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Warschauer Abkommen oder Europaeisches Reiserecht

Dies ist eine Diskussion zu Warschauer Abkommen oder Europaeisches Reiserecht innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 31.05.2010, 03:10
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Warschauer Abkommen oder Europaeisches Reiserecht

Am 2.4.2010 wurde ein Flug mit einer Fluggesellschaft aus Asien, von Frankfurt nach Singapur durchgefuehrt. In Singapur konnte am 3.4.2010, eines der, in Frankfurt aufgegebenen Gepaeckstuecke nicht in Empfang genommen werden. Der Schaden wurde ordnungsgemaess gemeldet.

Fuer die Gesamtstrecke gab es 2 Flugscheine. Einen “bezahlten”
Flugschein, fuer die Route, Shanghai via Bangkok nach Frankfurt und zurueck.
Weiterhin gab es einen weiteren, mit Meilen bezahlten Flugschein, fuer die Strecke Bangkok nach Singapur und zurueck.
Durch den Sachverhalt, dass ein Flugschein mit Kreditkarte bezahlt war und der andere mit Meilen; so argumentierte die Fluggesellschaft, muessen zwei Flugscheine ausgestellt werden.

Auf dem Weg, als das Gepaeck verloren ging, gab es nur eine kurze Trasitzeit in Bangkok. Das Gepaeck ging nonstop nach Singapur. Das Gepaeck, war am 2. April 2010, in Frankfurt aufgegeben worden und nach Singapur durchgebucht worden. In Bangkok wurde das Gepaeck nicht entgegengenommen.
Bei der Schadenregulierung laesst die Fluggesellschaft, das Flugsegment von Frankfurt nach Bangkok ausser Acht.
Muss die Fluggeselschaft den Schaden nach
Europaeischen Flugrecht regulieren? Der Rueckflulug wurde in der EU begonnen.
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Alt 31.05.2010, 09:23
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AW: Warschauer Abkommen oder Europaeisches Reiserecht

Vielleicht geht e snur mir so, aber ich kann die Flugroute und den Zeitpunkt des Gepäckverlustes nicht sicher nachvollziehen. Ob Du bitte einmal den Flugplan skizzieren könntest? (02.04.10, FRA-SIN, EU- oder NICHT-EU-Airline, usw.)
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Alt 31.05.2010, 10:24
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AW: Warschauer Abkommen oder Europaeisches Reiserecht

Der Flugantritt war am 2. April 2010 und die Route: Frankfurt-Bangkok-Singapur. Die Fluggesellschaft ist eine NICHT-EU-Airline.
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europaeisch, flug, reiserecht, warschau

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