Dies ist eine Diskussion zu Wann gilt ein Flug als ausgefallen, wann als verspätet? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Wann gilt ein Flug als ausgefallen, wann als verspätet? folgenden Fall mal angenommen: Herr X hat über einen Reiseveranstalter einen Flug von Köln nach San Francisco mit einer amerikanischen Fluggsellschaft gebucht. Nach dem Zwischenaufenthalt in London-Heathrow wurde er wie zeitlich angekündigt geboarded. Zuerst musste er ca eine Stunde im Flugzeug warten, ohne dass sich das Flugzeug auch nur einen Millimeter bewegt hat. Erst dann wurde er informiert, dass es Triebwerksprobleme gäbe und man versucht, das Problem zu beheben. Nach insgesamt vier Stunden Warterei im Flieger kommt die Durchsage, dass man wegen Überschreitung der Arbeitszeit der Crew den Flieger nicht mehr starten lassen könne. Alle Fluggäste werden aus dem Flieger gebeten und in ein Hotel gebracht. Der Flug wurde dann am nächsten Tag, insgesamt 20 Stunden später nachgeholt. Als erstes Friedensangebot des Flugunternehmens wird Herrn X ein Fluggutschein in Höhe von 100,00 US $ zugestellt. Er hat sich daraufhin im Netz schlau gemacht und hat das Flugunternehmen aufgefordert, die ihm seiner Meinung nach nach EU-Verordnung zustehenden 600,00 Entschädigung für den ausgefallenen Flug zu erstatten. Er meint, dass ein Flug als ausgefallen gilt, wenn eine neue Flugnummer beim späteren Flug vergeben wird(war bei ihm der Fall) oder wenn eine neue Sitzordnung gegeben ist(war ebenfalls der Fall). Nach ca. 5 Wochen hat er jetzt endlich eine Antwort bekommen, dass der Flug seitens des Flugunternehmens nicht als ausgefallen, sondern als verspätet deklariert wird. Schließlich wäre ein Triebwerksschaden höhere Gewalt und Sicherheit wäre ja wohl auch in seinem Interesse. Allerdings kann man ja wohl der Meinung sein, dass gerade ein Triebwerksschaden bei ordnungsgem. Wartung vermieden werden könnte. Seine Erstattungsansprüche wurden somit komplett abgelehnt. Mit diese Vorgehensweise bzw. Argumentation ist Herr X aber nicht einverstanden. Ihm ist dadurch ein Tag San Francisco verloren gegangen, dass gebuchte Hotel in SF musste trotzdem bezahlt werden und den reinen Verlust des Urlaubstages kann man wohl nicht so genau beziffern. Er beharrt nicht auf den genannten 600 , aber einen angemessen Vorschlag auf Kulanz wäre doch wohl angebracht, oder? Meine Frage ist jetzt, ob der Flug jetzt als ausgefallen oder verspätet gilt? Welche Möglichkeiten hat er? Eure Meinung würd mich da mal interessieren. Danke, Icke |
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| AW: Wann gilt ein Flug als ausgefallen, wann als verspätet? Hallo, die Frage ob ein Flug ausgefallen oder verspätet ist, lässt sich manchmal ganz eindeutig beantworten, manchmal nicht. Es gibt aber Merkmale in uneindeutigen Fällen: Lange Verspätung, Änderung der Flugnummer, Neuausgabe von Bordkarten sprechen für eine Annullierung. Angenommen es ist eine Annullierung gewesen, dann ist zu prüfen, ob es die Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 gibt. Bei einem solch langen Flug und dieser Verspätung sind 600 Euro Ausgleichszahlung vorgesehen. Nur wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht und die Fluggesellschaft alles zumutbare unternommen hat ist sie von der Zahlung befreit. Wenn sie die Zahlung verweigert mit dem Hinweis, die Reparatur des Triebwerkes sei ein solcher außergewöhnlicher Umstand, würde ich sagen dass Reparaturen erstens nichts außergewöhnliches sind sondern üblicherweise während der regelmäßigen Wartungsarbeiten stattfinden, damit sie eben gerade nicht während des normalen Flugbetriebs anfallen und zweitens würde ich argumentieren, dass die Reparatur doch allenfalls zu einer Verspätung führt und nicht zu einer Annullierung. Und wegen der langen Verspätung, Änderung der Flugnummer und Neuausgaben von Borkarten handelt es sich nicht mehr um eine Nur-Verspätung sondern Annullierung. Über die 600 Euro hinaus bestünde auch Anspruch auf Schadenersatz für echte materielle Schäden, wie Anschluss verpasst, Hotel nicht genutzt aber bezahlt etc. Die 600 Euro würden auf einen höheren Schadenersatzanspruch allerding angerechnet. Zahlt die Fluggesellschaft nicht, dann würde ich mich wenden an das Luftfahrtbundesamnt oder die Schlichtungsstelle Mobilität.
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