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Zu geringes Entschädigungsangebot des Reiseveranstalters - Was nun?

Dies ist eine Diskussion zu Zu geringes Entschädigungsangebot des Reiseveranstalters - Was nun? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 17:07
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Question Zu geringes Entschädigungsangebot des Reiseveranstalters - Was nun?

Hallo Fachleute,

ich hoffe Ihr könnt mir kurz eine Hilfestellung geben.

Hintergrund: Es gab etliche Mängel im gebuchten Pauschalurlaub, die auch vor Ort dem Reiseleiter mitgeteilt und auch schriftlich bestätigt wurden. Danach wurden zu Hause diese Mängel rechtzeitig dem Reiseveranstalter mitgeteilt. Statt des geforderten Minderung von 20% wurden nur 7% angeboten, die jedoch von uns abgelehnt wurden.

Frage:
Gibt es eine andere Möglichkeit weiter voranzugehen ohne einen Anwalt einschalten zu müssen (aus Kostengründen) um die Minderung durchzusetzen?

Vielen Dank im Voraus

Chris
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 13:36
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AW: Zu geringes Entschädigungsangebot des Reiseveranstalters - Was nun?

Zitat:
Zitat von hoschie Beitrag anzeigen
Frage:
Gibt es eine andere Möglichkeit weiter voranzugehen ohne einen Anwalt einschalten zu müssen (aus Kostengründen) um die Minderung durchzusetzen?
Man schaue in die Frankfurter Tabelle oder in die Kemptener Reismängeltabelle.
Beide Tabelle listen häufig auftretende Urlaubsmängel auf und geben die entspechenden Minderungsquoten an, die in der Vergangenheit durch die Gerichte beurteilt wurden.

Man muß allerdings bedenken, daß es sich jeweils um Einzelfälle handelt und daß kein anderes Gericht an diese in den Tabellen aufgeührten Entscheidungen gebunden ist.

Man bilde sich für seinen persönlichen Mangel einen gesunden Mittelwert und füge die Gerichtsentscheidungen aus der Tabelle bei. Diese halte man dem Reiseveranstalter vor. Auch Reiseveranstalter kennen diese Tabellen. - In der Regel knicken diese ein, wenn man seine Minderungsquote darauf stützt.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, daß man den Reiseveranstalter unter Fristsetzung (ca. zwei bis drei Wochen) auffordert zu zahlen, andernfalls ihm ohne weitere Vorankündigung Klageeinreichung bei Gericht androht.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 28.12.2011, 14:09
Boardneuling
 
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AW: Zu geringes Entschädigungsangebot des Reiseveranstalters - Was nun?

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Ich werde genau so vorgehen und schauen was passiert bzw. wie weit ich vorgehen muss.

Meine Mängel-Minderungsquoten werde ich wahrscheinlich selbst zusammenraten müssen, da diese speziell sind:

Nicht nutzbare Liegen am Strand
Statt Sandstrand scharfe Klippen vor dem Hotel
4 Tage lang kein Wasser im Hotel für jeweils 4-6h zu den Hauptnutzzeiten

Trotzdem Danke vorab

MfG Chris
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Stichworte
entschädigung, reisemangel, reisepreisminderung

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