Dies ist eine Diskussion zu Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Als A buchen will, kommt von R die Absage, es würde nun nicht mehr gehen, es sei zu kurzfristig, R würde nicht mehr alle Leistungen bekommen. A ist sauer, denn er bekommt nun auch nicht mehr woanders eine individuell zusammengestellte Rundreise für den Wunschtermin. Er hatte sich darauf verlassen, dass das bei RV was wird. A verlangt von R, dass er die Buchung möglich macht. R lehnt ab. A will Schadenersatz, da sein Urlaub nun ins Wasser fällt. Hat er eine Chance? |
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? lag denn ein verbindliches angebot vom r vor? Zitat:
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Vorweg zu den anderen Antworten: 'Hat der Reiseveranstalter einen solchen Fall (Abbruch oder Nichtantritt der vertraglich zugesicherten Reise) zu vertreten, so spricht das Gesetz von Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Im Volksmund heißt dieser Anspruch auch Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden oder vertanen Urlaub. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn der Reiseveranstalter schuldhaft eine Doppelbuchung veranlasst hat oder wesentlich von seinem Reiseprogramm abgewichen ist. Das Gesetz regelt derartige Fälle in § 651 f II des Bürgerlichen Gesetzbuches.' Quelle: http://ann-christin-weber.suite101.d...freuden-a58543 Nun zum Sachverhalt: Normalerweise läuft eine Reisebuchung wie folgt ab. Der Reiseveranstalter macht Werbung (bsp.: Anzeigen in Zeitschriften, Erstellung von Prospekten, Online-Anzeige im Internet usw.). Diese Werbung stellt eine Einladung auf einen Vertragsabschluß dar. Der Kunde wählt sich daraufhin eine Reise aus und sagt: 'Ich biete dir, lieber Reiseveranstalter an, diese bestimmte Reise zu dem bestimmten Preis zu buchen'. Dies ist das Buchungsangebot des Kunden (und nicht andersrum!). Der Reiseveranstalter nimmt dann das Angebot an und übersendet die Buchungsbestätigung oder lehnt ab. Somit ist dann der Reisevertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zu stand gekommen. Diverse Reiserechtskommentare sagen: An sein Buchungsangebot ist der Kunde bis zu ca. zwei Wochen gebunden. Läßt der Reiseveranstalter bis dahin nichts von sich hören, ist der Kunde nicht mehr an sein gegebenes Angebot gebunden. Im vorliegenden Fall befand sich die ganze Reise noch in der Planungsphase (lt. Sachverhalt: 'nach wochenlangem Schriftverkehr'). Wenn diese Planungsphase noch nicht abgeschlossen ist, dann liegt noch nicht mal ein Angebot zum Vertragsabschluß vor, weder vom Reiseveranstalter noch vom Reisenden. Daraus würde dann folgen, daß es keine gegenseitigen Ansprüche gibt, somit auch nicht wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit.
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Vielen Dank für die Antworten. Machen wir das Ganze noch etwas konkreter: Es ist definitiv noch kein Vertrag zustande gekommen. RV (Mitarbeiter M1) hatte mehrere Angebote gemacht, die immer wieder geändert wurden ... Das letzte gefiel dem A und er signalisierte, innerhalb der nächsten Tage verbindlich buchen zu wollen; er müsse sich nur noch das OK von seinem Mitreisenden holen. A fragte RV, welche Daten für die Buchung benötigt werden. Es ist also auch noch kein verbindliches Buchungsangebot des Kunden da. Bei RV hat an dem Tag ein anderer Mitarbeiter M2 Dienst. Da ihm der Reiseantritt sehr kurzfristig erscheint, überprüft er mit ein paar Telefonaten, ob es eine reelle Chance gäbe, diese Buchung zu bestätigen. Als er feststellt, dass es große Probleme gäbe, da inzwischen vieles ausgebucht ist, teilt er dem A mit, dass er gar keinen Buchungsauftrag mehr schicken braucht. A ist der Meinung, dass M1 ihm das früher in der Angebotsphase hätte sagen müssen, bis wann er buchen müsse, und dass es ein Restrisiko gäbe, dass es gar nicht mehr klappt. Da M1 das nicht getan hat, will er Schadenersatz. |
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Damit ist die Frage beantwortet. Es gibt keine vertraglichen oder vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro. Daraus folgt: Es gibt keine gegenseitigen Ansprüche. Um sich die Reise möglicherweise zu sichern, hätte der Reisende im Sachverhalt die Reise ein oder zwei Tage kostenlos oder kostenpflichtig reservieren lassen müssen.
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Zitat:
A glaubte, die Reise wäre kostenlos optioniert gewesen, da M1 die Flüge tatsächlich kostenlos optioniert hatte bis zum Tag X und dem A sogar einen Buchungsprint geschickt hatte. Das Problem waren dann aber die Landleistungen (13 verschiedene Hotels in Asien während der Weihnachtsferien) gewesen. M1 hatte zwar irgendwann in einer der Zig Mails geschrieben, dass die Hotels nach Buchungseingang alle einzeln angefragt werden müssen, hatte aber nie explizit gesagt, dass es sein könnte, dass die ausgebucht seien und man auch keinen passenden Ersatz im Angebotspreisrahmen finden würde. Deshalb findet A, dass RV bis zum Tag X an sein Angebot gebunden sei und die Reise zum Angebotspreis bestätigen müsse, wenn A vor dem Tag x bucht. |
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| AW: Wie lange ist ein Reiseveranstalter an ein individuelles Angebot gebunden? Zitat:
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