Dies ist eine Diskussion zu Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV innerhalb des Forums Reiserecht
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| Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV Am 3.8.2011 wurde Flug mit Unterkunft ab 21.8. bis 26.8. im Reisebüro gebucht. Das Reisebüro hat am gleichen Tag obige im Titel genannten Versicherungen angeboten, die mündlich angenommen wurden. Es wurde ein Nachweis des Versicherungsschutzes sowie eine Infobroschüre über die Versicherung ausgehändigt. Im Nachweis steht, dass die Versicherung erst nach Überweisung des Betrages aktiviert ist. Nun wurde heute dem Reisebüro mitgeteilt, dass man den Vertrag doch nicht eingeht. Man sieht sich im Recht, da man sich durch nichts gebunden hat und es keine schriftliche Nachweise gibt. Das Reisebüro meint, dass eine Stornierung innerhalb drei Tagen "normal" wäre und nun Stornierungskosten entstehen könnten. Frage: Ist der Vertrag wirksam? Und wenn ja, kann er widerrufen werden. Gilt eine zwei wöchige Widerrufsfrist? Es gab keine wissentliche Widerrufsbelehrung. |
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| AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV Die Frage nach dem Widerruf bezieht sich auf die Reise? Dann ein klares Nein. Reisen werden storniert, nach den für den jeweiligen Reisevertrag gültigen Stornierungsbedingungen/-sätzen. Eine Versicherung wird immer erst mit Bezahlung aktiv. Wird diese nicht geleistetet, kann die Versicherung auch nicht leisten. |
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| AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV Oh, meine Frage war unklar gestellt. Es geht mir nur um die Reiseversicherung. Ob dieser Vertrag wirksam ist, ohne dass unterschrieben wurde und ohne Bezahlung. Also ob man einfach nicht bezahlen kann und dann ohne Versicherung und ohne Versicherungskosten fliegen kann. |
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| AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV Wie schon geschrieben, kenne ich bisher nur (Reise-)Versicherungen, die bei Zahlung der Prämie aktiv werden. Im Einzelfall sind natürlich die Details des gewählten Versicherers zu prüfen. In deren Unterlagen scheint sich jedoch auch ein entsprechender Hinweis zu finden. |
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| AW: Wirksamkeit Vertrag Reiserücktritts-/KV Zitat:
Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, ist der Versicherungsgeber verpflichtet, den Versicherungsschutz wie vereinbart zu gewähren und der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, die Versicherungsprämie zu entrichten. Zitat:
Hier wird das Geschäft 'Zug-um-Zug' abgewickelt. Zitat:
Die Beweislage kann aber von hier schlecht beurteilt werden. Ein generelles Widerrufsrecht gibt es nicht. Dieses gibt es nur bei bei bestimmten Haustür- oder Fernabsatzgeschäften.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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