Dies ist eine Diskussion zu Wieder mal Flugentschädigungen :) innerhalb des Forums Reiserecht
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| Wieder mal Flugentschädigungen :) Wieder mal eine verzwickte Frage (zumindest für mich) zum Thema Entschädigungen... Ich werde erstmal einen Fall konstruieren und dann "Teilfragen" stellen ![]() A ist reiselustig und will unbedingt ans andere Ende der Welt reisen. A vergleicht etliche Preise und fliegt letztendlich wie folgt: Abflughafen (EU-Flughafen) Flug mit EU1 Zwischenziel 1 (Großes EU-Drehkreuz) Flug mit EU2 Zwischenziel 2 (Großes asiatisches Drehkreuz Flug mit ASIA Zwischenziel 3 (Kleineres asiatisches Drehkreuz) Flug mit ASIA Zielflughafen (Flughafen in der asiatischen Pampa) A bucht die ersten beiden Teilflüge bei einem europäischen Ticketanbieter. Beide Flüge werden von unterschiedlichen Airlines (allerdings im Codeshare) ausgeführt) (EU1 und EU2) Die beiden verbleibenden Flüge in Asien werden bei einem asiatischen Anbieter gebucht. (ASIA) A hat also 4 Flüge gebucht um zum Zielflughafen zu kommen (2 Buchungen). A findet sich rechtzeitig am Abflughafen ein, checkt bis zum Zwischenziel 2 ein. Das Gepäck ist aufgegeben, der Flieger steht draußen, A wartet am Abfluggate auf das Einsteigen. Plötzlich wird der Flug der Airline EU1 aufgrund von Streik des Kabinenpersonals der Fluglinie (wie auch schon ca 10% der Flüge in den letzten Tagen davor) storniert. Die Fluglinie bucht um und man kann die Reise 2,5 Stunden später antreten. Der Flug von Zwischenziel 1 zu Zwischenziel 2 mit EU2 mußte ebenfalls auf einen Flug ca 3 Stunden später umgebucht werden. A erhält auf Nachfrage einen Essensvoucher für 5 EUR. A erreicht am Zwischenziel 2 den Flug zum nächsten Ziel und kommt wie geplant mit ASIA am Zielort an. A kann allerdings den Airport am Zwischenziel 2 nicht verlassen, da die Zeit zu knapp ist. A wollte sich ein wenig die Gegend anschauen. Frage 1) Ist ein Streik des eigenen Kabinenpersonals "höhere Gewalt" o.ä.? Ist die Airline schadensersatzpflichtig? Der Streik war wegen einer andauernden "Meinungsverschiedenheit" zwischen einer kleinen Teilgewerkschaft und der Firma in Bezug auf die Arbeitszeiten. Die entsprechenden Mitarbeiter lehnen es ab, bestimmte Schichten zu arbeiten. Frage 2) Falls die Airline ersatzpflichtig ist, ist das für einen Flug oder für 2 Flüge (der 2. Teilflug konnte auch nur verspätet angetreten werden). Welche Höhe hätte hier die Entschädigung. (Die Flüge mit ASIA sind sowieso außen vor, da diese nicht unter EU-Recht abgeschlossen worden sind). Wer ist hier Ansprechpartner? Ausschließlich EU1 oder auch EU2 für den 2. Flug (EU2 kann aber wirklich nichts dafür). Frage 3) Wenn A den Anschluß am Zwischenziel 2 verpaßt hätte, wäre die Airline EU1 hier auch ersatzpflichtig für ggf auftretende Kosten zum Neubuchen des Fluges? (A hatte glücklicherweise 8 Stunden Aufenthalt eingeplant). Frage 4) Ist die Begrenzung des Vouchers auf 5 EUR (auf einem Flughafen, wo schon eine Flasche Wasser 3 EUR kostet) angemessen? Cheers Bang Olafson |
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| AW: Wieder mal Flugentschädigungen :) Moin, Ich habe mich jetzt selbst mal schlau gemacht (soweit das möglich ist) ![]() Eine der Kernfragen (neben der "höheren Gewalt"-Geschichte) ist, ob es sich um eine Annulierung (Artikel 5) oder um eine Verspätung (Artikel 6) handelt. Da das letzte Reiseziel (hier Zwischenziel 2) gilt, wären bei einem Flug über 3500 km bis 4 Stunden Verspätung vom Fluggast zu akzeptieren = Keine Entschädigung! Hier liegt jedoch eine Annulierung vor (Gast ist mit 2 anderen Flugnummern befördert worden). Da die Ankündigung weniger als 7 Tage vor Abflug erfolgte, sind hier nur 2 Stunden Verspätung bei alternativer Beförderung akzeptabel. Gemäß Artikel 7 kann die Gesellschaft allerdings den Ausgleichsanspruch um 50% kürzen, da die Verspätung weniger als 4 Stunden war (Verspätung meint hier= der Gast erreichte sein Ziel später; NICHT: der geplante Flug war verspätet!). Damit sollten das 300 EUR sein, wenn man sich nicht auf höhere Gewalt herausredet. Bleiben also Fragen 1), 3) und 4) zu beantworten... Cheers Bang Olafson |
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| AW: Wieder mal Flugentschädigungen :) A ist zwischenzeitlich informiert worden, daß der Flug mit EU1 überhaupt nicht storniert worden sei und man daher keinen Anspruch auf Entschädigung habe. Offenbar leidet A also an schwerwiegenden Halluzinationen ![]() Cheers Bang Olafson |
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| AW: Wieder mal Flugentschädigungen :) Streik ist dann höhere Gewalt wenn er nicht in den Bereich des Leistungsträgers fällt z.B. Fluglotsen, Flughafenpersonal in Land Asia XYZ. Geändert von Gunther07 (13.03.2011 um 22:48 Uhr). |
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| AW: Wieder mal Flugentschädigungen :) Zitat:
Ticket 1 mit Verspätung, für die Verspätung muß die verursachende Fluggesellschaft aufkommen. Ticket 2 ist ein anderen Paar Schuhe. Es wurde nicht durchgebucht ( nicht möglich oder wie auch immer ), wie die Reisebüroangestellten sagen. Das heisst umgekehrt aber auch, wenn Fluggesellschaft von Ticket 1 ein Verspätet verursacht, kommt sie nur für die Verspätung auf. Verpasst Passagier X sein Weiterflug zum Kiwis anschauen, ist Ticket 2 sein Problem, das eventuell 1.500 Euro oder mehr Kosten kann. Daher nehme ich mir zum Kiwis anschauen immer eine Fluggesellschaft mit Partnern. Das ganze ist dann 1 Ticket, also durchgebucht. |
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