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Welche Entschädigungen und wie hoch?

Dies ist eine Diskussion zu Welche Entschädigungen und wie hoch? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 04.08.2010, 14:18
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Question Welche Entschädigungen und wie hoch?

Hallo zusammen, nehmen wir folgenden Fall an:

Max Mustermann und Freundin Mayra buchen eine Reise über ein Internet-Reisebüro bei Reiseveranstalter T, Komplettpreis: 1365EUR, Dauer: 10 Tage, Zielort: Dubai (Entfernung: 4840km).
Angekommen im Frankfurter Flughafen erklärt der FLUGveranstalter, die Flugbuchungen wären wegen Überfüllung beim Reiseveranstalter storniert worden. Reiseveranstalter T ist nicht erreichbar (außerhalb der Hotline-Zeiten), das Reisebüro hat keine Informationen über eine Stornierung. Max und Mayra fahren nach Hause. Am nächsten Tag rufen sie bei T an, diese geben den Fehler zu, buchen um und die Beiden fliegen mit 24h Verspätung los.

Was können Max und Mayra geltend machen? Aktuell hoffen sie auf folgende Zahlungen:
- An- und Abreise per Auto, insgesamt 620km (*0,30EUR): 186EUR
- Parkgebühr in FF: 12 EUR
- zeitlich verschobener Abflug laut FF-Tabelle: 136EUR
- gibt es zusätzlich noch eine Ausgleichszahlung für die verlorenen Urlaubstage ($651f)? Welche Höhe?
- Verpflegung in FF? (Quittungen wurden nicht aufbewahrt)
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  #2 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 17:31
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

Der Schadenersatz für die überflüssige An- und Abreise, das überflüssige Paren am Frankfurter Flughafen und den zeitlich verschobenen Abflug sind vom Fragesteller selbst korrekt beantwortet.

Zu der Berechnungsgrundlage für den Schadenersatz hinsichtlich des vertanen Urlaubstages:

Das Landgericht Hannover entschied sich für ein Tagessatzsystem, das die Höhe des Reisepreises als auch die Einkommensverhältnisse der Reisenden berücksichtigte (17 S 1872/99). Da der (in diesem Fall) Notar überdurchschnittlich verdiene, so das Gericht, bekomme er einen Tagessatz von 75 Euro, seine Ehefrau einen Tagessatz von 50 Euro (d.h. 75 bzw. 50 Euro Ausgleich für jeden Tag vertanen Urlaubs). Davon wieder abzuziehen seien 25 Prozent für den Urlaub zu Hause, der auch einen gewissen Erholungswert habe.

Dem siebenjährigen Schulkind stehe ein Tagessatz von 10 Euro zu (ebenfalls minus 25 Prozent), während die beiden noch nicht schulpflichtigen Kinder keinen Anspruch auf Entschädigung hätten. Dem Rentnerehepaar stehe ein Tagessatz von je 50 Euro zu. Davon mussten sich die Schwiegereltern allerdings einen Abzug von 50 Prozent für den Urlaub zu Hause gefallen lassen.

Urteil des Landgerichts Hannover vom 22. Februar 2000 - 17 S 1872/99

Ich hoffe, dies sind gute Anhaltswerte für Ihre Berechnungen.

Mit dem Essen würde ich einen Pauschalsatz fordern, allerdings auch nicht zu hoch greifen: 10,- bis 20,- EUR pro Person halte ich da für angemessen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 18:32
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

vielen Dank für die Antwort, für das Essen hätten die Beiden wohl je 10EUR angesetzt, was dem tatsächlichen Wert entspricht.
Bei Max kann man nach der Rechnung 50EUR Ausgleichszahlung ansetzen, bei Mayra hingegen 25EUR (Studentin). Abzüglich der 25% natürlich. Insgesamt wären es knapp 400EUR, was in Anbetracht der Umstände durchaus gerechtfertigt ist.
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Alt 05.08.2010, 00:25
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

@klausschlesinge
Sollte im Sinne der Schadensminderung nicht statt der Rückreise und erneuten Flughafenanreise die Übernachtung in einem flughafennahen oder städtischen Hotel erfolgen?
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  #5 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 06:33
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

Sehe ich ähnlich, daß der Reisende zur Schadenminderung verpflichtet ist.

Im Sachverhalt ist der Reisende aber nicht in einem dem Flughafen nahegelegenen Hotel untergekommen, sondern nach Hause gereist. - Insofern würde ich erstmal die kompletten überflüssigen Hin- und Rückfahrtkosten beim Reiseveranstalter geltend machen und erst, wenn dieser sich auf eine Schadenminderungspflicht beruft, hier entsprechend einlenken.

Geändert von klausschlesinge (05.08.2010 um 10:03 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur
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  #6 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 09:46
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

Es wäre wirklich die Höhe, wenn der Reiseveranstalter von einer Schadenminderungspflicht spricht.
Der Reiseveranstalter war aufgrund der Hotline-Zeiten von 09-20Uhr nicht erreichbar. Die Beiden hatten daher keinerlei Informationen, ob die Reise ohne ihr Wissen komplett storniert wurde bzw. bei welchem Glied in der Kette (Reisebüro, Reiseveranstalter, Fluggesellschaft) die Schuld zu suchen ist. So konnten sie nicht von einer verzögerten Anreise aus Frankfurt ausgehen und sind nach Hause gefahren, um nicht auf weiteren Kosten sitzen zu bleiben.

Geändert von andgo (05.08.2010 um 13:50 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 15:59
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AW: Welche Entschädigungen und wie hoch?

Kurze Zwischenstandsmeldung:
Es wurden 333 EUR angeboten (Parken + Fahrtkosten + zeitlich verschobener Abflug). Die Entschädigung für den nutzlos aufgewendeten Urlaubstag wurde ignoriert, sie haben bereits nachgehakt und den Anspruch nochmals begründet.
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ausgleichszahlung, flug, reise, stornierung, verspätung

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