Dies ist eine Diskussion zu Wirklich höhere Gewalt?? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Wirklich höhere Gewalt?? Aufgrund der unsicheren Lage ist der Flug nun vom Reiseveranstalter storniert worden. Auf Nachfrage beim Reiseveranstalter wird A mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft nicht fliegt, was unter anderem daran liegen könnte, dass aufgrund der momentanen Lage (z.B. durch Umbuchungen und Stornierungen anderer Reisenden) die Maschine nicht voll genug sein könnte und daher der Flug nicht stattfindet. Nun findet A im Internet von mehreren anderen Anbietern für genau denselben Flug Angebote (allerdings deutlich teurer), die auf Anfrage bei den zuständigen Reiseversanstaltern auch noch buchbar sind. Liegt hier wirklich höhere Gewalt vor und ist die Stornierung durch den Reiseveranstalter rechtens? Der Flug scheint ja stattzufinden! An wen kann A sich wenden? |
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| AW: Wirklich höhere Gewalt?? Gab es zu dem Zeitpunkt bereits eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts? Cheers Bang Olafson |
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| AW: Wirklich höhere Gewalt?? Das Auswärtige Amt unterscheidet in drei Einstufungen: -Reisehinweis -Sicherheitshinweis -Reisewarnung Reisehinweise und Sicherheitshinweise führen nicht (weder für den Reisenden noch für den Reiseveranstalter) zum Rücktrittsrecht wegen höherer Gewalt gem. § 651j BGB. - Besteht aber eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts, so ist dies immer ein Indiz (aber keine notwendige Voraussetzung!!!) für das Vorliegen höherer Gewalt im Sinne des § 651j BGB. Dann können sowohl der Veranstalter als auch de Reisende vom Vertrag zurücktreten. Derzeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen etwa in den Libanon, Irak, Jemen oder nach Haiti. Ob für Tunesien (oder für einzelne Landesteile / Tunis) solche Reisewarnungen erteilt wurden, müßte dort in Erfahrung gebracht werden. Entscheidend ist immer die Lage zum Zeitpunkt des Rücktritts einer der Vertragparteien. Die Reise muß durch das unvorhergesehene (!) Ereignis (wozu auch politische Unruhen zählen können) -vereitelt, -erheblich erschwert, -gefährdet oder beeinträchtigt werden. Die Eintrittswahrscheinlichkiet muß beim 25 % liegen.
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| AW: Wirklich höhere Gewalt?? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wirklich höhere Gewalt?? @ TomRohwer 'Der erste, der in der Lage ist, "Eintrittswahrscheinlichkeiten" für das Eintreten politischer Unruhen mit präzisen Prozentwerten zu ermitteln, wird zweifellos für ein fürstliches Gehalt von der CIA als Analytiker angeheuert werden. Wenn nicht andere Dienste zuvorkommen...' Das sind keine Gedanken von mir. Das ist Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes: BGH ZR 147/01: Kündigungsrecht wg höherer Gewalt auch bei Wahrscheinlichkeit von nur 25 %. Bei Naturkatastrophen wird man das mit Hilfe der Meteorologie sehr gut berechnen können. Dass man hier bei politischen Unruhen mit der Berechnung seiner Schwierigkeiten hat, ist mir auch klar.
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