgrund von Streik oder Naturkatastrophe ausfiele und er nicht die gebuchte Reise antreten könnte.

Beim selbstgebuchten Zubringerflug würde das Risiko bei ihm liegen, er könnte keine Rückerstattung der Reisekosten verlangen.
Könnte er dies, wenn er den Zubringerflug über das Reisebüro bucht?
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Alt 10.04.2011, 19:47
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AW: Zubringerflug fällt aus

Zitat gapi: 'Könnte er dies, wenn er den Zubringerflug über das Reisebüro bucht?'

Nein!

Das Reisebüro ist nur Vermittler und nicht Vertragspartner des Reisenden.

Es wird dem Reisenden einmal die besagte Reise aus dem Land B zum Reiseziel C vermittelt. Ich gehe davon aus, dort werden weitere Reiseleistungen (Unterkunft, Verpflegung, Mietwagen usw.) geboten werden, die durch den Reisepreis mit abgedeckt sind. Insofern handelt es sich bei diesem Part der Reise um eine Pauschalreise. Vertragsparnter hiefür ist der Reiseveranstalter.

Das Reisebüro bucht dem Reisenden den Zubringerflug von Land A nach Land B hinzu. Auch hierfür ist das Reisebüro nur Vermittler. Der Vertragspartner des Reisenden ist hier die Fluggesellschaft.

Es gibt auch theoretische Ausnahmen. Das Reisebüro könnte auch als Reiseveranstalter tätig werden. Dazu müßte es mit dem Reisenden eine Pauschalreise zusammenstellen (bestehend aus Zubringerflug von A nach B und Weiterreise von B nach C mit den dort gebotenen Leistungen) und diese im seinem eigenen (!) Namen dem Reisenden als Gesamtpaket verkaufen. In der Praxis wird das aber kaum ein Reisebüro machen (obwohl ich auch Ausnahmen nennen könnte). Das hätte dann natürlich auch Auswirkungen auf den Preis.

Indiz, daß es sich bei dem Zubringerflug und der Pauschalreise nicht um ein vom Reisebüro zusammengestricktes Gesamtpaket sondern um zwei vom Reisebüro vermittelte Einzelleistungen handelt ist folgendes: Entwendet erhält der Reisende zwei getrennte Rechnungen vom Reisebüro (-Pauschalreise, -Zubringerflug) oder er erhält eine Rechnung auf welcher diese beide Posten getrennt auftauchen oder er rechnet direkt mit den Vertragsparntern (Reiseveranstalter und Fluggesellschaft) ab.

Allerdings: Wenn die Reise als Ganzes von A über B nach C bei einem einzigen Reiseveranstalter gebucht wird, dann wäre man wieder auf der sicheren Seite.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (11.04.2011 um 12:12 Uhr).
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