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Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Dies ist eine Diskussion zu Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 14:24
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Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Hallo, folgender Fall.

Am 3.8.2011 wurde Flug mit Unterkunft ab 21.8. bis 26.8. im Reisebüro gebucht. Das Reisebüro hat am gleichen Tag obige im Titel genannten Versicherungen angeboten, die mündlich angenommen wurden. Es wurde ein Nachweis des Versicherungsschutzes sowie eine Infobroschüre über die Versicherung ausgehändigt.
Im Nachweis steht, dass die Versicherung erst nach Überweisung des Betrages aktiviert ist. Nun wurde heute dem Reisebüro mitgeteilt, dass man den Vertrag doch nicht eingeht. Man sieht sich im Recht, da man sich durch nichts gebunden hat und es keine schriftliche Nachweise gibt. Das Reisebüro meint, dass eine Stornierung innerhalb drei Tagen "normal" wäre und nun Stornierungskosten entstehen könnten.

Frage: Ist der Vertrag wirksam? Und wenn ja, kann er widerrufen werden. Gilt eine zwei wöchige Widerrufsfrist? Es gab keine wissentliche Widerrufsbelehrung.
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Alt 16.08.2011, 08:04
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AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Die Frage nach dem Widerruf bezieht sich auf die Reise? Dann ein klares Nein. Reisen werden storniert, nach den für den jeweiligen Reisevertrag gültigen Stornierungsbedingungen/-sätzen.

Eine Versicherung wird immer erst mit Bezahlung aktiv. Wird diese nicht geleistetet, kann die Versicherung auch nicht leisten.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 11:46
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AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Oh, meine Frage war unklar gestellt.

Es geht mir nur um die Reiseversicherung. Ob dieser Vertrag wirksam ist, ohne dass unterschrieben wurde und ohne Bezahlung.

Also ob man einfach nicht bezahlen kann und dann ohne Versicherung und ohne Versicherungskosten fliegen kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 12:21
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AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Wie schon geschrieben, kenne ich bisher nur (Reise-)Versicherungen, die bei Zahlung der Prämie aktiv werden.

Im Einzelfall sind natürlich die Details des gewählten Versicherers zu prüfen. In deren Unterlagen scheint sich jedoch auch ein entsprechender Hinweis zu finden.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 14:41
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AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV

Zitat:
Zitat von bsrbsr Beitrag anzeigen
Das Reisebüro hat am gleichen Tag obige im Titel genannten Versicherungen angeboten, die mündlich angenommen wurden.
Verträge können auch münlich abgeschlossen werden.
Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, ist der Versicherungsgeber verpflichtet, den Versicherungsschutz wie vereinbart zu gewähren und der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Versicherungsprämie zu entrichten.

Zitat:
Zitat von bsrbsr Beitrag anzeigen
Es wurde ein Nachweis des Versicherungsschutzes sowie eine Infobroschüre über die Versicherung ausgehändigt.
Im Nachweis steht, dass die Versicherung erst nach Überweisung des Betrages aktiviert ist.
Das ist nichts Ungewöhnliches für einen Vertrag. Ähnlich ist es auch beim Kaufvertrag. Hier geschieht in der aller Regel auch erst die Übergabe des Kaufpreises vom Käufer an den Verkäufer und danach die Übergabe der Ware vom Verkäufer an den Käufer.
Hier wird das Geschäft 'Zug-um-Zug' abgewickelt.

Zitat:
Zitat von bsrbsr Beitrag anzeigen
Nun wurde heute dem Reisebüro mitgeteilt, dass man den Vertrag doch nicht eingeht. Man sieht sich im Recht, da man sich durch nichts gebunden hat und es keine schriftliche Nachweise gibt. Das Reisebüro meint, dass eine Stornierung innerhalb drei Tagen "normal" wäre und nun Stornierungskosten entstehen könnten.
Frage: Ist der Vertrag wirksam? Und wenn ja, kann er widerrufen werden. Gilt eine zwei wöchige Widerrufsfrist? Es gab keine wissentliche Widerrufsbelehrung.
Hier stellt sich einerseits die Frage der Beweisbarkeit. Wenn das Reisebüro behauptet, der Kunde sei einverstanden, zusätzlich einer Versicherung abzuschliessen, müßte es dieses auch beweisen. Vielleicht kann es ja einen Zeugen für den Abschluß des mündlich abgeschlossenen Vertrages benennen. Vielleicht steht aber auch ein Hinweis auf dem Buchungsformular, ein Versicherungsschutz wird gewünscht. Dann läge sogar ein schriftlicher Beweis vor.

Die Beweislage kann aber von hier schlecht beurteilt werden.

Ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht. Dieses gibt es nur bei bei bestimmten Haustür- oder Fernabsatzgeschäften.
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